Pressemitteilungen 2017
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte arbeiten im Vergleich mehr als andere Berufstätige. Ihre durchschnittliche Wochenarbeitszeit beträgt 51,1 Stunden und liegt damit rund zehn Stunden über der aller Vollzeitbeschäftigten in Deutschland. Das geht aus der Studie „Anwaltstätigkeit der Gegenwart“ des Soldan Instituts hervor, an der sich 1.593 Anwältinnen und Anwälte beteiligt haben. Die Befragungen ergaben, dass jeder Dritte 50 bis 60 Stunden in der Woche, fast jeder fünfte sogar noch mehr arbeitet. Auch am Wochenende leisten sich viele keine Pause. Rund 30 Prozent legen nur an einem einzigen Tag in der Woche die Akten beiseite. Immerhin zahlt sich die hohe Arbeitszeitbelastung aus: Mit der wöchentlichen steigt ebenfalls der persönliche Honorarumsatz. „Allerdings steigt der Umsatz pro Arbeitsstunde nicht kontinuierlich linear“, stellt Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts fest. Unter Umsatzaspekten seien die Rechtsanwälte am effektivsten, die zwischen 50 und 59 Stunden in der Woche arbeiteten. Sie erreichten je Arbeitsstunde einen Umsatz von 96 Euro, so Kilian weiter. Noch größerer zeitlicher Einsatz wird dagegen nur begrenzt wirtschaftlich belohnt, denn der Umsatz pro Arbeitsstunde nimmt dann wieder merklich ab.
Die Studie „Anwaltstätigkeit der Gegenwart: Rechtsanwälte, Kanzleien, Mandanten und Mandate“ ist im Anwaltverlag / Bonn erschienen (ISBN 978-3-8240-5431-2).
Immer mehr Erwerbstätige arbeiten in Deutschland in Teilzeit. Das trifft auch auf die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu, wenn auch in einem geringeren Umfang im Vergleich zu anderen Beschäftigten. Während 28 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung weniger als 40 Stunden die Woche arbeiten, sind es in der Anwaltschaft nur 23 Prozent. Das geht aus einer Studie des Soldan Instituts zur „Anwaltstätigkeit der Gegenwart“ hervor.
Auch in der Anwaltschaft ist die Teilzeittätigkeit ein ausgeprägt weibliches Phänomen: 42 Prozent der Rechtsanwältinnen arbeiten in zeitlich reduziertem Umfang, aber nur 16 Prozent der Berufskollegen. Dabei kommen die Teilzeit-Rechtsanwältinnen im Durchschnitt auf 25,2 Stunden in der Woche, die Rechtsanwälte in Teilzeit hingegen nur auf 21,2 Stunden. Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts, führt dieses Ergebnis darauf zurück, dass die Anwälte in Teilzeit oftmals einen Zweitberuf ausüben, während die Kolleginnen sich neben ihrem Beruf vor allem der Familie widmen. Diesen Entwicklungen dürfen sich Kanzleien nicht verschließen: Da sich unter den neu zugelassenen Anwälten überproportional viele Frauen befinden, sollten sie verstärkt darüber nachdenken, Teilzeitbeschäftigung anzubieten.
Mehr zur Studie: https://www.soldan.de/insights/anwaltstaetigkeit-der-gegenwart/
Der Wandel auf dem Rechtsberatungsmarkt spiegelt sich in der Alterstruktur der deutschen Anwaltschaft wider. So sind in generalistisch ausgerichteten Kanzleien die Berufsträger mit 53 Jahren etwas älter als der Durchschnitt, der bei 50 Jahren liegt. Gleiches gilt für Einzelanwälte. Die jüngeren Kollegen arbeiten hingegen lieber in überörtlichen Sozietäten. Dort liegt das Durchschnittsalter bei 46 Jahren. Das geht aus der jüngsten Untersuchung des Soldan Instituts hervor, für die rund 1.600 Berufsträger befragt wurden. „Die Zahlen belegen den Trend einer immer stärkeren fachlichen Spezialisierung und Fokussierung der Kanzleien. Generalistisch ausgerichtete Kanzleien werden perspektivisch an Bedeutung verlieren, wenn diese Anwälte nach und nach in den Ruhestand treten“, stellt Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts fest.
Gleichzeitig wird die Anwaltschaft zunehmend weiblicher. Derzeit liegt das Durchschnittsalter der Anwältinnen bei 45 Jahren, bei den männlichen Kollegen bei 52 Jahren. „Dies erklärt sich mit dem kontinuierlich steigenden Frauenanteil unter den neu zugelassenen Rechtsanwältinnen und -anwälten“, so Kilian.
Differenziert nach Rechtsgebieten finden sich die ältesten Berufsträger unter denjenigen, die ihren Schwerpunkt im Erbrecht haben, gefolgt von jenen mit dem Schwerpunkt Bilanz- und Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Bau- und Architektenrecht, Familienrecht oder Verwaltungsrecht. Hingegen sind bei den Anwälten, die im Insolvenzrecht tätig sind, 71 Prozent unter 50 Jahre. Viele jüngere Berufsträger gibt es ebenfalls auf den Gebieten Geistiges Eigentum, Medizin- oder Wirtschaftsverwaltungsrecht.
Die meisten Anwältinnen und Anwälte üben ihren Beruf nach wie vor in unternehmerischer Eigenverantwortung als Selbständige aus. Auch wenn mittlerweile zwei Drittel aller Junganwälte ihr Berufsleben als Angestellte einer Kanzlei beginnen, sind in der Gesamtanwaltschaft acht von zehn Berufsträgern Allein- oder Miteigentümer einer Kanzlei. Lediglich 14 Prozent sind angestellt, fünf Prozent arbeiten als freie Mitarbeiter in Kanzleien mit. Das geht aus einer aktuellen Untersuchung des Soldan Instituts unter knapp 1.600 Berufsträgern hervor.
Nach wie vor ist eine Tätigkeit als anwaltlicher Arbeitnehmer in Deutschland kein auf Dauer angelegtes Beschäftigungsmodell, sondern hat den Charakter einer Übergangsbeschäftigung. „Da Kanzleineugründungen von neu zugelassenen Rechtsanwälten kontinuierlich zurückgehen, entwickelt sich anwaltliches Unternehmertum zunehmend aus einer abhängigen Beschäftigung heraus“, stellt Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts, fest. „Entweder steigen zuvor angestellte Anwälte zum Partner auf oder sie gründen eine eigene Kanzlei, nachdem sie einige Jahre Berufserfahrungen gesammelt haben.“ Berufsträger mit einem Fachanwaltstitel sind häufiger unternehmerisch tätig als generalistisch ausgerichtete Kollegen. Zwei Drittel der Befragten üben ihren Beruf gemeinsam mit anderen Rechtsanwälten in einer Sozietät aus. In dem Drittel der allein arbeitenden Anwälte sind überdurchschnittlich häufig die Tätigkeitsschwerpunkte Sozial-, Familien-, Straf-, Verkehrs-, Erb, und das Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie das allgemeine Zivilrecht vertreten.
Die Chancen, von einer fortschreitenden Digitalisierung auf dem Rechtsberatungsmarkt selbst zu profitieren, schätzen Anwältinnen und Anwälte in Deutschland eher verhalten ein. Das geht aus den laufenden Befragungen zum Berufsrechtsbarometer 2017 des Soldan Instituts zu aktuellen Themen der Anwaltschaft hervor. Nur ein knappes Drittel der Befragten rechnet damit, dass sie der Einsatz von Software in juristischen Arbeitsprozessen (Legal Tech) von Routineaufgaben entlasten wird und sie sich beispielsweise stärker auf lukrative Mandate konzentrieren können. Nur 13 Prozent sind der Meinung, dass Legal Tech ihnen die Akquise oder Vermittlung neuer Mandate erleichtern könnte.
Weit mehr befürchten hingegen eher negative Auswirkungen. So schätzen 46 Prozent der Befragten, dass Legal Tech vor allem von Nicht-Anwälten genutzt werde und so Rechtsanwälte aus typischem Anwaltsgeschäft verdrängt werden könnten. „Als Bedrohung werden hier vor allem Plattformen gesehen, über die überwiegend Verbraucher Alltagskonflikte schnell und günstig beilegen können“, erklärt Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts. „Immer wieder wird in diesem Zusammenhang betont, dass diese Angebote den Zugang der Bevölkerung zum Recht verbessern.“ Aber auch in diesem Punkt zeigen sich die Anwältinnen und Anwälte skeptisch, lediglich 13 Prozent der Befragten stimmen in diesem Punkt zu. Den Rationalisierungseffekt der Digitalisierung auf die Anzahl des Kanzlei-Personals halten die meisten ebenfalls für gering: Nur 16 Prozent erwarten, dass Legal Tech nicht-anwaltliches Hilfspersonal ersetzen wird.
Die Befragung zeigt allerdings Unterschiede in der Bewertung von Legal Tech in Teilgruppen der Anwaltschaft: Spezialisierte Rechtsanwälte schätzen die für sie möglichen positiven Effekte optimistischer ein als Generalisten. Das gilt genauso für jüngere Rechtsanwälte und Anwälte, die überwiegend gewerbliche Mandanten betreuen. Die Befragung zeigt aber auch, dass ein Drittel der Rechtsanwälte auf die Zukunftsherausforderungen schlecht vorbereitet ist: Sie haben sich nach eigenem Bekunden mit dem Thema Legal Tech bislang überhaupt noch nicht beschäftigt.
Nur wenige deutsche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte üben einen weiteren Beruf neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit aus. Wie aus einer aktuellen Untersuchung des Soldan-Instituts unter knapp 1.600 Berufsträgern hervorgeht, trifft das nur auf 19 Prozent der Befragten zu. Davon geht knapp die Hälfte (9 Prozent) einer Nebentätigkeit nach, die ihre anwaltliche Tätigkeit ergänzt wie die des Steuerberaters, Mediators, Wirtschaftsprüfers oder Notars. Einen nicht-juristischen Zweitberuf üben immerhin 10 Prozent der Studienteilnehmer aus. Grundsätzlich erlaubt die Bundesrechtsanwaltsordnung einen Zweitberuf, solange dieser mit dem Beruf des Rechtsanwalts, seiner Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege vereinbar ist und das Vertrauen in seine Unabhängigkeit nicht gefährdet.
Wie aus der Untersuchung weiter hervorgeht, erfolgt die Entscheidung der Anwältinnen und Anwälte für einen Zweitberuf nicht zwingend, um geringe Einkünfte aus der anwaltlichen Tätigkeit zu kompensieren. Zwar ist unter den Anwälten mit einem persönlichen Jahresumsatz von weniger als 50.000 Euro der Anteil mit 35 Prozent am höchsten. „Interessant ist jedoch, dass dieser Anteil am geringsten bei den Anwälten ist, die einen persönlichen Umsatz von 100.000 bis unter 200.000 Euro vorweisen. Bei einem höheren Verdienst steigen die Werte dann wieder leicht an“, stellt Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts, fest. Während nicht-juristische Tätigkeiten bei den Geringverdienern unter den Anwälten vorherrschen, dominieren bei den Anwälten mit einem persönlichen Umsatz von 300.000 Euro und mehr die komplementären Zweitberufe wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notar. Eine weitere berufliche Tätigkeit üben besonders häufig Rechtsanwälte mit Tätigkeitsschwerpunkten im Bilanz- und Steuerrecht, im Medizinrecht, Erbrecht und Gesellschaftsrecht sowie im Sozialrecht aus.
Kleinkanzleien dominieren nach wie vor den deutschen Rechtsdienstleistungsmarkt. Rund ein Drittel aller Rechtsanwälte arbeitet als Einzelanwalt, 43 Prozent in einer Kanzlei mit zwei bis fünf Berufsträgern. Sie sind leicht überproportional in kleineren und mittleren Städten mit weniger als 100.000 Einwohnern anzutreffen. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind häufig Sozialrecht, Strafrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht. Das geht aus einer Befragung des Soldan Instituts unter 1.593 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten hervor.
Im Mittel sind in einer deutschen Anwaltskanzlei 12 Berufsträger tätig, wobei dieser Wert sehr stark von wenigen großen überörtlichen Sozietäten beeinflusst wird. So üben 6 Prozent ihren Beruf mit elf bis 20 Berufsträgern aus und weitere 6 Prozent mit noch mehr, teilweise sogar mehreren hundert Anwälten. Im Durchschnitt sind die kleinsten Kanzleien in den Kammerbezirken Brandenburg, Thüringen, Koblenz und Sachsen anzutreffen, überdurchschnittlich große finden sich in Bamberg, Tübingen, Köln, München und Stuttgart.
Nach wie vor ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) die vorherrschende Rechtsform für kleinere örtliche Sozietäten. Selbst unter den örtlichen Kanzleien mit bis zu fünf Berufsträgern haben nur 12 Prozent eine haftungsoptimierte Organisationsform gewählt, etwa die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB). „Mehrheitlich haftungsoptimiert sind Kanzleien erst ab einer Größe von elf oder mehr Rechtsanwälten“, stellt Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts, fest. Die Hälfte der Befragten aus dieser Gruppe gab an, dass ihre Kanzlei als PartG mbB, GmbH, AG oder Limited Liability Partnership (LLP) organisiert ist.
Aus den Befragungen geht weiter hervor, dass ein enger Zusammenhang zwischen der gewählten Rechtsform und den Umsätzen besteht. Acht von zehn der Befragten aus PartG mbB gab den jährlichen Umsatz ihrer Kanzlei mit mehr als 1 Mio. Euro an. Diesen Umsatz nannten dagegen nur 2,5 Prozent der Anwälte aus Einzelkanzleien, 24 Prozent aus GbRs und 42 Prozent aus einfachen, nicht haftungsbeschränkten Partnergesellschaften.
Rund die Hälfte des Umsatzes einer Kanzlei wird von den Betriebskosten wieder aufgezehrt. Das geht aus einer Befragung des Soldan Instituts unter 1.593 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zur Kostenquote und Kostenstruktur hervor.
Der Studie der Kölner Berufsforscher zufolge entfallen 40 Prozent der Kanzleikosten auf das Personal, 22 Prozent auf die Kanzleiräume, 15 Prozent auf die Ausstattung und 8 Prozent auf Fremdleistungen. Sonstige Kosten schlagen mit 15 Prozent zu Buche. Dabei wenden Einzelanwälte zwar deutlich weniger Geld für Personal auf als ihre Berufskollegen in Sozietäten; dafür sind ihre Aufwendungen für Räume, Ausstattungen und Fremdleistungen höher.
Während die Kanzleigröße oder der Standort die gesamte Kostenquote nur in geringem Maße beeinflussen, lassen sich Unterschiede aber je nach Tätigkeitsschwerpunkt ausmachen. So existieren in Kanzleien, die schwerpunktmäßig zum Recht des geistigen Eigentums, Medizinrecht, Bau- und Architektenrecht, Strafrecht, Versicherungsrecht und Bank- und Kapitalmarktrecht beraten, überdurchschnittlich niedrigere Kostenquoten. Anwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt im Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht sowie Bilanz- und Steuerrecht müssen hingegen mit vergleichs-weise höheren Kostenquoten rechnen.
Ein interessanter Detailbefund der Untersuchung betrifft die Versicherungskosten. So weisen Kanzleien, die als Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) organisiert und deshalb verpflichtet sind, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2,5 Millionen Euro abzuschließen, nur eine geringfügig höhere Kostenquote auf als die einfache Partnerschaftsgesellschaft (+0,6 Prozentpunkte). „Die erhöhte Versicherungspflicht für die PartG mbB ist daher häufig kein Hindernis, diese Rechtsform zu wählen, zumal die meisten Kanzleien freiwillig in erheblichem Umfang versichert sind“, stellt Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts, fest.
Der erste Law-Clinic Führer gibt einen Überblick über die studentische Rechtsberatung
Die Praxis mit der Theorie zu verbinden und das nicht erst im Referendariat – das ist das Ziel einer klinischen Juristenausbildung. Die studentischen Rechtsberatungen nach anglo-amerikanischen Vorbild erfreuen sich deshalb auch in Deutschland zunehmender Beliebtheit, nachdem der Gesetzgeber mit dem 2008 in Kraft getretenen Rechtsdienstleistungsgesetz überhaupt erst den rechtlichen Rahmen dafür geschaffen hat. Inzwischen haben sich an oder im Umfeld von 44 deutschen Hochschulen 67 Law Clinics gegründet, von denen 64 aktiv sind. Die deutsche Law-Clinic-Landschaft haben jetzt erstmals das Soldan Institut und das Institut für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln anlässlich der diesjährigen Soldan Tagung zu diesem Thema in einem Law-Clinic-Führer dokumentiert.
Danach haben sich die Law Clinics in Deutschland mehrheitlich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert, wobei das Asyl- und Ausländerrecht deutlich dominiert. Auf diesem Gebiet engagieren sich derzeit 31 Law Clinics. Eher generalistisch ausgerichtete studentische Rechtsberatungen unterliegen dafür Beschränkungen in ihrem Angebot. Sie beraten zum Beispiel nur Studierende oder Asylsuchende, der Streitwert ist auf einen höheren dreistelligen Wert begrenzt oder bestimmte Rechtsgebiete wie das Strafrecht sind von vornherein ausgeschlossen.
Law Clinics stellen auch sehr unterschiedliche Anforderungen an die studentischen Berater: Manche verlangen keine besonderen Vorqualifikationen, andere hingegen die vorherige Teilnahme an Vorlesungen, Seminaren oder Wokshops.
Grundsätzlich sind Law Clinics in Deutschland noch wenig institutionalisiert, hat Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts und Herausgeber des Law Clinic Führers, festgestellt. Das gilt für die Anbindung an die jeweilige Universität ebenso wie für die finanzielle Ausstattung. So gehen die meisten Law Clinics auf das private Engagement von Studierenden und Hochschullehrern zurück und finanzierten sich überwiegend über Spenden. „Mit der fehlenden Institutionalisierung geht einher, dass die Law-Clinic-Landschaft nicht nur sehr dynamisch, sondern auch sehr volatil ist, sagt Kilian. „Bereits der Wechsel eines Hochschullehrers kann eine mühsam aufgebaute Law Clinic schnell ins Wanken bringen.“
Legal Tech bedeutet für die Anwaltschaft nicht primär eine Gefahr, sondern eine Chance. Sie kann Lösungen für die Herausforderungen auf dem sich verändernden Rechtsdienstleistungsmarkt bieten. Zu diesem Fazit kommt Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts, in seiner Analyse zur Zukunft der Juristen, die er für einen Beitrag im Jubiläumsheft anlässlich des 70. Jahrestages des erstmaligen Erscheinens der Neuen Juristischen Wochenschrift verfasst hat (NJW 2017, 3043).
Seinen Untersuchungen zufolge wird der Rechtsdienstleistungsmarkt der Zukunft von mehreren Trends bestimmt:
- Es wird weniger Rechtsanwälte geben. Bereits im vergangenen Jahr und damit erstmals seit 1924 ist die Zahl der Rechtsanwälte nicht mehr gestiegen, sondern sogar rückläufig.
- Immer mehr junge Menschen entscheiden sich für ein Bachelor-/ oder Masterstudium statt für eine oftmals mühsame und lange Ausbildung zum Volljuristen.
- Es wird immer mehr Juristinnen geben. Zum Stichtag 1.1.2016 waren 58 Prozent der Referendare weiblich; der Frauen-Anteil unter den neu zugelassenen Rechtsanwälten beträgt fast 50 Prozent. Die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird deshalb noch weiter an Bedeutung gewinnen.
- Der Trend zur Spezialisierung setzt sich weiter fort. Das belegen auch das rasante Wachstum der Fachanwaltschaften und die Einführung von weiteren Spezialkammern an den Landgerichten.
- Immer weniger Rechtsstreitigkeiten landen vor Gericht. Ursachen sind höhere Gerichtskosten, Beschränkungen von Rechtsmitteln, Einschränkungen bei der Prozesskostenhilfe und die Förderung alternativer Streitbeilegungsverfahren wie Mediation.
Legal Tech als Chance
Aufgrund dieser Determinanten auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt werden Lösungen gefragt sein, die dabei helfen, die anfallenden Arbeiten mit einem geringeren Zeitaufwand erledigen zu können. Legal Tech kann daher eine Chance sein. Das Risiko, von Algorithmen, Big Data und Künstlicher Intelligenz verdrängt zu werden, hält Kilian indes für Volljuristen für eher gering. Plattformen zur Lösung geringwertiger Massenstreitigkeiten oder zur Prüfung wiederkehrender Rechtsfragen werden seiner Meinung nach der Anwaltschaft nicht schaden. Viele dieser Rechtsprobleme von Privatpersonen wären ohnehin nicht beim Anwalt gelandet.
Diese Plattformen verbessern somit den Zugang zum Recht und sorgen darüber hinaus auch für zusätzliches Geschäft, wenn sich das Problem eventuell doch als komplexer erweist und ein Anwalt eingeschaltet werden muss. Großkanzleien hingegen können mit digitalen Checklisten und Programmen ihre Unternehmensmandanten in die Lage versetzen, wiederkehrende Rechtsfragen selbst zu prüfen. Auf diese Weise binden sie die Mandanten an sich, die sich unter Umständen sonst nach einem günstigeren Berater umgesehen hätten. Nach Ansicht von Kilian stellt auch die Technik, die in „volljuristisches Kerngeschäft vordringt“,
keine Bedrohung für den Volljuristen dar, sondern eher für juristisch geschulte Sachbearbeiter oder anderes Fachpersonal. Dazu zählt er derzeit beispielsweise die auf der Blockchain-Technologie beruhenden so genannten „Smart Contracts“.
Viele Fragen noch nicht ausreichend geklärt
Gleichwohl setzt sich Kilian durchaus kritisch mit der fortschreitende Digitalisierung auf dem Rechtsberatungsmarkt auseinander: Seiner Meinung nach werde das Neue „trotz zunehmender Dynamik des technischen Fortschritts nicht so schnell und radikal kommen, wie gegenwärtig häufig angenommen wird“. Viele Fragen zum Berufsrecht, zum Rechtsdienstleistungsgesetz, zum Datenschutz und zur Haftung seien bislang noch nicht ausreichend oder gar nicht beantwortet worden. Zudem werde die derzeitige Diskussion über Legal Tech sehr „technikgetrieben“ geführt. „Dieser Ansatz ist dort zielführend, wo er auf Nachfrager trifft, die Rechtsprobleme ebenfalls als rational zu lösendes Problem sehen, etwa mit Rechtsproblemen erfahrene Unternehmen oder Mittelständler“, so Kilian.
Bei vielen Privatpersonen oder Kleinunternehmen sieht das hingegen anders aus: Sie wünschen sich den persönlichen Kontakt zu ihrem Anwalt, suchen neben seinem Rat Anteilnahme und Beruhigung. Die zentrale Funktion von Legal Tech wird daher nach seiner Meinung nicht darin liegen, „Rechtsdienstleister in großem Umfang durch Maschinen zu ersetzen, sondern sie von bestimmten Tätigkeiten zu entlasten, so dass sie sich auf volljuristische Kernaufgaben und die Betreuung von Mandanten konzentrieren können.“
Die Vertretung ihrer Mandanten vor Gericht verliert für die meisten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland immer mehr an Bedeutung. Im Mittel treten sie sechs Mal pro Monat vor Gericht auf. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage des Soldan Instituts hervor, für die 1.593 Anwälte befragt wurden. Der mit 35 Prozent relativ höchste Anteil von ihnen erscheint sogar nur ein bis zweimal pro Monat vor Gericht; 7 Prozent der Befragten gaben an, gar nicht mehr vor Gericht aufzutreten. Bei Anwälten mit den Tätigkeitsschwerpunkten im Straf-, Verkehrs-, Familien-, Versicherungs- und Sozialrecht spielen die Prozessmandate noch eine größere Rolle. Hingegen sind ihre Kollegen mit dem Schwerpunkt Bilanz- und Steuerrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht oder Wettbewerbsrecht überwiegend beratend tätig.
„Es lässt sich feststellen, dass sich in der Anwaltschaft ausgeprägte Hemisphären ausgebildet haben. Auf der einen Seite stehen Rechtsanwälte, die eher beratend und gestaltend tätig sind und überwiegend Unternehmen betreuen, auf der anderen Seite finden sich Berufskollegen, die sich auf die prozessuale und außerprozessuale Vertretung gegenüber Dritten fokussiert haben und vor allem Privatleute zu ihren Mandanten zählen“, erklärt Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts.
Interessanter Weise spielen jedoch Methoden der alternativen Konfliktbeilegung wie Mediation in der Anwaltschaft bislang kaum eine Rolle. Der Studie zufolge wenden im Durchschnitt Anwälte lediglich 3 Prozent ihrer Arbeitszeit darauf. Knapp drei Viertel der Befragten gaben sogar an, in diesem Tätigkeitsfeld überhaupt nicht tätig zu sein.
Im Berufsstand gibt es eine große Spreizung der Honorarumsätze
Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen kommen in Deutschland auf einen durchschnittlichen Jahresumsatz von rund 200.000 Euro. Der durchschnittliche Vorsteuergewinn liegt bei rund 96.500 Euro. Je nach Kanzleigröße und Rechtsgebiet variieren diese Zahlen allerdings erheblich. Das geht aus der Studie „Anwaltstätigkeit der Gegenwart“ des Soldan Instituts hervor, für die 1.593 Berufsträger in kleinen bis mittleren Kanzleien befragt wurden. Danach erreicht ein Großteil der Anwältinnen und Anwälte mit den Tätigkeitsschwerpunkten Wirtschaftsverwaltungsrecht, Gesellschaftsrecht, Bau- und Architektenrecht, Insolvenzrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht einen persönlichen Honorarumsatz von 150.000 Euro und mehr. Überdurchschnittlich verdienen beispielsweise auch Anwälte, die sich auf Handels- und Wirtschaftsrecht, Bilanz- und Steuerrecht und Versicherungsrecht spezialisiert haben. Dagegen zahlen sich Tätigkeitsschwerpunkte im Straf-, Familien-, Verwaltungs- oder Miet- und Wohnungseigentumsrecht eher weniger aus. Bei 81 Prozent der Anwältinnen und Anwälte, die schwerpunktmäßig im Sozialrecht tätig sind, beträgt der Umsatz sogar weniger als 150.000 Euro im Jahr.
Aus der Untersuchung geht auch hervor, dass die Hälfte aller Einzelanwälte einen Umsatz von weniger als 100.000 Euro erreicht und bei einer durchschnittlichen Kostenquote von rund 50 Prozent auf einen Gewinn von lediglich 53.400 Euro kommt. „Dabei muss man jedoch berücksichtigen, dass 49 Prozent dieser Einzelanwälte nicht Vollzeit arbeiten“, erklärt Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts. „Für immerhin 18 Prozent der Einzelanwälte ist die Ertragslage mit einem Umsatz von 200.000 Euro und mehr durchaus günstig.“ Generell ist der Umsatz pro Kopf in den untersuchten kleineren und mittleren Kanzleien bei vier bis fünf Berufsträgern am höchsten und liegt bei 240.178 Euro. In Kanzleien mit sechs und mehr Berufsträgern sinkt er laut der Studie hingegen wieder, weil der Anteil der angestellten Anwälte höher ist. Sie sind oftmals Berufseinsteiger und erzielen daher niedrigere Umsätze oder sie arbeiten einem Partner zu, ohne dass ihre gesamte Arbeitszeit zu Umsätzen führt.