Pressemitteilungen

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33 Prozent der Parteien in Zivilprozesssachen, in denen kein Anwaltszwang besteht, sind nicht anwaltlich vertreten. In arbeitsgerichtlichen Verfahren agieren sogar 39 % der Verfahrensbeteiligten ohne Rechtsanwalt. „In Zeiten der COVID19-Krise wird viel über die verstärkte Durchführung von mündlichen Verhandlungen in Videokonferenzen oder per Skype diskutiert“, ordnet der Direktor des Soldan Instituts, Prof. Dr. Matthias Kilian, diese Zahlen aus der Justizstatistik ein: „Nicht aus dem Blick geraten sollte dabei, dass jedes Jahr hunderttausende Parteien vor Gericht nicht anwaltlich vertreten sind.“ Dieser Befund gilt für alle Gerichtsbarkeiten: In Verfahren vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten, in denen sich die Frage der anwaltlichen Vertretung primär auf Klägerseite stellt (und in denen der Amtsermittlungsgrundsatz gilt), waren zuletzt 39 % bzw. 21 % der Kläger nicht anwaltlich vertreten. „Keineswegs selbstverständlich ist, dass den Parteien selbst, ob anwaltlich vertreten oder nicht, Videoconferencing effizient möglich ist – und ungewiss ist insbesondere, ob es ihren Erwartungen an inklusive Gerichtsverfahren und ihren Bedüfnissen bei der Nutzung der Justiz, die häufig nicht auf eine schnelle Entscheidung beschränkt sind, entspricht“, mahnt Institutsdirektor Kilian.

Hinweis für die Redaktionen: Zahlen zu jährlichen Gerichtsverfahren in Deutshcland sind dokumentiert in: Kilian/Dreske (Hrsg.) Statistisches Jahrbuch der Anwaltschaft 2019/20 (Anwaltverlag, Bonn 2020, ISBN 978-3-8240-5442-8), S. 310 ff.) Die absoluten Zahlen zu Verfahren mit anwaltlicher Vertretung sind der Justizstatistik (destatis) entnommen.

20 Prozent der Jura-Studienanfänger nehmen mittlerweile ihr Studium im Fach Wirtschaftsrecht und nicht im Fach Rechtswissenschaft auf. Im bislang letzten statistisch erfassten Jahr (2018) kamen auf 27.261 Studienanfänger im Fach Rechtswissenschaft bereits 6.802 Erstsemester im Fach Wirtschaftsrecht. Überwiegend wird das Fach Wirtschaftsrecht in Bachelor- und Masterstudiengängen an Fachhochschulen studiert. Aber auch immer mehr Universitäten bieten Studiengänge im Wirtschaftsrecht an. Seit der Jahrtausendwende hat deshalb die Zahl der Studierenden in Studiengängen, die nicht auf den Erwerb der traditionellen „volljuristischen“ Qualifikation zielen, stark zugenommen. „In Zeiten einer in allen klassischen juristischen Berufen festzustellenden Nachwuchskrise müssen Prognosen zur Zahl der künftigen Absolventen der Juristenausbildung berücksichtigen, dass die absolut nach wie vor hohe Zahl der Jurastudenten deutlich differenzierter zu betrachten ist als noch vor 15 oder 20 Jahren“, ordnet Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts, diese Zahlen ein. „Ein Mosaikstein der Nachwuchskrise ist, dass sich immer mehr Schulabgänger gegen das traditionelle Jurastudium und für juristische Bachelor- und Masterstudiengänge entscheiden. Die Gründe hierfür sollten dringend untersucht werden.“

Hintergrundinformation: Jurastudenten verteilen sich in der Fächergruppe Rechtswissenschaften auf die Fächer Rechtswissenschaft und Wirtschaftsrecht. Beide Fächer können sowohl an Universitäten als auch an Fachhochschulen studiert werden. Nur ein Studium des Fachs Rechtswissenschaft an einer Universität zielt auf den Erwerb der Befähigung zum Richteramt, die Voraussetzung für eine Berufstätigkeit als Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Notar oder Verwaltungsjurist im höheren Dienst ist.

Hinweis für die Redaktionen: Detaillierte Zahlen sind dokumentiert in: Kilian/Dreske (Hrsg.) Statistisches Jahrbuch der Anwaltschaft 2019/20 (Anwaltverlag, Bonn 2020, ISBN 978-3-8240-5442-8), S. 173.

Prozent beträgt der Rückgang der staatlichen Pro-Kopf-Ausgaben für die Beratungshilfe und die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe in der ordentlichen Gerichtsbarkeit zwischen 2008 und 2018. Wendete der Fiskus 2008 noch 7,08 EUR pro Bürger für die staatlich unterstützte Rechtsverfolgung auf, waren es 2018 nur noch 4,93 EUR.* Mit 36 % war hierbei der Rückgang der Aufwendungen für die Beratungshilfe, d.h. für die staatlich finanzierte außergerichtliche Beratung und Vertretung, besonders groß (von 1,03 EUR auf 0,66 EUR per capita). Die Kosten der Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe („PKH/VKH“), die für gerichtliche Verfahren gewährt wird, gingen bei den ordentlichen Gerichten, bei denen rund 90 % der PKH/VKH-Aufwendungen anfallen, von 6,15 EUR auf 4,27 EUR pro Kopf zurück. Innerhalb Deutschlands zeigen sich hierbei erhebliche Unterschiede: So waren zuletzt die Pro-Kopf-Ausgaben im Saarland mit 7,56 EUR pro Einwohner mehr als doppelt so hoch wie in Bayern mit 3,43 EUR.

„Der starke Rückgang der Aufwendungen für den staatlich finanzierten Zugang zum Recht ist besonders bemerkenswert, weil es 2013 sogar zu einer ausgabentreibenden Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten um rund 19 % kam“, so der Direktor des Soldan Instituts, Prof. Dr. Matthias Kilian. „Ohne vertiefte Forschung lässt sich über die Gründe für diese überraschenden Befunde aber nur mutmaßen.“

Erklärungen können 2014 verschärfte Bewilligungsvoraussetzungen für die Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe, aber auch eine verbesserte wirtschaftliche Lage der Bevölkerung im zurückliegenden Jahrzehnt sein. Dem seit Jahren kontinuierlichen Rückgang des Geschäftsanfalls bei den deutschen Gerichten messen die Forscher des Soldan Instituts hingegen keine größere Bedeutung zu. Der mit Abstand größte Kostenblock in der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe entfällt auf familiengerichtliche Verfahren. Die Zahl solcher Verfahren ist, anders als die Zahl der Verfahren in fast allen anderen Gerichtsbarkeiten, im Referenzzeitraum nicht rückläufig gewesen, sondern hat sogar leicht zugenommen.

Hinweis für die Redaktionen: Detaillierte Zahlen sind dokumentiert in: Kilian/Dreske (Hrsg.) Statistisches Jahrbuch der Anwaltschaft 2019/20 (Anwaltverlag, Bonn 2020, ISBN 978-3-8240-5442-8), S. 238.

* Bei den Beträgen zur Prozess- und Verfahrenskostenhilfe handelt es sich nicht um die Nettobelastung des Fiskus, da es aufgrund der Regelungen des Kostenhilferechts zu nachträglichen Rückflüssen kommen kann. Solche Rückflüsse werden in den meisten Bundesländern statistisch nicht trennscharf den vorangegangenen Ausgaben zugeordnet. Nach Erfahrungswerten beträgt die Rückflussquote 15 bis 20 %.

33 beträgt die Differenz der pro 100 Rechtsanwälte verliehenen Fachanwaltstitel zwischen dem Kammerbezirk mit der höchsten und der niedrigsten Fachanwaltsdichte in Deutschland.

Während im Bezirk des Rechtsanwaltskammer Frankfurt auf 100 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte 24 verliehene Fachanwaltstitel kommen, sind es im Kammerbezirk Oldenburg 33 mehr, nämlich 57. Auf diese Zahlen aus dem Statistischen Jahrbuch der Anwaltschaft weist das Soldan Institut hin. „In Regionen, in denen es besonders viele große, wirtschaftsberatende Kanzleien gibt, ist die Fachanwaltsdichte traditionell niedrig“, erläutert Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Instituts, die Daten. Untersuchungen des Instituts haben nachgewiesen, dass Fachanwaltstitel vor allem von Rechtsanwälten in kleineren Kanzleien, die überwiegend Verbraucher betreuen, erworben werden. Daher ist die Fachanwaltsdichte in eher ländlich geprägten Kammerbezirken mit einem hohen entsprechend ausgerichteter Kanzleien (z.B. auch Zweibrücken, Hamm, Kassel, Koblenz, Tübingen) deutlich höher als in Hochburgen der Wirtschaftskanzleien (neben Frankfurt auch München, Berlin und Düsseldorf).

„Je größer eine Kanzlei ist, desto stärker tritt das Profil der einzelnen Berufsträger in den Hintergrund. Wichtiger ist die Wahrnehmung der Kanzlei als Marke, der an Personen anknüpfende Fachanwaltstitel verliert an Bedeutung“, so Kilian. Auch auf ein Folgeproblem weisen die Kölner Berufsforscher hin: In Kammerbezirken mit hoher Fachanwaltsdichte ist der Anteil von Männern und älteren Berufsträgern besonders hoch. Da neu zugelassene Rechtsanwälte mittlerweile mehrheitlich weiblich sind und Rechtsanwältinnen seltener als Rechtsanwälte Fachanwaltstitel erwerben, wird es dort, wo es noch viele Fachanwälte gibt, im kommenden Jahrzehnt großen, schwer zu befriedigenden Ersatzbedarf geben.

Hinweis für die Redaktionen: Detaillierte Zahlen sind dokumentiert in: Kilian/Dreske (Hrsg.) Statistisches Jahrbuch der Anwaltschaft 2019/20, (Anwaltverlag, Bonn 2020, ISBN 978-3-8240-5442-8), S. 118.

Die Arbeitsgemeinschaft Kanzleimanagement im Deutschen Anwaltverein hat Prof. Dr. Matthias Kilian mit dem „Prof. Dr. Benno Heussen Preis für Kanzleimanagement“ ausgezeichnet. Kilian ist langjähriger Direktor des Soldan Instituts. Im Rahmen dieser Tätigkeit beschäftigt sich Kilian mit den Binnenstrukturen der Anwaltschaft, den Entwicklungen auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt sowie berufsrechtlichen Fragestellungen. Erklärtes Ziel seiner interdisziplinären, empirischen Forschungen ist es, bessere Grundlagen für ein systematisches Kanzleimanagement zu schaffen.
„Angesichts der Herausforderungen in der heutigen Zeit etwa durch Legal Tech, Digitalisierung und die stärker werdende betriebswirtschaftliche Ausrichtung von Kanzleien sind Ihre Forschungen enorm wichtig, um entsprechende Anpassungen an Arbeit und Ausrichtung der Kanzlei vornehmen zu können“, sagte Sabine Jungbauer. Die geprüfte Bürovorsteherin und geprüfte Rechtsfachwirtin, die 2016 mit dem „Prof. Dr. Benno Heussen Preis für Kanzleimanagement“ ausgezeichnet wurde, hielt die Laudatio auf der feierlichen Preisverleihung, die im Rahmen des diesjährigen Deutschen Anwaltstages am 7. Juni 2018 in Mannheim stattfand. Dabei hob sie auch die zahlreichen Veröffentlichungen und Herausgebertätigkeiten Kilians hervor. Dazu zählen neben den regelmäßigen Forschungsberichten, Berufsrechtsbarometern und Aufsätzen auch das Statistische Jahrbuch der Anwaltschaft, das Praxishandbuch Anwaltsrecht, das Praxis Handbuch Notarrecht und die Studien der Soldan Stiftung zur Juristenausbildung. Zudem ist Kilian als Mitglied des Herausgeberbeirats sowohl für die „Monatszeitschrift des Deutschen Rechts“ als auch für die „BRAK-Mitteilungen“ tätig und bewältigt ein umfangreiches Vortragspensum im In- und Ausland.

„Prof. Dr. Matthias Kilian hat sich mit seinen Forschungsarbeiten in besonderem Maße um das erfolgreiche und zukunftsorientierte Management von Kanzleien verdient gemacht“, betonte auch Soldan-Geschäftsführer René Dreske, der der Jury angehörte. Mit Soldan ist Kilian nicht allein über das Institut eng verbunden: Er ist ebenfalls Inhaber der Soldan Stiftungsprofessur für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Anwaltsrecht und anwaltsorientierte Juristenausbildung, die seit 2014 an der Universität zu Köln besteht. Darüber hinaus betreut er den Kanzlei Gründerpreis, den Soldan seit 2001 alle zwei Jahre an junge Kanzleien vergibt.

Über den Prof. Dr. Benno Heussen Preis
In Anerkennung seiner Verdienste wurde der Preis nach dem Rechtsanwalt Prof. Dr. Benno Heussen benannt, der die Arbeitsgemeinschaft Kanzleimanagement im Deutschen Anwaltverein gründete. Er war auch der erste Preisträger, als die Auszeichnung 2010 ins Leben gerufen wurde. In diesem Jahr wurde er zum vierten Mal vergeben.