Pressemitteilungen 2015

Know-How der Anwälte verbesserungsfähig


Ihre Kanzleien haben die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland überwiegend gut auf den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) vor-bereitet. Ihr persönliches Wissen über die künftige digitale Kommunikation mit den Gerichten beurteilen hingegen viele weniger positiv. Dies hat eine Untersuchung des Soldan Instituts ergeben, für die die Kölner Forschungseinrichtung 1.132 aktive Berufsträger befragt hat.

Vom 1.1.2016 an wird jede Anwältin und jeder Anwalt in Deutschland über ein „besonderes elektronisches Anwaltspostfach“ (beA) verfügen. Dieses persönliche Anwaltspostfach ist der so genannte „sichere Übermittlungsweg“, über den sie in Zukunft der Poststelle eines Gerichts elektronische Dokumente übersenden kön-nen. Anwaltskanzleien sind für den Beginn der digitalen Ära offensichtlich gut ge-rüstet: Lediglich 21 Prozent der Befragten beurteilen die IT-Infrastruktur ihrer Kanzlei mit Blick auf den elektronischen Rechtsverkehr als (eher) schlecht. Weniger gut ist es dagegen um die persönlichen Fertigkeiten der Anwender bestellt. 44 Prozent der Befragten halten ihre persönlichen technischen Kenntnisse auf diesem Gebiet für schlecht oder eher schlecht, mit 39 % fast ebenso so viele ihr Know-How zu den Inhalten des elektronischen Rechtsverkehrs.

Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts, führt dieses Defizit vor allem darauf zurück, dass sich die Betroffenen bislang wenig oder kaum mit der Reform beschäftigt haben: „Grundlegende Probleme im Umgang mit der Technik dürften nur selten bestehen, sind doch die Plattformen für den elektronischen Rechtsverkehr bewusst einfach ausgestaltet. Sie fügen sich zumeist nahtlos in Anwendungen ein, mit denen viele Anwälte vertraut sind.“ Die Kölner Berufsfor-scher berichten von einigen weiteren interessanten Details ihrer Untersuchung: Rechtsanwälte, die in Einzelkanzleien und/oder in Teilzeit tätig sind oder sich als Generalisten sehen, haben demnach größeren Nachholbedarf in Sachen Kanz-leiausstattung und Know-How als Rechtsanwälte aus Sozietäten oder Spezialisten. Keinen Einfluss hat hingegen das Alter: Jüngere Rechtsanwälte, die häufig seit ihrer Jugend oder dem Studium digital kommunizieren, fühlen sich nicht besser gerüstet als ältere Berufskollegen.

Hinweise für die Redaktionen:

Ausführlich berichtet das Soldan Institut in Heft 5/2015 der Mitteilungen der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK-Mitt.) über die Ergebnisse der Untersuchung. Die dem Artikel zu Grunde liegende Befragung erfolgte im Rahmen des Berufsrechtsbarometers des Soldan Instituts. Das Berufsrechtsbarometer ist eine zweijährlich durchgeführte empirische Studie zu aktuellen berufs- und rechtspolitischen Fragen, die die Anwaltschaft unmittelbar oder mittelbar betreffen. Die Befragung für das Berufsrechtsbarometer 2015 erfolgte von Ende April bis Anfang Juli 2015.
Die Entwicklungen beruhen auf dem Gesetz zur Förderung des Elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (ERVGerFöG) vom 10.10.2013 (BGBl. I 2013, 3786). Das Gesetz bestimmt, dass vom 1.1.2016 an bei der Bundesrechtsanwaltskammer für jedes Mitglied ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach eingerichtet sein muss, über das es ab diesem Zeitpunkt erreichbar ist. Die Möglichkeit der Einreichung eines elektronischen Dokuments (ohne elektroni-sche Signatur) durch einen Rechtsanwalt bei Gericht besteht ab dem 1.1.2018; die Bundes-länder können diesen Zeitpunkt allerdings bis längstens zum 1. Januar 2020 verschieben. Ab spätestens dem 1.1.2022 müssen Rechtsanwälte den Rechtsverkehr mit den Gerichten zwingend elektronisch abwickeln.

Zwei Jahre Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung


Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) werden besonders gerne von Rechtsanwälten genutzt, deren Kanzlei zuvor in einer einfachen Partnerschaftsgesellschaft (PartG) organisiert war. Dies geht aus einer Untersuchung hervor, die das Soldan Institut zwei Jahre nach Einführung der PartGmbB in Deutschland vorgestellt hat. In einer PartGmbB haften Rechtsanwälte, anders als in der einfachen Partnerschaftsgesellschaft, für berufliche Kunstfehler auch dann nicht persönlich, wenn sie das Mandat bearbeitet haben.

„Die PartGmbB wird besonders häufig von Rechtsanwälten genutzt, die bereits vor Inkrafttreten des Reformgesetzes Risikomanagement durch Rechtsformwahl betrieben haben und diese Vorsorge in eigenen Angelegenheiten nun lediglich entsprechend der neuen Möglichkeiten ausweiten“, so der Direktor des Soldan Instituts, Prof. Dr. Matthias Kilian. So waren 50% der mittlerweile in einer Partner-schaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung tätigen Rechtsanwälte zuvor in einer einfachen Partnerschaftsgesellschaft aktiv, 43 % in einer Gesellschaft bür-gerlichen Rechts. Das Soldan Institut prognostiziert deshalb in seiner Untersuchung, dass auch die PartGmbB, wie bereits zuvor die (einfache) Partnerschafts-gesellschaft und die Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die Dominanz der Gesell-schaft bürgerlichen Rechts als Organisationsmodell für Anwaltskanzleien nicht beseitigen wird. Sie ist und bleibt die am häufigsten genutzte Rechtsform.

Die Mehrheit der befragten Rechtsanwälte (58%), die auf die Partnerschaftsge-sellschaft mit beschränkter Berufshaftung verzichten, begründet dies damit, die Haftungsrisiken anderweitig, meist durch eine Versicherung, hinreichend abgesi-chert zu haben. Fast ähnlich bedeutsam ist aber der Zwang, den Rechtsformzusatz „mbB“ tragen zu müssen (57 %). „Offensichtlich unterstellen viele Rechtsanwälte, dass Rechtssuchende diesen Rechtsformzusatz negativ bewerten, vermutlich wegen der Nähe der Abkürzung zu dem in der Bevölkerung allgemein bekannten „mbH“-Zusatz“, so Institutsdirektor Kilian. Den deutlich erhöhten Versiche-rungsschutz, den PartGmbB unterhalten müssen, nennt hingegen nur ein Drittel der Befragten als Grund dafür, ihre Kanzlei nicht als PartGmbB zu organisieren. Diese Auflage war damals im Gesetzgebungsverfahren von vielen Experten als proble-matisch angesehen worden.

Hinweise für die Redaktionen:

Die Befragung erfolgte im Rahmen des Berufsrechtsbarometers des Soldan Instituts. Das Berufs-rechtsbarometer ist eine zweijährlich durchgeführte empirische Studie zu aktuellen berufs- und rechtspolitischen Fragen, die die Anwaltschaft unmittelbar oder mittelbar betreffen. Die Befragung für das Berufsrechtsbarometer 2015 erfolgte von Ende April Mai bis Anfang Juli 2015. Befragt wurden zu dem hier erörterten Thema 1.132 berufsausübende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Die Einführung der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) im Jahr 2013 war die deutsche Antwort auf die 2000 geschaffene britische Limited Liability Partnership (LLP), um einer Flucht deutscher Gesellschaften ins englische Recht entgegenzuwir-ken. Das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung trat am 19. Juli 2013 in Kraft (BGBl. 2013 I S. 2386). Wesentliche Neuerung des Gesetzes war die Einführung des § 8 Abs. 4 PartGG, nach dem die Haftung für Verbindlichkeiten aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt werden kann, wenn die Gesellschaft eine zu diesem Zweck erhöhte Berufshaftpflichtversicherung abschließt und die Partnerschaft den Zusatz „mit beschränkter Berufshaftung“ führt.

Die Zahl junger Rechtsanwälte, die ihre Berufskarriere als freie Mitarbeiter einer Rechtsanwaltskanzlei beginnen, ist rückläufig. Dies hat eine Studie des Soldan Instituts ergeben, in der das Forschungsinstitut den Berufseinstieg von Rechtsanwälten der Zulassungsjahrgänge 2005 und 2010 untersucht hat. Während vor zehn Jahren noch 24 % aller Berufseinsteiger freie Mitarbeiter waren, begannen fünf Jahre später nur noch 11 % der Junganwälte als „Freelancer“.

Die freie Mitarbeit von Rechtsanwälten in einer Kanzlei ist eine traditionelle Beschäftigungsform insbesondere für junge Rechtsanwälte, die eine Alternative zu einer Tätigkeit als Angestellter eines Kollegen und der Abhängigkeit von eigenen Mandanten als Kanzleigründer suchen. Ohne dort angestellt zu sein, erhält ein freier Mitarbeiter von einer anderen Kanzlei Mandate zur Bearbeitung. Die zu große Abhängigkeit von einem einzigen Auftraggeber kann hierbei, wie auch bei „Freelancern“ in anderen Wirtschaftszweigen, das Risiko einer Scheinselbstständigkeit bergen.

Häufig ist die Entscheidung eines Junganwalts, als freier Mitarbeiter in den Anwaltsberuf einzusteigen, keine freiwillige: 41 % der Befragten erklären, sie hätte keine Anstellung in einer Kanzlei gefunden. 17 %, konnten nicht als Partner in eine bestehende Kanzlei einsteigen. Häufig dient die freie Mitarbeit auch dazu, eine andere, nicht auskömmliche Tätigkeit zu subventionieren: 31 % der befragten freien Mitarbeiter kompensierten durch ihre Tätigkeit zu geringes Mandatsaufkommen in der eigenen Kanzlei, 22 % realisierten allgemein zusätzliche Einkünfte. Weitere wichtige Motive sind die Ungewissheit über einen langfristigen Verbleib in der Anwaltschaft (16 %) und die Überbrückung von Wartezeiten (9 %).

Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts: „Für viele junge Anwälte ist die freie Mitarbeit, die sehr häufig für eine einzige auftraggebende Kanzlei erfolgt, nur eine Notlösung. Lediglich 38 % der Befragten wollen perspektivisch freier Mitarbeiter bleiben.“ Mehr als der Hälfte der freien Mitarbeiter wird eine Übernahme als Partner in der Kanzlei des Auftraggebers in Aussicht gestellt, rund einem Viertel die Übernahme als Festangestellter. Die freie Mitarbeit hat daher nicht selten den Charakter einer Erprobung ohne die mit einem Arbeitsverhältnis verbundenen arbeitsrechtlichen Bindungen. „In Zeiten rückläufiger Absolventenzahlen müssen sich Berufseinsteiger seltener auf solche Unwägbarkeiten einlassen“, erklärt Kilian den geringer werdenden Anteil freier Mitarbeiter unter den jungen Anwälten.

Soldan Institut publiziert Studie zur „Jungen Anwaltschaft“


Nur ein Viertel der jungen Anwälte gründet heute eine eigene Kanzlei. Die überwiegende Mehrheit, rund 70 Prozent, wählen als Berufseinstieg die Festanstellung oder die freie Mitarbeit in einer bereits etablierten Kanzlei. Das geht aus der Studie „Die junge Anwaltschaft: Ausbildung, Berufseinstieg und Berufskarrieren“ hervor, die das Soldan Institut pünktlich zum 66. Deutschen Anwaltstag vorstellt, der vom 10. bis 12. Juni in Hamburg stattfindet. Befragt wurden bundesweit mehr als 3.500 Junganwälte, die in den Jahren 2004 bis 2010 die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erhielten. „Die Ergebnisse der Studie belegen einen tiefgreifenden Wandel in der Anwaltschaft“, sagt Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts. „Immer weniger junge Anwälte wollen heute gleich das Risiko eingehen, eine eigene Kanzlei zu gründen.“

Bislang sei jedoch die Anstellung für Anwälte noch keine dauerhafte Beschäftigungsoption in Deutschland, hat Kilian ebenfalls festgestellt. Denn aus der Studie geht auch hervor, dass nach acht Jahren Berufstätigkeit nur noch rund ein Drittel der Anwälte angestellt oder als freier Mitarbeiter in einer Kanzlei tätig war, mehr als 60 Prozent waren zu diesem Zeitpunkt allein oder mit Berufskollegen Inhaber einer Kanzlei. Zukünftig könnte sich allerdings  der Trend zum angestellten Anwalt verfestigen. Der Grund dafür liegt darin, dass unter den neu zugelassenen Rechtsanwälten seit Kurzem erstmals die Frauen in der Mehrheit sind. „Mehr als die Hälfte der jungen Anwältinnen möchte perspektivisch eine angestellte Tätigkeit beibehalten. Männer sind hingegen deutlich häufiger daran interessiert, Inhaber einer Kanzlei zu werden“, analysiert Kilian. Wird der anwaltliche Nachwuchs immer weiblicher, hat dies eine offensichtliche Konsequenz: Viele Kanzleien müssen das traditionelle Partnerschaftsmodell überdenken, um zukunftsfähig zu bleiben.“

Ein weiteres bemerkenswertes Detail der Studie: 51 Prozent der angestellten Rechtsanwälte haben sich der Kanzlei, in der sie die Berufskarriere beginnen, zuvor über eine ausbildungsbegleitende Nebentätigkeit, ein Praktikum oder eine Tätigkeit als Referendar präsentiert und auf sich diese Weise empfohlen – Netzwerken und Werbung in eigener Sache wird für Rechtsanwälte in spe immer wichtiger.

Die Forschungsarbeiten zur jungen Anwaltschaft haben Tradition. Sie wurden in den 1980er Jahren vom langjährigen Co-Direktor des Soldan Instituts, Prof. Dr. Christoph Hommerich, begründet. Die aktuelle Studie ist mittlerweile die vierte. „Dadurch lassen sich Entwicklungslinien über mehr als 30 Jahre aufzeigen“, so Kilian.


Hinweise für die Redaktionen:
Für die Studie „Die junge Anwaltschaft: Ausbildung, Berufseinstieg und Berufskarrieren“ sind 3.525 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit einer Berufserfahrung von eineinhalb bis achteinhalb Jahren differenziert befragt wurde. Die bislang umfangreichste Studie dieser Art in Deutschland untersucht den Arbeitsmarkt für Juristen, zeigt die generellen Charakteristika der jungen Anwaltschaft und ihre Qualifikationen auf und analysiert, wie sich der Übergang und der Einstieg in den Anwaltsberuf vollzieht. Eigene Kapitel befassen sich mit angestellten Rechtsanwälten, Kanzleigründern, freien Mitarbeitern in Anwaltskanzleien und Syndikusanwälten. Das 343-seitige Buch ist als Band 17 der Forschungsberichte des Soldan Instituts im Anwaltverlag, Bonn, erschienen und im Buchhandelt zu einem Preis von 15 EUR erhältlich (ISBN978-3-8240-5428-2)

Soldan Institut holt Meinungsbild der Anwaltschaft ein


Das Soldan Institut befragt im Rahmen des „Berufsrechtsbarometers“ gegenwärtig wieder eine repräsentative Stichprobe der deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu vielen aktuellen Themen der Rechts- und Berufspolitik. Im Jahr 2015 werden die Berufsangehörigen um ihre Meinung zu manchem „heißen Eisen“ gebeten: Wie stehen die Anwälte zu einer möglichen Öffnung des Berufsrechts für eine interprofessionelle Berufsausübung? Wie stellen sich die Berufsträger die künftige Regelung ihrer Fortbildungspflichten vor? Was halten die Robenträger von der vom Bundesjustizministerium vorgeschlagenen Regulierung der Syndikusanwaltschaft?

Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts: „Wir befragen seit 2007 alle zwei Jahre durch eine Zufallsstichprobe ausgewählte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu aktuellen Themen, die den Rechtsanwalt in eigenen Angelegenheiten betreffen. Auch in diesem Jahr haben wir wieder ein interessantes Themenbündel geschnürt und holen das Feedback zu mehr als einem Dutzend aktueller Fragestellungen ein.“ Das Berufsrechtsbarometer wirft hierbei nicht nur einen Blick auf das Meinungsbild der Anwaltschaft zu bereits intensiv diskutierten oder erstmalig angedachten künftigen Änderungen des Berufsrechts. Es untersucht traditionell auch die Bedeutung von bereits in Kraft getretenen Reformprojekten. So werden die Teilnehmer der Studie in diesem Jahr zur Nutzung der 2013 geschaffenen Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB), zur Bedeutung des 2012 in Kraft getretenen Mediationsgesetzes oder zu ihren Vorbereitungen auf den Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) befragt.

Erste Ergebnisse der laufenden Befragung wird das Soldan Institut am Freitag, dem 12. Juni 2015 auf dem 66. Deutschen Anwaltstag in Hamburg im Rahmen der Veranstaltung „Anwalt 2015: Rechtsanwälte, Kanzleien, Mandanten, Mandate“ präsentieren (CCH, Saal C-3, 1. Obergeschoss, 13:30-15:30 Uhr). In Buchform wird das Berufsrechtsbarometer Ende 2015 erscheinen.


Hinweise für die Redaktionen:
Im Rahmen des Berufsrechtsbarometers werden seit 2007 zweijährlich zwischen 900 und 1.200 zufällig aus der Gesamtheit der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ausgewählte Berufsträger im Rahmen einer Telefax- und Onlinebefragung zu mehr als einem Dutzend Themen der Berufs- und Rechtspolitik befragt. Themen des Berufsrechtsbarometers 2015 sind: Sanktionierte Fortbildungspflicht, Interprofessionelle Berufsausübung, Syndikusanwaltschaft, Berufsrechtskenntnisse als Zulassungsvoraussetzung, Reorganisation der Anwaltsgerichtsbarkeit, Reform des Kammerwahlrechts, Handlungsmöglichkeiten der Kammern in Aufsichtssachen, Beschlüsse des Deutschen Juristentags zur Reform der ZPO, Partnerschaftsgesellschaft mbB, Mediationsgesetz, Elektronischer Rechtsverkehr, Law Clinics.

Ausgewählte Ergebnisse des Berufsrechtsbarometers werden traditionell unter dem Titel „Brennpunkte des anwaltlichen Berufsrechts“ in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW 2007, 2308 ff.; 2010, 31 ff.; 2011, 3413 ff., 2014, 1499 ff.) sowie in Einzelbeiträgen im Anwaltsblatt veröffentlicht. Alle Ergebnisse des Berufsrechtsbarometers dokumentiert das Soldan Institut in Buchform.