Pressemitteilungen 2013

Auf dem 64. Deutschen Anwaltstag in Düsseldorf hat das Soldan Institut seinen neuesten Forschungsbericht „Fachanwälte für Arbeitsrecht“ vorgestellt. In ihm wird die größte der 20 Fachanwaltschaften im Detail analysiert. Ein Ergebnis: 63 % der Fachanwälte für Arbeitsrecht stellen nach dem Titelerwerb eine Verbesserung der Marktstellung und höhere Erträge fest. Dieser Effekt ist bei Fachanwälten für Arbeitsrecht stärker ausgeprägt als in den übrigen Fachanwaltschaften.

Obwohl es mittlerweile 20 Fachanwaltschaften gibt, sind mehr als 20 % aller Fachanwälte in der Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht konzentriert, die damit die größte Fachanwaltschaft ist. Die Studie der Kölner Berufsforscher untersucht die Struktur der Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht, analysiert die Gründe für den Erwerb des Fachanwaltstitels und zeichnet nach, wie sich der Erwerb der für eine Titelverleihung notwendigen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen vollzieht. Ein Schwerpunkt liegt auf der Untersuchung der wirtschaftlichen und fachlichen Effekte des Titelerwerbs.

Stefanie Lange, Co-Autorin des Buches: „Fachanwälte für Arbeitsrecht betreuen in stärkerem Maße als andere Fachanwälte gewerbliche Mandanten und sind seltener in Kleinkanzleien tätig. Beim Erwerb des Titels haben sie besonders große Probleme beim Nachweis der notwendigen Zahl der im Arbeitsrecht bearbeiteten Fälle – nicht in der Summe, aber in bestimmten Teilrechtsgebieten.“ Die Studie belegt empirisch den bislang rein anekdotischen Befund, dass in der Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht die sog. Fallquoten ein überdurchschnittlich großes Problem sind. 20% aller Fachanwälte für Arbeitsrecht berichten von entsprechenden Schwierigkeiten. Der Wert ist zweieinhalb Mal so hoch wie im Mittel aller Fachanwaltschaften.

Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts: „Ich freue mich, dass wir mit „Fachanwälte für Arbeitsrecht“ nur wenige Wochen nach unserer Studie „Fachanwälte für Verkehrsrecht“ bereits den dritten fachgebietsspezifischen Forschungsbericht vorlegen können.“ 2012 hatte das Soldan Institut bereits das Buch „Fachanwälte für Familienrecht“ veröffentlicht, Studien zu den Fachanwaltschaften für Strafrecht und Steuerrecht sollen noch 2013 erscheinen.

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Hinweise für die Redaktionen: Rund 6 % aller deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bzw. 20 % aller Fachanwältinnen und Fachanwälte ist die Befugnis erteilt, den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen. Der Titel wird von einer Rechtsanwaltskammer verliehen, wenn ein Rechtsanwalt durch einen Lehrgangsbesuch und die Bearbeitung von 100 arbeitsrechtlichen Fällen binnen drei Jahren überdurchschnittliche theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Arbeitsrecht nachweist.

Mit mehr als 9.000 Mitgliedern ist die 1986 eingeführte Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht die größte der insgesamt 20 Fachanwaltschaften, die gegenwärtig existieren. Überdurchschnittlich hoch ist der Anteil der Fachanwälte für Arbeitsrecht in großstädtisch geprägten Kammerbezirken. Die meisten Fachanwälte für Arbeitsrecht im Verhältnis zur Bevölkerungszahl gibt es in den Bundesländern Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Berlin. In Ostdeutschland ist die Fachanwaltsdichte für das Arbeitsrecht deutlich geringer als in den alten Bundesländern.

Die 180seitige Studie „Fachanwälte für Arbeitsrecht“ von Matthias Kilian und Stefanie Lange (ISBN 978-3-8240-5416-9) erscheint zum Preis von 15 EUR im Anwaltverlag (Bonn). Im selben Verlag bereits publiziert sind die Bände „Fachanwälte für Familienrecht“ (ISBN 978-3-8240-5415-2) und „Fachanwälte für Verkehrsrecht“ (ISBN 978-3-8240-5416-9). Für die Studien wurden die Ergebnisse einer bundesweiten Befragung von 2.600 Fachanwältinnen und Fachanwälten aus dem Blickwinkel der jeweiligen Fachanwaltschaft analysiert.

Rechtsanwälte bewerten das sich aktuell im Gesetzgebungsverfahren befindende „Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs“ sehr unterschiedlich. Dies berichtete Rechtsanwalt Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts, aus Anlass der Vorstellung des „Berufsrechtsbarometers 2013“ auf dem 64. Deutschen Anwaltstag.

Die Umstellung der Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und Gerichten auf ein elektronisches Anwaltspostfach lehnen 51 % der Rechtsanwälte, die sich zu dieser Frage bereits eine Meinung gebildet haben, ab. 49 % begrüßen die Einführung einer solchen Form der elektronischen Kommunikation mit der Justiz. 39 % der Befragten sprechen sich gegen die geplante Abschaffung von anwaltlichen Empfangsbekenntnissen in Papierform aus. Die Idee des Gesetzgebers, dass computergestützt automatische Empfangsbekenntnisse erstellt werden, unterstützt nur jeder zehnte Rechtsanwalt. Dr. Matthias Kilian zu den Ergebnissen: „Deutlich wird, dass viele Rechtsanwälte sich damit schwer tun, die Kontrolle ihrer Fristen aus der Hand zu geben. Deshalb werden automatisierte Zugangsnachweise von 90 % der Anwälte abgelehnt.“

Die generelle Einstellung pro und contra elektronischer Rechtsverkehr ist keine Altersfrage. „In manchen Punkten sind ältere Rechtsanwälte sogar aufgeschlossener als jüngere Kollegen. Entscheidend ist vor allem die Größe einer Kanzlei und die bereits erfolgende Nutzung von qualifizierten elektronischen Signaturen“, so Kilian. Rechtsanwälte aus Kleinkanzleien lehnen die geplante Stärkung des elektronischen Rechtsverkehrs deutlich häufiger ab als ihre Kollegen aus größeren Sozietäten. Dies beruht nicht zuletzt auf dem Umstellungsaufwand, den der elektronische Rechtsverkehr mit sich bringen wird: 43 % der Befragten halten den für ihre Kanzlei notwendigen Aufwand für sehr hoch oder hoch. Nur 21 % prognostizieren einen niedrigen oder sehr niedrigen Aufwand. Das Resümee der Kölner Berufsforscher: „Für kleine Kanzleien und insbesondere für die große Gruppe der Einzelanwälte, die nebenberuflich oder in Teilzeit anwaltlich tätig ist, wird die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs häufig mit erheblichen Belastungen einher gehen – nicht jede Kanzlei verfügt bereits über die notwendige IT und entsprechendes kanzleiinternes Know-How.“

Düsseldorf, den 7.6. 2013 (2.402 Zeichen)

Hinweise für die Redaktionen:
Die Befragung erfolgte im Rahmen einer Studie, für die bundesweit mehr als 1.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu aktuellen Reformthemen des anwaltlichen Berufsrechts befragt worden sind.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen voraussichtlich ab 2016 über sichere elektronische Postfächer, die die Bundesrechtsanwaltskammer einrichten wird, für Gerichte elektronisch erreichbar sein. Ab 2018 sollen dann alle deutschen Gerichte am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen müssen und spätestens ab 2022 soll die elektronische Kommunikation zwischen Anwaltschaft und Justiz in allen Bundesländern verpflichtend sein. Der Zeitplan steht derzeit noch in der Diskussion.

Rechtsanwälte, die über keinen Fachanwaltstitel verfügen, sind überwiegend nicht aufgrund der fachlichen Anforderungen an eine Titelverleihung oder wegen des Fehlens ihrer Spezialisierung entsprechender Fachanwaltsgebiete gehindert, den Fachanwaltstitel zu erwerben – die meisten „Nicht-Fachanwälte“ haben kein Interesse, Fachanwalt zu werden. Dies ist eines der Ergebnisse einer Studie mit 2.300 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ohne Fachanwaltstitel, die das Kölner Soldan Institut auf dem 64. Deutschen Anwaltstag in Düsseldorf vorgestellt hat.
Trotz des anhaltendes Trends hin zu anwaltlicher Spezialisierung und der starken Zunahme der Zahl der verliehenen Fachanwaltstitel verfügen weiterhin mehr als drei Viertel der in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte über keinen Fachanwaltstitel. 53% erklären diesen Status mit fehlendem Interesse an einem Titelerwerb. 29% sind zwar grundsätzlich an einem Titelerwerb interessiert, haben ihn aber aus verschiedenen Gründen nicht in Angriff genommen, 3% beklagen das Fehlen einer ihrer Spezialiserung entsprechenden Fachanwaltschaft. Die verbleibenden 15% befinden sich zur Zeit in der Qualifizierung zum Fachanwalt. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts, warnt angesichts dieser Zahlen vor Missverständnissen: „Wer keinen Fachanwaltstitel führt, ist deshalb nicht automatisch Allgemeinanwalt. 55% der Rechtsanwälte ohne Fachanwaltstitel sehen sich selbst als Spezialisten.“
Jeweils rund die Hälfte der an einem Titelerwerb nicht interessierten Rechtsanwälte ist auch ohne Titel mit der wirtschaftlichen Situation zufrieden (49%) oder hat bislang keine Nachteile erfahren (47%). Verbreitet ist auch die Sorge, durch einen Titel auf ein bestimmtes Rechtsgebiet festgelegt zu werden (47%). Fast die Hälfte der an einem Titelerwerb nicht interessierten Befragten ist aber bereits 60 Jahre oder älter, so dass sich für sie ein Titelerwerb kaum noch lohnen würde. Jüngere Anwälte sind deutlich interessierter. Projektleiter Dr. Matthias Kilian weist auf ein interessantes Detail hin: „Immer mehr Rechtsanwälte sind heute nicht auf Rechtsgebiete, sondern auf Zielgruppen spezialisiert. Rund ein Viertel der Befragten hat eine solche Spezialisierung als einen der Gründe für den Verzicht auf einen Fachanwaltstitel angegeben – das Konzept der Fachanwaltschaften knüpft an Rechtsgebiete an und kann eine Spezialisierung auf Zielgruppen nicht richtig abbilden.“
Nur sehr geringe Bedeutung für den Verzicht auf einen Titelerwerb hat die Beschränkung der Zahl der Fachanwaltsgebiete, für die ein Fachanwaltstitel erworben werden kann. 3% aller Nicht-Fachanwälte erklären ihren Status damit, dass keines der 20 in § 1 FAO bestimmten Fachanwaltsgebiete ihrer Spezialisierung entspreche. Die meisten Nennungen als fehlendes Fachanwaltsgebiet hat das Ausländer- und Asylrecht.
Rechtsanwälte, die grundsätzlich an einem Titelerwerb interessiert sind, werden am häufigsten von der Gesamtzahl der praktischen Fälle, die sie hierfür in einem Dreijahreszeitraum im Fachgebiet bearbeiten müssen, abgeschreckt (45%). Fast ebenso problematisch ist das Erreichen der notwendigen Zahl gerichtlicher Verfahren, in denen man als künftiger Fachanwalt aufgetreten sein muss (40%). Besonders große Probleme mit den Anforderungen haben in Teilzeit tätige Rechtsanwälte und damit zwangsläufig Rechtsanwältinnen. Kilian resümiert: „Eine Herausforderung für den Gesetzgeber wird nicht nur sein, auf geänderte Tätigkeitsstrukturen zu reagieren, die Ausdruck eines geschlechtsspezifischen Wandels in der Anwaltschaft sind. Rechnung getragen werden muss auch dem Bedeutungsverlust der gerichtlichen Tätigkeit für die Anwaltschaft. Bei immer weniger Gerichtsverfahren und immer mehr Rechtsanwälten werden insbesondere die Anforderungen an die forensische Praxis zu einem immer größeren Problem für Fachanwälte in spe.“
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Hinweise für die Redaktionen: Die Befragung erfolgte im Rahmen einer Studie des Soldan Instituts, für die bundesweit 2.300 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ohne Fachanwaltstitel befragt worden sind.

Einem Rechtsanwalt, der durch einen Lehrgangsbesuch besondere theoretische Kenntnisse und durch seine Mandatspraxis in einem Dreijahreszeitraum besondere praktische Erfahrungen in einem von 20 in der Fachanwaltsordnung benannten Rechtsgebieten erworben hat, kann von der zuständigen Rechtsanwaltskammer die Befugnis verliehen werden, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen. Gegenwärtig sind rund 48.000 Fachanwaltstitel an ca. 38.000 Rechtsanwälte verliehen (es können bis zu drei Titel gleichzeitig geführt werden).

Rechtsanwälte, die einen Fachanwaltstitel im Verkehrsrecht erwerben, können häufig ihre Umsätze spürbar steigern und ihre Tätigkeit im Verkehrsrecht intensivieren. Hierauf weist das Soldan Institut unter Hinweis auf eine aktuelle Studie aus Anlass des Verkehrsgerichtstags hin, der vom 23. bis 25. Januar 2013 in Goslar stattfindet.

Der Erwerb des Fachanwaltstitels für Verkehrsrecht durch einen Rechtsanwalt ist ganz überwiegend eine formale Bestätigung bereits vorhandener besonderer Kompetenzen im Verkehrsrecht. Drei Viertel aller Fachanwälte für Verkehrsrecht sind bereits vor dem Titelerwerb auf dieses Fachgebiet spezialisiert. Aus diesem Grund ist der wichtigste Effekt eine Verbesserung der Marktstellung und Außendarstellung. 50% der Fachanwälte für Verkehrsrecht können durch den Titelerwerb ihre Wettbewerbsposition stärken, 38% sehen bessere Möglichkeiten der Außendarstellung. Der Fortbildungseffekt ist weniger stark ausgeprägt: Nur rund ein Viertel der Fachanwälte stellt eine Verbesserung der individuellen Fachkompetenz fest.

Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts, ordnet diese Ergebnisse der Studie ein: „Die positiven Effekte eines Titelerwerbs sind bei Fachanwälten für Verkehrsrecht zwar erheblich, aber in zahlreichen Details doch schwächer ausgeprägt als in anderen Fachanwaltschaften. Wir haben ermittelt, dass 58% der Fachanwälte für Verkehrsrecht, die ihre Umsatzentwicklung analysiert haben, nach dem Titelerwerb ihre Umsätze steigern konnten – der Durchschnittswert der 19 anderen Fachanwaltschaften liegt aber rund zehn Prozentpunkte höher.“ Auch das Ausmaß der Umsatzsteigerung unterscheidet sich: Wird ein Umsatzplus festgestellt, beträgt dies bei Fachanwälten für Verkehrsrecht im Durchschnitt 27%, bei den 19 anderen Fachanwaltschaften im Mittel 37%. Ein Grund hierfür sei, so Kilian, dass Fachanwälte für Verkehrsrecht selten hyperspezialisiert sind – sie decken fast immer nicht nur die ganze Breite des Verkehrsrechts ab, sondern sind auch häufiger als andere Fachanwälte in weiteren Rechtsgebieten tätig.

Alexandra von Albedyll, die Projektkoordinatorin der Studie, weist auf ein weiteres interessantes Detail hin: „Die Fachanwaltschaft für Verkehrsrecht ist eine echte Männerdomäne. Mittlerweile sind mehr als ein Drittel aller Rechtsanwälte und immerhin 27% aller Fachanwälte weiblich. In der Fachanwaltschaft für Verkehrsrecht sind Frauen mit einem Anteil von nur 13% hingegen deutlich unterrepräsentiert – und die Männer weitgehend unter sich.“

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Hinweise für die Redaktionen: Rund 2% aller deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bzw. 7 % aller Fachanwältinnen und Fachanwälte ist die Befugnis erteilt, den Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ zu führen. Der Titel wird von einer Rechtsanwaltskammer verliehen, wenn ein Rechtsanwalt durch einen Lehrgangsbesuch und die Bearbeitung von 160 verkehrsrechtlichen Fällen binnen drei Jahren überdurchschnittliche theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Verkehrsrecht nachweist.

Mit etwas mehr als 3.000 Mitgliedern ist die 2005 eingeführte Fachanwaltschaft für Verkehrsrecht die viertgrößte der insgesamt 20 Fachanwaltschaften, die gegenwärtig existieren. Überdurchschnittlich hoch ist der Anteil der Fachanwälte für Verkehrsrecht in eher ländlich geprägten Kammerbezirken. Die meisten Fachanwälte für Verkehrsrecht im Verhältnis zur Bevölkerungszahl gibt es in den Bundesländern Bremen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Berlin. In Ostdeutschland ist die Fachanwaltsdichte für das Verkehrsrecht deutlich geringer als in den alten Bundesländern.

Die 160seitige Studie „Fachanwälte für Verkehrsrecht“ von Matthias Kilian und Alexandra von Albedyll (ISBN 978-3-8240-5416-9) erscheint zum Preis von 15 EUR im Anwaltverlag (Bonn). Für die Studie wurden die Ergebnisse einer bundesweiten Befragung von 2.600 Fachanwältinnen und Fachanwälte aus dem Blickwinkel der Fachanwaltschaft für Verkehrsrecht analysiert.

Deutschlands Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte begrüßen mehrheitlich die Schaffung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. In einer Studie des Kölner Soldan Instituts äußerten sich 71% der Rechtsanwälte, die sich zu dieser Frage bereits eine Meinung gebildet haben, positiv zu den Plänen des Gesetzgebers, der den Freiberuflern seit 1995 zur Verfügung stehenden einfachen Partnerschaftsgesellschaft eine neue Rechtsform zur Seite zu stellen. In dieser „Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung“ (Part-GmbB) sollen die Gesellschafter nicht mehr persönlich für Berufsaus-übungsfelher haften, wenn die Gesellschaft gegen Haftpflichtrisiken im Umfang von mindestens 2,5 Mio. EUR versichert ist.

In der Studie des Soldan Instituts teilten nur 29% der Befragten die ins-besondere aus der Rechtswissenschaft formulierte Kritik, dass die Part-GmbB einen systemfremden Bruch im Personengesellschaftsrecht mit sich bringe, das traditionell von der persönlichen Haftung handelnder Gesellschafter geprägt ist. Die deutliche Mehrheit der Anwälte, die die PartGmbB begrüßt, stimmt allerdings zu 62% den Plänen des Gesetzge-bers zu, an das Haftungsprivileg die Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung zu knüpfen, die mit einer Deckungssumme von 2,5 Mio. EUR die generelle Versicherungspflicht für Rechtsanwälte um das Zehnfache übersteigt.

Rechtsanwalt Dr. Matthias Kilian, Direktor der Soldan Instituts: „Der Gesetzgeber findet mit seinen Plänen zur Schaffung der PartGmbB breite Zustimmung in der Anwaltschaft. Allerdings zeigt eine Detailanalyse, dass fast die Hälfte der Einzelanwälte die PartGmbB als systemwidrig ablehnt. Dies dürfte eine deutliche Mahnung an den Gesetzgeber sein, bei seinen Bemühungen zur Verbesserung der Haftungssituation von Freiberuflern die Bedürfnisse von Einzelkanzleien und –praxen nicht aus dem Auge zu verlieren – ihnen bleibt auch weiterhin nur die bei Anwälten unbeliebte Rechtsform der GmbH.“

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Hinweise für die Redaktionen:
Die Befragung erfolgte im Rahmen einer Studie, für die bundesweit 1.200 Rechtsanwäl-tinnen und Rechtsanwälte zum Risikomanagement in Rechtsanwaltskanzleien befragt worden sind.

Die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) hat der Gesetzgeber 1995 als Rechtsform für Angehörige freier Berufe geschaffen. In ihr haften neben der Gesellschaft nur jene Gesellschafter für Berufsausübungsfehler, die an der Bearbeitung eines Auftrags beteiligt waren. In der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) soll die persönliche Haftung auch dieser auftragsbearbeitenden Gesellschafter entfallen, wenn die Gesellschaft über risikoadäquaten Versicherungsschutz verfügt (für Rechtsanwälte ist ein Versicherungsschutz in Höhe von 2,5 Mio. EUR geplant). Der entsprechende Gesetzentwurf ist im August 2012 in das parlamentarische Verfahren eingebracht worden, am 7.11.2012 fand eine Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestages statt.