Der Soldan Kanzlei-Gründerpreis

Der „Soldan Kanzlei-Gründerpreis“ wird von der Hans Soldan GmbH gemeinsam mit der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), dem Deutschen Anwaltverein (DAV) und dem Forum Junge Anwaltschaft ausgeschrieben. Der renommierte Wettbewerb findet in der Regel alle zwei Jahre statt – zuletzt 2021.

An der Preisausschreibung können junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte teilnehmen, die ihre Kanzlei in alleiniger Verantwortung oder gemeinsam mit Kollegen gegründet haben. Ausgezeichnet werden die drei überzeugendsten Gründungskonzepte mit Soldan-Gutscheinen im Wert von insgesamt 10.000 Euro, wobei 5.000 € auf den ersten, 3.000 € auf den zweiten und 2.000 € auf den dritten Preis entfallen.

Das Soldan Institut für Anwaltmanagement hat in diesem Netzwerk die Aufgabe übernommen, die Unterlagen der sich bewerbenden Kanzleien zu sichten und die Arbeit der Jury zu koordinieren.