Pressemitteilungen 2014

Die auf Energierecht spezialisierte Münchener Kanzlei beeindruckt die Jury durch konsequente Besetzung von Marktnischen


Als beeindruckendes Beispiel dafür, dass es mit Talent, Engagement und Professionalität auf einer exzellenten fachlichen Basis gelingen kann, bereits unmittelbar zu Beginn der Anwaltskarriere eine eigene Kanzlei erfolgreich zu etablieren, würdigte Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts, den Sieger des Soldan Kanzlei-Gründerpreises 2014: die Münchener Rechtsanwaltskanzlei AssmannPeiffer Partnerschaft von Rechtsanwälten. Im Oktober 2012 haben Lukas Assmann und Dr. Max Peiffer ihre auf Energierecht spezialisierte Kanzlei gegründet. Der Kanzlei-Gründerpreis wurde von der Hans Soldan GmbH zusammen mit dem Deutschen Anwaltverein/Forum Junge Anwaltschaft, der Bundesrechtsanwaltskammer und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung in diesem Jahr bereits zum siebten Mal ausgelobt. Ausgezeichnet wurden die Preisträger im Rahmen des Forums „Start in den Anwaltsberuf“ am 31.10.2014 in Hamm. Der zweite Preis ging an die Berliner Medizinkanzlei Mohr. Den dritten Platz belegte die Zollkanzlei Peterka aus Hamburg.

Die Kanzleigründer Lukas Assmann (30) und Dr. Max Peiffer (33) haben nach der Überzeugung der Jury bei der Kanzleigründung eine doppelte Marktnische besonders geschickt identifiziert und besetzt. „Überzeugend haben die beiden Kanzleigründer für sich definiert, wen sie mit ihrem Thema erreichen können: Kleinere Energieversorger, die eine hochqualifizierte, aber zugleich auch eine kostenoptimierte und persönliche Beratung benötigen. Unsere Gründer haben im süddeutschen Raum einerseits eine hinreichende Anzahl solcher Energieversorger mit Beratungsbedarf identifiziert, andererseits aber auch festgestellt, dass die etablierten Kanzleien, die diese Unternehmen potenziell beraten können, ihre Leistung nicht vor Ort und an den Bedürfnissen der Zielgruppe orientiert anbieten. Diese Lücke haben die Kanzleigründer konsequent besetzt, sehr erfolgreich ausgefüllt und sind aus ihr heraus bundesweit expandiert“, erklärte Prof. Dr. Kilian, Vorsitzender der Jury, in seiner Laudatio.

Der zweite Preis ging an die 2012 gegründete Medizinkanzlei der Berliner Rebecca Mohr (36). „Rebecca Mohr ist zwar Fachanwältin für Medizinrecht, sie berät aber im Medizinrecht nur eine bestimmte Teilgruppe, die von medizinrechtlichen Fragen betroffen ist: Leistungserbringer im Gesundheitssystem – nicht Kostenträger, nicht Patienten. Die von ihr in den Blick genommenen und konsequent akquirierten Mandanten sind Ärzte. Sie hat daher Lage, Ausstattung und Erreichbarkeit ihrer Kanzlei an den Bedürfnissen und Erwartungen ihrer Zielgruppe orientiert und hierfür risikobereit und zugleich kostenbewusst das erforderliche Investment nicht gescheut – in dem Wissen, dass dies ein wichtiges Vertrauenssignal für potenzielle Mandanten ist“, lobt Institutsdirektor Prof. Kilian das Konzept.

Beim Drittplatzierten, der Zollkanzlei Peterka, hat Thomas Peterka (37) seine bei der Zollverwaltung erworbene Qualifikation zum Diplom-Finanzwirt und seine anschließend erworbenen zollrechtlichen Erfahrungen 2011 zum Gegenstand seiner Kanzlei gemacht.  Gefallen hat der Jury die konsequente Etablierung einer griffigen Marke – der Zollkanzlei – und das überlegte Marketing, das auf nachweislich besonders effektiven Instrumenten wie die Verankerung in Empfehlungsnetzwerken und Referententätigkeit beruht. „Internationalisierung ist für die Zollkanzlei kein bloßes Modewort, sondern wird überzeugend gelebt  durch eine Fokussierung auf einen als zukunftsträchtig und unterversorgt identifizierten Markt, in diesem Fall die Türkei, der über eine geschickt etablierte Kooperation mit Partnern vor Ort bedient wird,“ erklärt Prof. Dr. Matthias Kilian.

Hinweis für die Redaktionen:

Für den 7. Kanzlei Gründerpreis konnten sich Kanzleien bewerben, die in den Jahren 2010 bis 2012 gegründet wurden. Mit dem Preis werden in Konzeption und Umsetzung besonders gelungene Kanzleigründungen von jungen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten gewürdigt. Der Preis ist insgesamt mit 10.000 € dotiert, wobei 5.000 € auf den ersten, 3.000 € auf den zweiten und 2.000 € auf den dritten Preis entfallen.

In diesem Jahr gehörten der Jury an:

• der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Professor Dr. Wolfgang Ewer,

• der Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Ekkehard Schaefer,

• der Vorsitzende des Forums Junge Anwaltschaft, Dr. Christoph Triltsch,

• die Wirtschaftsredakteurin der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung, Corinna Budras,

• der Geschäftsführer der Hans Soldan GmbH, René Dreske und

• der Direktor des Soldan Instituts und Inhaber der Soldan Stiftungsprofessur an der Universität zu Köln, Prof. Dr. Matthias Kilian.

BU: Preisträger Soldan Kanzlei-Gründerpreis 2014 (v.li): Lukas Assmann, Prof. Matthias Kilian, Dr. Max Peiffer, Dr. Christoph Triltsch, Rebecca Mohr, René Dreske, Thomas Peterka

Die International Association of Legal Ethics (IAOLE) hat den deutschen Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Matthias Kilian von der Universität zu Köln in das achtköpfige Board der Organisation berufen. Kilian, zugleich Direktor des Soldan Instituts, ist der erste Deutsche im Vorstand der renommierten Organisation. Zu ihrem neuen Präsidenten wurde der australische Rechtsprofessor Kim Economides von der Flinders University Adelaide (South Australia) gewählt. Er ist Nachfolger der langjährigen Präsidentin der IAOLE, Deborah Rhode von der Stanford University.

In der International Association of Legal Ethics sind weltweit mehrere Hundert Wissenschaftler zusammengeschlossen, die sich mit Fragen des Berufsrechts und der Berufsethik der Rechtsberufe befassen. Die IAOLE will dazu beitragen, dass das stark rechtspositivistische Denken, das Forschung und Lehre in Fragen der Berufsausübung der Rechtsberufe traditionell bestimmt, von den Berufsangehörigen kritischer hinterfragt wird. Kilian zu seiner neuen Funktion: „Der internationale Diskurs in Fragen von anwaltlichem Berufsreucht und anwaltlicher Berufsethik wird traditionell von den Rechtsordnungen des common law getragen. Als einziger Vertreter der kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen im Board ist es mir wichtig, mehr Berufsrechtler aus dem deutschsprachigen Raum am internationalen Meinungsaustausch zu beteiligen. Nur so kann unser Verständnis von Berufsrecht und Berufsethik die Rechtsentwicklung künftig stärker beeinflussen als in der Vergangenheit.“

Geleitet wird die IAOLE seit 2014 von Prof. Kim Economides, einem der bekanntesten Wissenschaftler auf dem Gebiet der Rechtsberufe im angelsächsischen Rechtskreis. „Die wissenschaftliche und berufspolitische Bearbeitung des Themas “Legal Ethics“ soll das Bewusstsein von Rechtsanwälten und Richtern für ethische Dilemmata bei der täglichen Berufsausübung, die Reflektion über sie und den richtigen Umgang mit ihnen stärken,“ so Economides. Der Dekan der Law School der Flinders University hat sich zum Ziel gesetzt, während seiner Amtszeit Mitgliederbasis und Aktivitäten der Organisation insbesondere in Kontinentaleuropa auszuweiten. Mit Blick in die Zukunft hofft Economides deshalb, dass die International Legal Ethics Conference (ILEC), die größte internationale Fachtagung zum Berufsrecht und der Berufsethik der Rechtsberufe, auch in Kontinentaleuropa zu Gast sein wird. Die nächste Tagung der IAOLE wird vom 14.-16.7.2016 in New York stattfinden.

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Hinweise für die Redaktionen: Die IAOLE dient der Förderung der Berufsethik der Rechtsberufe als Gegenstand von Forschung, Lehre, berufspraktischer Ausbildung, beruflicher Fortbildung und Rechtspolitik. Die Organisation veranstaltet alle zwei Jahre die International Ethics Conference. Publikationsorgan der IAOLE ist die Fachzeitschrift „Legal Ethics“ (ISSN 1460-728X), die dreimal jährlich im Verlag Hart Publishing erscheint.

Prof. Dr. Matthias Kilian ist Inhaber der Hans-Soldan-Stiftungsprofessur für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Verfahrensrecht, Anwaltsrecht sowie anwaltsorientierte Juristenausbildung der Universität zu Köln sowie Direktor des Soldan Instituts.

Die seltene Nutzung von Erfolgshonoraren in der täglichen Mandatspraxis der Anwaltschaft beruht vor allem auf einer verhaltenen Nachfrage von Rechtsuchenden. Dies hat eine Untersuchung des Soldan Instituts ergeben. Deutlich weniger Bedeutung für die geringe Verbreitung haben die rechtlichen Anforderungen an die Zulässigkeit der Vereinbarung eines ergebnisorientierten Honorars oder eine grundsätzlich ablehnende Haltung von Rechtsanwälten gegenüber diesem Vergütungsmodell.

Erfolgshonorare sind in Deutschland in Folge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit ihres absoluten Verbots seit 2008 unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Frühere Untersuchungen des Soldan Instituts haben allerdings belegt, dass eine deutliche Mehrheit der Anwälte Erfolgshonorare in allen denkbaren Gestaltungsformen auch mehrere Jahre nach ihrer Liberalisierung noch nie verwendet hat. Die Gründe für die verhaltene Nutzung hat das Kölner Forschungsinstitut nun ermittelt: Auf einer Skala von 1 (trifft voll und ganz zu) bis 5 (trifft überhaupt nicht zu) erreicht die Aussage, dass Erfolgshonorare vom Mandanten nicht nachgefragt werden, mit einem Wert von 2,1 die höchste Zustimmung der Befragten.

Die in Bundesrechtsanwaltsordnung und Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bestimmten komplexen rechtlichen Anforderungen an die wirksame Vereinbarung eines Erfolgshonorars sind mit einem Wert von 2,8 aus Sicht der Anwaltschaft hingegen von geringerer Bedeutung. Sie wurden bislang häufig als Grund für die geringe Verbreitung dieses Vergütungsmodells vermutet. Noch weniger Einfluss hat eine grundsätzliche Ablehnung von Erfolgshonoraren durch Rechtsanwälte: Dieser – über die persönliche Einstellung der Befragten gemessene – Grund erreicht einen Zustimmungswert von 3,1. Mit einem Wert von 2,6 größere Bedeutung hat hingegen die von Rechtsanwälten festgestellte fehlende Bereitschaft der Mandanten, ihnen mit einem Erfolgshonorar einen die Risikoübernahme ausgleichenden Erfolgszuschlag auf die Vergütung zu zahlen, die für die fragliche Tätigkeit erfolgsunabhängig abgerechnet werden würde.

Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts: „Die Gründe für die geringe Popularität von Erfolgshonoraren sind vor allem auf der Nachfragerseite zu suchen. Mandanten fragen Erfolgshonorare nur selten aktiv nach. Zudem fehlt bei ihnen häufig das Verständnis dafür, dass ein Rechtsanwalt mit seiner Risikoübernahme eine zusätzliche Leistung erbringt – und er deshalb im Misserfolgsfall nicht einfach auf seine gewöhnliche Vergütung verzichten kann, sondern ein Erfolgshonorar höher sein muss als eine erfolgsunabhängig geschuldete Vergütung.“

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Hinweise für die Redaktionen: Die Datenerhebung erfolgte im Rahmen der regelmäßigen Befragungen einer repräsentativen Stichprobe berufsausübender Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zum sog. Berufsrechtsbarometer des Soldan Instituts. Für die dieser Untersuchung zu Grunde liegenden Datenerhebung wurden 874 Teilnehmer befragt.
Der Bundesgesetzgeber musste Erfolgshonorare im Jahr 2008 teilweise zulassen, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2006 ein vollständiges Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare in der Bundesrechtsanwaltsordnung für verfassungswidrig erklärt hatte. Seit dem 1.7.2008 sind Erfolgshonorare zulässig, wenn „der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde“.

Mit der Veröffentlichung der Studie „Fachanwälte für Steuerrecht“ hat das Soldan Institut sein im Jahr 2010 begonnenes Forschungsprojekt „Anwaltliche Spezialisierung“ abgeschlossen. Das Buch ist der siebte Forschungsbericht, der im Zuge dieses Projekts veröffentlicht worden ist.

Die Kölner Berufsforscher haben in den vergangenen Jahren die durch eine fortschreitende Spezialisierung von Rechtsanwälten gekennzeichnete Segmentierung des Rechtsdienstleistungsmarkts umfassend empirisch untersucht und hierzu rund 5.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte befragt. Neben zwei Basisstudien, die Fachanwälte und Rechtsanwälte ohne Fachanwaltstitel untersucht haben, sind fünf Untersuchungen zur anwaltlichen Spezialisierung in wichtigen Rechtsgebieten erschienen. Der nun veröffentlichte Band „Fachanwälte für Steuerrecht“ ergänzt Forschungsberichte zu Fachanwälten für Familienrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht.

Die Studie „Fachanwälte für Steuerrecht“ untersucht die Struktur dieser ältesten der 21 Fachanwaltschaften, die in den 1930er Jahren als Reaktion auf das Entstehen des Berufs des Steuerberaters geschaffen wurde. Die Untersuchung analysiert die Gründe, warum Anwälte den Fachanwaltstitel im Steuerrecht erwerben und zeichnet nach, wie sich der Erwerb der für eine Titelverleihung notwendigen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen vollzieht. Ein Schwerpunkt liegt auf der Untersuchung der wirtschaftlichen und fachlichen Effekte des Titelerwerbs.

Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts: „Der Erwerb des Fachanwaltstitels für Steuerrecht ist attraktiv: Fachanwälte für Steuerrecht erzielen in einem Gesamtvergleich mit allen Fachanwaltschaften in Folge des Titelerwerbs die höchsten Umsatzsteigerungen. Sie haben uns von einem mittleren Umsatzplus von 47 % berichtet – ein Wert, der zwölf Prozentpunkte über der Steigerung in den anderen 20 Fachanwaltschaften liegt.“ Besonders belohnt wird nach der Studie weniger eine – dem Steuerberater vergleichbare – isoliert steuerrechtliche Tätigkeit, sondern die komplementäre steuerrechtliche Expertise in Mandaten aus anderen Rechtsgebieten: Der Anteil der Tätigkeit von Fachanwälten für Steuerrecht auf dem Gebiet der Fachanwaltschaft, dem Steuerrecht, ist mit 56 % nämlich deutlich geringer als von Fachanwälten in anderen Fachanwaltschaften.

Stefanie Lange-Korf, Mitautorin des Buches: „Ein weiterer interessanter Befund ist, dass Fachanwälte zwar häufig aus denselben Gründen wie andere Fachanwälte den Titel erwerben – formelle Bestätigung einer vorhandenen Spezialisierung, Umsatzsteigerung, fachliches Interesse. Häufiger als in anderen Fachanwaltschaften erfolgt der Titelerwerb aber auf Wunsch des Arbeitgebers – dies erklärt auch, warum der Fachanwaltstitel im Steuerrecht deutlich früher im Berufsleben erworben wird als andere Fachanwaltstitel.“

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Hinweise für die Redaktionen:

3 % aller deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bzw. 9,9 % aller Fachanwältinnen und Fachanwälte ist die Befugnis erteilt, den Titel „Fachanwalt für Steuerrecht“ zu führen. Der Titel wird von einer Rechtsanwaltskammer verliehen, wenn ein Rechtsanwalt durch einen Lehrgangsbesuch und die Bearbeitung von 50 steuerrechtlichen Fällen binnen drei Jahren überdurchschnittliche theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Steuerrecht nachweist. Mit nahezu 5.000 Mitgliedern ist die 1937 eingeführte Fachanwaltschaft für Steuerrecht die drittgrößte der insgesamt 21 Fachanwaltschaften, die gegenwärtig existieren. Die meisten Fachanwälte für Steuerrecht im Verhältnis zur Bevölkerungszahl gibt es in den Bundesländern Hamburg und Bremen. In Ostdeutschland ist die Fachanwaltsdichte für das Steuerrecht deutlich geringer als in den alten Bundesländern.

Die 200seitige Studie „Fachanwälte für Steuerrecht“ von Matthias Kilian und Stefanie Lange-Korf (ISBN 978-3-8240-5420-6) ist zum Preis von 15 EUR im Anwaltverlag (Bonn) erschienen. Im selben Verlag bereits publiziert sind die Bände „Fachanwälte für Familienrecht“ (ISBN 978-3-8240-5415-2), „Fachanwälte für Verkehrsrecht“ (ISBN 978-3-8240-5416-9), „Fachanwälte für Arbeitsrecht“ (ISBN 978-3-8240-5417-6) und „Fachanwälte für Strafrecht“ (ISBN978-3-8240-5419-0). Für die Studien wurden die Ergebnisse einer bundesweiten Befragung von 2.500 Fachanwältinnen und Fachanwälten aus dem Blickwinkel der jeweiligen Fachanwaltschaft analysiert.

Banken, Sparkassen und Finanzberater sowie gemeinnützige Beratungsstellen machen Rechtsanwälten nach deren Wahrnehmung seit Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes im Jahr 2008 besonders intensiven Wettbewerb. Dies ist Ergebnis einer Untersuchung, die das Soldan Institut vorgestellt hat. 19 % der im Rahmen der Studie befragten Rechtsanwälte stellen eine deutliche, 38 % eine leichte Zunahme des Wettbewerbs auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt durch Institutionen der Finanzwirtschaft fest. Ähnlich intensiv wird die Zunahme des Wettbewerbs durch gemeinnützige Beratungsstellen und Beratungseinrichtungen empfunden (21 % berichten über eine deutliche, 34 % über eine leichte Zunahme).

Ähnlich intensiv wird von der Anwaltschaft der zusätzliche Wettbewerb durch Handwerker und Gewerbetreibende empfunden. 20 % der Rechtsanwälte meinen, dass es zu einer deutlichen Zunahme gekommen ist. Andere freie Berufe – zum Beispiel Architekten oder Steuerberater – sind nach Einschätzung von 15 % der Rechtsanwälte für eine deutliche Zunahme des Wettbewerbs verantwortlich. Am unproblematischsten ist aus Sicht der Rechtsanwälte der Wettbewerb, den nicht-anwaltliche Mediatoren entfalten. Nur 6 % der Befragten sind der Auffassung, dass solche Mediatoren für eine deutliche Zunahme des Wettbewerbs verantwortlich sind.

Der wohl interessanteste Aspekt der Untersuchung der Kölner Berufsforscher ist aber, dass sich 46 % der Befragten über eine deutliche Zunahme des Wettbewerbs durch Rechtsschutzversicherungen beklagen. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts: „Dieser Befund ist bemerkenswert, weil Rechtsschutzversicherungen aufgrund § 4 RDG die direkte Erbringung von Rechtsdienstleistungen nach dem Naturalleistungsprinzip verwehrt ist. Sie können also nicht unmittelbarer Wettbewerber der Anwälte sein.“ Das Soldan Institut erklärt die Tatsache, dass Rechtsanwälte gleichwohl Rechtsschutzversicherungen am häufigsten als Wettbewerber nennen, primär mit indirekten Einflussnahmen von Rechtsschutzversicherungen auf den Markt. Das Institut weist in diesem Zusammenhang auf die Verweisung von rechtsschutzversicherten Mandanten auf Vertragsanwälte der Versicherungen, die Zuweisung von Rechtsschutzversicherungsfällen zu Mediatoren oder die Etablierung von Call-Centern hin. „All‘ dies macht Rechtsschutzversicherungen nicht zu Rechtsdienstleistern im Sinne des RDG, sie werden aber offensichtlich von Rechtsanwälten als den Wettbewerb am Rechtsdienstleistungsmarkt stark beeinflussende Dritte wahrgenommen“, so Kilian.

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Hinweise für die Redaktionen:

Die Datenerhebung des Soldan Instituts erfolgte im Rahmen der Befragung zum Berufsrechtsbarometer 2013, an der mehr als 1.600 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten teilgenommen haben.

Die „Syndikus“-Urteile des Bundessozialgerichts werden mittelfristig zu einer rückläufigen Zahl von Unternehmens- und Verbandsjuristen mit Anwaltszulassung („Syndikusanwälte“) führen. Die Perspektiven von Unternehmen und Verbänden, Volljuristen im Wettbewerb mit Anwaltskanzleien als Arbeitnehmer zu gewinnen, sind hingegen nicht nachhaltig verschlechtert. Hierauf weist das Soldan Institut hin, das zwischen 2004 und 2010 zur Anwaltschaft zugelassene Unternehmens- und Verbandsjuristen befragt hat.

Das BSG hat am 3.4.2014 in mehreren Grundsatzurteilen entschieden, dass Syndikusanwälte nicht länger von der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit werden können, um eine Alters- oder Berufsunfähigkeitsrente in einem anwaltlichen Versorgungswerk aufzubauen. Für Unternehmensjuristen ist nach einer Studie des Soldan Instituts die Mitgliedschaft im Versorgungswerk bislang das mit Abstand bedeutendste Motiv, eine Zulassung als Rechtsanwalt anzustreben (Wert 1,5 auf einer Skala von 1 = „sehr wichtig“ bis 5 = „gar nicht wichtig“). Deutlich weniger Syndikusanwälte erklären ihren Anwaltstitel mit dem Ziel, ihren unternehmensinternen Status zu verbessern (2,3), als Rechtsanwalt Zusatzeinkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit generieren zu können (2,8) oder einem entsprechenden Wunsch des Arbeitgebers nachzukommen (3,0). Mit dem Fortfall der Möglichkeit einer Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht entfällt damit für Unternehmens- und Verbandsjuristen das zentrale Motiv, die bei einer Zulassung zur Anwaltschaft jährlich anfallenden Kosten aufzuwenden.

„Für Unternehmen und Verbände bedeutet dies aber nicht, dass viele potenzielle Bewerber künftig eine anwaltliche Tätigkeit in einer Kanzlei vorziehen werden“, erläutert Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts. „76 % der jungen Syndikusanwälte haben uns mitgeteilt, dass sie ihre Stelle auch angenommen hätten, wenn ihnen eine gleichzeitige Zulassung zur Anwaltschaft nicht möglich gewesen wäre.“ Die Kölner Berufsforscher gehen daher davon aus, dass sich Rechtsanwaltskammern und Versorgungswerke auf einen Mitgliederschwund einstellen müssen, während Unternehmen und Verbände ihren Bedarf an In-House-Juristen weiterhin werden decken können – wenngleich aus einem kleineren Bewerberpool. „Problematisch wird es aber sein, berufserfahrene Rechtsanwälte zu gewinnen“, so Kilian. Der Grund: Mit einem Arbeitgeberwechsel verlieren diese eine bereits erlangte Befreiung von der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung.

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Hinweise für die Redaktionen: Den Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 3. April 2014 zur Möglichkeit der Befreiung von Syndikusanwälten von der Pflichtmitgliedschaft abhängig Beschäftigter in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 6 SGB VI lagen drei Musterverfahren zu Grunde (Aktenzeichen B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 9/14 R und B 5 RE 3/14 R). Mit den Urteilen bestätigte das BSG die Verwaltungspraxis der Deutschen Rentenversicherung Bund, die Befreiungen von Syndikusanwälten in den letzten Jahren immer seltener erteilt hatte. Für Syndikusanwälte ist die Befreiung wirtschaftlich bedeutsam, weil die Versorgungswerke aufgrund des Prinzips der Kapitaldeckung deutlich höhere Altersrenten zahlen als die gesetzliche Rentenversicherung. Zugleich bieten sie auch eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit.

Die Datenerhebung des Soldan Instituts erfolgte im Rahmen einer Studie mit 3.500 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten der Zulassungsjahrgänge 2004 bis 2010.

73 Prozent der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte plädieren für eine regelmäßige Anpassung ihrer Gebühren durch Ankoppelung an einen geeigneten Kostenindex. Der Wunsch nach einer Dynamisierung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, die zu häufigeren, dafür aber geringeren Erhöhungen der Anwaltsgebühren führen würde, ist ein Ergebnis einer Befragung der Anwaltschaft zu berufsrechtlichen Reformfragen. Die Studie hat das Soldan Institut in der Neuen Juristischen Wochenschrift vorgestellt.

Die Gebühren von Rechtsanwälten werden in Deutschland durch den hierfür zuständigen Gesetzgeber seit mehr als 100 Jahren nur in großen zeitlichen Abständen angepasst. Vor der im Jahr 2013 erfolgten Gebührenerhöhung war es letztmalig 2004 zu einer Anpassung gekommen. Die Erhöhungen liegen aufgrund der großen zeitlichen Abstände zwischen ihnen nominell zumeist zwischen 10 und 20 Prozent. Anpassungen werden von den Bundesländern und der Versicherungswirtschaft traditionell heftig bekämpft, weil sie bei diesen stets zu einem sprunghaften Anstieg der Ausgaben für die staatliche Kostenhilfe bzw. für Versicherungsleistungen führen.

„Viele ausländische Rechtsordnungen koppeln Vergütungstarife mittlerweile an Preis- oder Lohnkostenindizes. Eine hierdurch bewirkte jährliche moderate Anpassung der Gebühren entspricht nach unserer Befragung dem Wunsch einer großen Mehrheit in der deutschen Anwaltschaft“, so Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts. In der Befragung des Soldan Instituts sprachen sich lediglich 21 % der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gegen eine Dynamisierung der Anwaltsgebühren und für die Beibehaltung des bisherigen Systems aus. 6 % wäre egal, auf welche Weise ihre Gebühren angepasst werden. Kilian weist auf eine parallele Entwicklung hin: „Dem Bundestag dürfte es künftig schwerer fallen, sich dem Wunsch der Mehrheit der Anwälte zu verschließen – denn von 2016 an sollen die Diäten der Bundestagsabgeordneten an die Entwicklung der Bruttolöhne in Deutschland gekoppelt werden und jährlich steigen.“

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Hinweise für die Redaktionen: Die Datenerhebung des Soldan Instituts erfolgte im Rahmen der Befragung zum Berufsrechtsbarometer 2013, an der im Sommer 2013 mehr als 1.600 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten teilgenommen haben. Ausgewählte Ergebnisse des Berufsrechtsbarometers 2013 hat das Soldan Institut im Heft 21/2014 der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW 2014, S. 1499 ff.) unter dem Titel „Brennpunkte des anwaltlichen Berufsrechts“ veröffentlicht.

Ein als unausgewogen empfundenes Verhältnis von Aufwand und Nutzen ist der wichtigste Grund, warum Rechtsanwälte davon absehen, sich in der Ausbildung von Rechtsanwaltsfachangestellten zu engagieren. Dies hat eine Befragung des Soldan Instituts zum Ausbildungsverhalten der deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ergeben. Mit ihr sind die Kölner Forscher der Frage nachgegangen, warum sich seit 1995 die Zahl der Rechtsanwälte zwar mehr als verdoppelt, die Zahl der Auszubildenden im Berufsfeld Rechtsanwaltsfachangestellte hingegen fast halbiert hat.

Die Untersuchung zeigt, dass mehr als 40 % der Rechtsanwälte grundsätzlich nicht ausbilden. Der mit 52 % am häufigsten als Erklärung genannte Grund ist eine Unausgewogenheit von Aufwand und Nutzen. 22 % der Anwälte, die nicht ausbilden, sind die Kosten für eine Auszubildende zu hoch, 19 % haben schlechte Erfahrungen mit Auszubildenden gemacht. Weitere häufiger genannte Gründe: Die geringe Größe der Kanzlei, eine einseitige Mandatsstruktur und die schlechte Qualifikation von Bewerbern im Allgemeinen.

Auch wenn nur 18 % der Befragten berichten, dass ihre Kanzlei im laufenden Ausbildungsjahr eine neue Auszubildende eingestellt hat, ist die Mehrheit der Rechtsanwälte gleichwohl grundsätzlich ausbildungswillig. Rechtsanwälte haben aber offensichtlich häufiger Schwierigkeiten, geeignete Bewerber zu finden: 23 % der Befragten, die zwar grundsätzlich, aber nicht im laufenden Ausbildungsjahr neu ausbilden, berichten, dass sie zuletzt keine Bewerbungen erhalten haben. 16 % erklären den Verzicht auf eine neue Auszubildende damit, dass die Bewerber ungeeignet gewesen seien.

„Die vielfach beklagte geringe Ausbildungsfähigkeit von Schulabgängern ist gleichwohl, ebenso wie oder der technische Fortschritt, ein eher nachrangiger Grund für die stark rückläufigen Auszubildendenzahlen“, so Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts. „Zentrale Hindernisse sind vielmehr Aufwand und Kosten. Zudem deutet sich ein strukturelles Problem an, das sich künftig verschärfen wird: Immer stärker spezialisierte Kanzleien können in einem segmentierten Anwaltsmarkt das breite berufliche Spektrum der Anwaltstätigkeit, an dem sich der Ausbildungsberuf der Fachangestellten orientiert, nicht mehr vollständig abbilden.“

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Hinweise für die Redaktionen: Im Jahr 2012 wurden in Deutschland 5.682 Ausbildungsverträge im Berufsfeld Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte („ReNo“) geschlossen. Zum Berufsfeld gehören die Rechtsanwaltsfachangestellten, die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten, die Notarfachangestellten und die Patentanwaltsfachangestellten. Rechtsanwaltsfachangestellte sind mit 68 % die größte Teilgruppe der Auszubildenden in diesem Berufsfeld. Sie verfügen als Vorqualifikation zu 58 % über einen Realschulabschluss, etwas mehr als ein Drittel hat Abitur. Statistisch gesehen kommen auf zehn neu abgeschlossene vier vorzeitig aufgelöste Ausbildungsverträge.

Die Datenerhebung des Soldan Instituts erfolgte im Rahmen des Berufsrechtsbarometers 2013, für das knapp 1.700 den Anwaltsberuf ausübende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte per Telefax befragt wurden.

Das Soldan Institut hat mit seinem neuesten Forschungsbericht „Fachanwälte für Strafrecht“ eine weitere Studie veröffentlicht, die eine der großen Fachanwaltschaften detailliert untersucht. Sie ergänzt die zuvor bereits publizierten Veröffentlichungen zu den Fachanwaltschaften für Familienrecht, Verkehrsrecht und Arbeitsrecht. Die Studie der Kölner Berufsforscher untersucht die Struktur der Fachanwaltschaft für Strafrecht, analysiert die Gründe für den Erwerb des Fachanwaltstitels und zeichnet nach, wie sich der Erwerb der für eine Titelverleihung notwendigen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen vollzieht. Ein Schwerpunkt liegt auf der Untersuchung der wirtschaftlichen und fachlichen Effekte des Titelerwerbs.

Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts: „Trotz einer insgesamt erheblichen Verbesserung der wirtschaftlichen Situation in Folge des Titelerwerbs fällt diese bei Fachanwälten für Strafrecht zumeist schwächer aus als in anderen Fachanwaltschaften. Mit Erwerb des Fachanwaltstitels haben zwar 41 % der befragten Fachanwälte für Strafrecht eine Verbesserung ihrer Marktstellung wahrgenommen. Mit dieser Einschätzung bleiben sie aber hinter dem Durchschnitt aller zum Fachanwalt qualifizierten Rechtsanwälte zurück.“ Die Untersuchung belegt, dass sich die Wettbewerbssituation der Fachanwälte für Strafrecht durch den Titelerwerb in geringerem Maße verändert als in anderen Fachanwaltschaften und ihre Mandatsstruktur größtenteils dieselbe bleibt. Die Studie des Soldan Instituts hebt als bemerkenswert hervor, dass Fachanwälte für Strafrecht auf den Titelerwerb drei Mal so oft wie ihre Fachanwaltskollegen eine höhere Reputation bei Gericht und Kollegen sowie eine verbesserte Vernetzung innerhalb des Berufsstands zurückführen.

Felix Rimkus, Mitautor des Buches: „Fachanwälte für Strafrecht stellen als Rechtsanwalt einen eigenen Typus dar. Sie betreuen in weit größerem Umfang als andere Fachanwälte eine – für das Fachgebiet typische – private Mandantschaft und sind seltener in Sozietäten tätig. Die Hälfte aller Fachanwälte für Strafrecht ist Einzelanwalt, während die übrigen Fachanwälte nur zu 37 % alleine arbeiten. Zudem gibt es auch keine Fachanwaltschaft, die zu einem größeren Anteil Mandate außerhalb des eigenen Fachgebiets grundsätzlich ablehnt und sich somit voll und ganz auf das Spezialgebiet konzentriert.“

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Hinweise für die Redaktionen: 1,9 % aller deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bzw. 9,1 % aller Fachanwältinnen und Fachanwälte ist die Befugnis erteilt, den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen. Der Titel wird von einer Rechtsanwaltskammer verliehen, wenn ein Rechtsanwalt durch einen Lehrgangsbesuch und die Bearbeitung von 60 strafrechtlichen Fällen binnen drei Jahren überdurchschnittliche theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Strafrecht nachweist. Mit nahezu 3.000 Mitgliedern ist die 1997 eingeführte Fachanwaltschaft für Strafrecht die sechstgrößte der insgesamt 21 Fachanwaltschaften, die gegenwärtig existieren. Die meisten Fachanwälte für Strafrecht im Verhältnis zur Bevölkerungszahl gibt es in den Bundesländern Bremen, Hamburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Hessen. In Ostdeutschland ist die Fachanwaltsdichte für das Strafrecht deutlich geringer als in den alten Bundesländern.

Die 168seitige Studie „Fachanwälte für Strafrecht“ von Matthias Kilian und Felix Rimkus (ISBN 978-3-8240-5416-0) erscheint zum Preis von 15 EUR im Anwaltverlag (Bonn). Im selben Verlag bereits publiziert sind die Bände „Fachanwälte für Familienrecht“ (ISBN 978-3-8240-5415-2), „Fachanwälte für Verkehrsrecht“ (ISBN 978-3-8240-5416-9) und „Fachanwälte für Arbeitsrecht“ (ISBN 978-3-8240-5417-6). Für die Studien wurden die Ergebnisse einer bundesweiten Befragung von 2.500 Fachanwältinnen und Fachanwälten aus dem Blickwinkel der jeweiligen Fachanwaltschaft analysiert.

Die Fachanwaltschaften für Arbeitsrecht, Familienrecht und Steuerrecht, auf die gegenwärtig noch die Hälfte aller verliehenen Fachanwaltstitel entfallen, werden in Zukunft an Bedeutung verlieren. Dies ist das Ergebnis einer Studie des Soldan Instituts. Nach den Ergebnissen einer Befragung von knapp 6.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten werden insbesondere die bislang im Mittelfeld des Rankings der 20 Fachanwaltsgebiete liegenden Fachanwaltschaften an Bedeutung gewinnen.

Künftig wird der Anteil der Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht besonders stark zunehmen. Für diese Fachanwaltschaften interessieren sich deutlich mehr Fachanwälte in spe als dies ihrer aktuellen Bedeutung entspricht. Den größten Zuwachs wird die Fachanwaltschaft für Erbrecht erfahren, der gegenwärtig nur 3 % aller Fachanwälte angehören: In der Gruppe der Rechtsanwälte, die den Erwerb eines Fachanwaltstitels bereits begonnen haben oder dies in den nächsten Jahren beabsichtigen, erreicht der Fachanwaltstitel für Erbrecht einen fast viermal so hohen Anteil von 11 %. „Platz 3 im Ranking der bei künftigen Fachanwälten beliebtesten Titel zeigt, dass Rechtsanwälte ersichtlich auf demographische Wandlungsprozesse reagieren, aus denen sich zwangsläufig steigender Rechtsdienstleistungsbedarf im Erbrecht und der Vermögensnachfolge ergibt“, so Rechtsanwalt Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts.

Der größte Verlierer wird perspektivisch die Fachanwaltschaft für Steuerrecht sein, der gegenwärtig noch jeder zehnte Fachanwalt angehört:  Bei den aktuell in Qualifizierung befindlichen Rechtsanwälten erreicht sie nur noch einen Anteil von 7,4 %, bei den einen künftigen Titelerwerb planenden Rechtsanwälten von 3,9 %. Die Wissenschaftler des Soldan Instituts prognostizieren daher, dass die Anwaltschaft aufgrund des geringen Interesses junger Rechtsanwälte an der Fachanwaltschaft für Steuerrecht im Wettbewerb mit Steuerberatern weiter an Boden verlieren wird.

Hinweise für die Redaktionen: Die Daten beruhen auf einer Befragung von 2.300 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die bislang über keinen Fachanwaltstitel verfügen, sowie von 3.500 „jungen“ Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die in den Jahren 2004 bis 2010 zugelassen worden sind.

Ausgabe 2013/14 mit vielen zusätzlichen Informationen


Das vom Soldan Institut seit 2008 alle zwei Jahre publizierte Statistische Jahrbuch der Anwaltschaft ist in Neuausgabe erschienen. Auf mehr als 250 Seiten dokumentiert das Kompendium in seiner Ausgabe 2013/14 in zehn Kapiteln empirische Daten u.a. zum Größenwachstum der Anwaltschaft, ihren Binnenstrukturen, zu Anwaltskanzleien, zur wirtschaftlichen Situation des Berufsstands oder zur Juristenausbildung.

Weitere Kapitel behandeln die Institutionen der Anwaltschaft, z.B. die Rechtsanwaltskammern, die Berufsgerichte und die Anwaltvereine, ausländische Rechtsanwälte, die Finanzierung von Rechtsdienstleistungen und andere juristische Berufe.

Für die Neuausgabe sind alle Datenreihen um zwei Jahre fortgeschrieben und zusätzliche neue Inhalte aufgenommen worden: Erstmals finden sich im Statistischen Jahrbuch umfassende Daten zu den anwaltlichen Versorgungswerken, in denen alle neu zugelassenen Rechtsanwätinnen und Rechtsanwälte Mitglied werden. Nachgewiesen werden unter anderem die Zahl der Mitglieder der Versorgungswerke, die von diesen vereinnahmten Beiträge und gezahlten Renten sowie ihr Vermögen. Neu enthalten sind zudem verschiedene Statistiken zum Geschäftsanfall bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, die seit 2011 als neutrale Einrichtung zur Schlichtung von zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen Mandant und Rechtsanwalt arbeitet.

Weitere neue Inhalte dokumentieren die Entwicklung der Patentanwaltschaft und das Prüfungswesen für Rechtsfachwirte, zu denen sich Rechtsanwaltsfachangestellte qualifizieren können. Wie auch in den Vorjahren sind zudem vereinzelt bestehende Datenlücken weiter geschlossen worden. Insbesondere die Statistiken zur Berufsgerichtsbarkeit und zur universitären Juristenausbildung sind auf diese Weise mit zusätzlichen Informationen angereichert worden.

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Hinweise für die Redaktionen:
Das Statistische Jahrbuch der Anwaltschaft 2013/2014 (ISBN: 978-3-8240-5426-8) kann zum Preis von 19 EUR im Buchhandel oder über den Anwaltverlag bezogen werden. Das Statistische Jahrbuch erscheint alle zwei Jahre zum Jahreswechsel in einer aktualisierten Neuausgabe. Die Ausgabe 2013/2014 hat einen Umfang von 268 Seiten.