Pressemitteilungen 2020
30 Prozent beträgt der Rückgang der staatlichen Pro-Kopf-Ausgaben für die Beratungshilfe und die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe in der ordentlichen Gerichtsbarkeit zwischen 2008 und 2018. Wendete der Fiskus 2008 noch 7,08 EUR pro Bürger für die staatlich unterstützte Rechtsverfolgung auf, waren es 2018 nur noch 4,93 EUR.* Mit 36 % war hierbei der Rückgang der Aufwendungen für die Beratungshilfe, d.h. für die staatlich finanzierte außergerichtliche Beratung und Vertretung, besonders groß (von 1,03 EUR auf 0,66 EUR per capita). Die Kosten der Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe („PKH/VKH“), die für gerichtliche Verfahren gewährt wird, gingen bei den ordentlichen Gerichten, bei denen rund 90 % der PKH/VKH-Aufwendungen anfallen, von 6,15 EUR auf 4,27 EUR pro Kopf zurück. Innerhalb Deutschlands zeigen sich hierbei erhebliche Unterschiede: So waren zuletzt die Pro-Kopf-Ausgaben im Saarland mit 7,56 EUR pro Einwohner mehr als doppelt so hoch wie in Bayern mit 3,43 EUR.
„Der starke Rückgang der Aufwendungen für den staatlich finanzierten Zugang zum Recht ist besonders bemerkenswert, weil es 2013 sogar zu einer ausgabentreibenden Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten um rund 19 % kam“, so der Direktor des Soldan Instituts, Prof. Dr. Matthias Kilian. „Ohne vertiefte Forschung lässt sich über die Gründe für diese überraschenden Befunde aber nur mutmaßen.“
Erklärungen können 2014 verschärfte Bewilligungsvoraussetzungen für die Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe, aber auch eine verbesserte wirtschaftliche Lage der Bevölkerung im zurückliegenden Jahrzehnt sein. Dem seit Jahren kontinuierlichen Rückgang des Geschäftsanfalls bei den deutschen Gerichten messen die Forscher des Soldan Instituts hingegen keine größere Bedeutung zu. Der mit Abstand größte Kostenblock in der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe entfällt auf familiengerichtliche Verfahren. Die Zahl solcher Verfahren ist, anders als die Zahl der Verfahren in fast allen anderen Gerichtsbarkeiten, im Referenzzeitraum nicht rückläufig gewesen, sondern hat sogar leicht zugenommen.
* Bei den Beträgen zur Prozess- und Verfahrenskostenhilfe handelt es sich nicht um die Nettobelastung des Fiskus, da es aufgrund der Regelungen des Kostenhilferechts zu nachträglichen Rückflüssen kommen kann. Solche Rückflüsse werden in den meisten Bundesländern statistisch nicht trennscharf den vorangegangenen Ausgaben zugeordnet. Nach Erfahrungswerten beträgt die Rückflussquote 15 bis 20 %.
Soldan Institut arbeitet an umfassender Studie Kanzleimitarbeitern
Das Problem ist bekannt: Seit Jahren sinkt die Zahl der Fachangestellten in den Kanzleien. Gleichzeitig gibt es in Deutschland immer mehr Rechtsanwälte. Grund genug, um sich auf dem diesjährigen Deutschen Anwaltstag (DAT) Anfang Juni in Berlin auch einmal diesem wichtigen Thema zu widmen. Denn die Zahlen, die Prof. Dr. Matthias Kilian auf der Veranstaltung „Rückgang der Ausbildungsplätze in Anwaltskanzleien – Personalnotstand für qualifizierte Mitarbeiter in der Zukunft“ präsentierte, sind alarmierend. „Im Jahr 1980 wurden von rund 36.000 in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälten noch mehr als 10.000 Ausbildungsverträge im Berufsfeld ReNo abgeschlossen, im Jahr 2014 waren es hingegen nur noch etwas mehr als 5.000 Ausbildungsverträge von etwas mehr als 160.000 Rechtsanwälten“, berichtete der Direktor des Soldan Instituts. Gleichzeitig würden immer mehr Ausbildungsverträge aufgekündigt. Nur 54 Prozent derjenigen, die erfolgreich die Ausbildung absolviert haben, erinnern sich positiv an die Ausbildungszeit. Die Hälfte moniert, dass man sich in der Kanzlei zu wenig Zeit für sie genommen habe. Mehr als drei Viertel (78 Prozent) findet die Ausbildungsvergütung nicht angemessen.
Das sind erste Ergebnisse einer umfangreichen Studie über Mitarbeiter in Anwaltskanzleien, die das Soldan Institut begonnen hat. Unter der für diesen Zweck eingerichteten Onlineplattform mitarbeiter-in-anwaltskanzleien.de können Mitarbeiter an der Befragung teilnehmen. Auf befragung-kanzleipersonal.de können sich Rechtsanwälte zu Wort melden. Während sich die Mitarbeiter rege melden würden, sei die Beteiligung der Rechtsanwälte schleppend, konstatiert Kilian. Das Problem „Personalnotstand in Kanzleien“, so scheint es zumindest, interessiert die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (noch) nicht besonders.
Vergütung zu niedrig
Gleichwohl war sich die Mehrheit der Teilnehmer an der DAT-Veranstaltung einig, dass sie auf qualifiziertes Fachpersonal in ihren Kanzleien keineswegs verzichten können und etwas getan werden müsse, um die Attraktivität dieses Berufes wieder zu stärken. Als zentrales Problem wurde auch in Berlin immer wieder der geringe Verdienst genannt. Das betrifft nicht nur die Vergütung während der dreijährigen Ausbildungszeit. Auch danach sind die Verdienstmöglichkeiten der ReNos in den Kanzleien mit einem durchschnittlichen Monatsgehalt von 1.900 Euro gering. Vielen seien auch die beruflichen Weiterentwicklungsmöglichkeiten zum Rechtsfachwirt nicht bekannt.
Mehr Engagement nötig
Es sei zudem bislang versäumt worden, das Positive an diesem Beruf in der Öffentlichkeit herauszustellen, bedauerte Ronja Tietje, Vorstandsmitglied des ReNo-Bundesverbandes. Die Anwesenden sahen in diesem Zusammenhang auch die Kammern stärker in der Pflicht: Sie könnten die Berufsschulen mehr unterstützen, „Ausbildungsbotschafter/innen“ in die Realschulen und Gymnasien schicken, Praktikumsbörsen für Schüler und Schülerinnen initiieren. Kurz diskutiert wurden auch die Ideen, die Ausbildung mit einem höheren Schulabschluss wie dem Abitur zu kombinieren oder ein Ausbildungsangebot in Teilzeit zu schaffen.
35 der 39 juristischen Fakultäten in Deutschland verfügen mittlerweile über so genannte „law clinics“. Nach diesem erstmals in den USA etablierten Ausbildungskonzept wenden Studierende nach entsprechender Schulung ihre juristischen Kenntnisse in der Praxis an und beraten Rechtssuchende in der Universität oder in kooperierenden Einrichtungen.
Auf diese Weise sollen den Studierenden praxisnah Kompetenzen etwa im Bereich Gesprächsführung, Rhetorik oder Verhandlungsmanagement vermittelt werden. Während bis zur Reform des Rechtsdienstleistungsrechts law clinics in Deutschland in einer rechtlichen Grauzone agierten, sind sie nun zulässig, solange die studentischen Rechtsberater von Volljuristen hinreichend angeleitet und überwacht werden.
Typisch für die law clinics ist, dass sie nur geringwertige Streitigkeiten mit einem Wert von maximal einigen wenigen Hundert Euro annehmen – zum Teil mit Blick auf das dann geringe Haftungsrisiko, zum Teil, um unerwünschten Wettbewerb mit Rechtsanwälten zu vermeiden. Diese Selbstbeschränkung dürfte ein Grund dafür sein, dass mit 90 % die große Mehrheit der Rechtsanwälte die Aktivitäten der law clinics bisher nicht wahrgenommen hat. Das geht aus einer Untersuchung des Soldan Instituts hervor, die die Kölner Forschungseinrichtung auf dem Deutschen Anwaltstag in Berlin vorgestellt hat. “Die law clinic-Szene entwickelt sich dynamisch und professionalisiert sich, so dass durchaus Konfliktpotenzial vorhanden ist”, stellt Institutsleiter Prof. Dr. Matthias Kilian fest.
Deutschlandweit sind nach der Untersuchung des Soldan Instituts zwei Konzepte etwa gleichrangig vertreten: Zum einen law clinics, die ein breites Spektrum von Rechtsgebieten abdecken und häufig nur einzelne Rechtsgebiete, insbesondere das Straf- und Steuerrecht, ausschließen, zum anderen solche Beratungsangebote, die sich auf ein Rechtsgebiet beschränken und bestimmte Zielgruppen in den Blick nehmen. Hier hat die Flüchtlingskrise dazu geführt, dass es mittlerweile an einem Drittel aller Jurafakultäten so genannte „Refugee Law Clinics“ gibt, von denen viele erst in 2015 oder 2016 eingerichtet wurden.
Law Clinics oft als Rechtsberatung vermarktet
Auffällig ist, dass law clinics häufig von wirtschaftsberatenden Großkanzleien gesponsert werden. Von den Aktivitäten der studentischen Rechtsberatung fühlen sich hingegen primär generalistisch tätige Einzelanwälte betroffen, die im Privatkundengeschäft aktiv sind. Nach Erkenntnissen des Soldan Instituts sind das mehr als zwei Drittel der Befragten aus der noch kleinen Teilgruppe der Anwälte, die die Aktivitäten der law clinics wahrnehmen. Die Vermarktung von law clinics als „studentische Rechtsberatung“ leistet nach Einschätzung von Institutsdirektor Kilian dieser Wahrnehmung als “unerwünschte Konkurrenz” weiter Vorschub: „Leider wird bei uns in Deutschland bislang das edukative Element von law clinics nicht hinreichend betont, so dass schnell der Eindruck entsteht, es handele sich um reine Rechtsdienstleistungsangebote. Unser Ausbildungssystem mit dem Endziel juristisches Staatsexamen ist hier Teil des Problems, weil es eine fachlich sinnvolle und für Studierende attraktive Integration von law clinics in universitäre Ausbildungsgänge sehr erschwert.“
Köln/Berlin, den 3.6.2016
Hinweise für die Redaktionen:
Die Daten beruhen auf der Befragung von 1.200 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im Rahmen des Berufsrechtsbarometers 2015 des Soldan Instituts. Sie erfolgte im Sommer 2015.
Soldan Institut veröffentlicht empirische Befunde zur kleinen BRAO-Reform
(Köln/Berlin) – Die vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) jüngst vorgeschlagenen Reformen des anwaltlichen Berufsrechts kön-nen auf breite Zustimmung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte hoffen. Dies belegen empirische Erhebungen des Soldan Instituts, auf welche die Kölner Forschungseinrichtung aus Anlass der 67. Deutschen Anwaltstags in Berlin hinweist.
86 % der Rechtsanwälte halten es für sinnvoll, künftig von neu zugelassenen Robenträgern den Nachweis von Kenntnisssen des anwaltlichen Berufsrechts zu verlangen. Ein Reformvorschlag des BMJV sieht vor, dass junge Rechtsan-wälte spätestens ein Jahr nach Zulassung den Besuch eines mindestens zehnstündigen Berufsrechtskurses belegen müssen. Mehr als ein Drittel der Rechtsanwälte plädiert sogar für einen größeren zeitlichen Umfang. „In einer früheren Studie haben 72 Prozent aller Rechtsanwälte selbstkritisch eingeräumt, dass ihre Berufsrechtskenntnisse beim Berufseinstieg unzureichend waren. Es ist daher folgerichig und lange überfällig, dass der Gesetzgeber sich internationalen Standards anpasst,“ erklärt der Direktor des Soldan Instituts Prof. Dr. Matthias Kilian.
Auf große Akzeptanz stößt auch der Vorschlag des Ministeriums, bei Vor-standswahlen der Rechtsanwaltskammern künftig Briefwahl zu ermöglichen. Hierdurch soll die demokratische Legitmation der Kammervorstände verbessert werden, da Kammerversammlungen, in denen die Wahlen bislang stattfinden, traditionell nur schwach besucht sind. 69 Prozent der Rechtsanwälte, die bislang nicht an Kammerversammlungen teilnehmen, haben in einer Befragung des Soldan Instituts mitgeteilt, bei Einführung der Briefwahl künftig von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Institutsdirektor Kilian weist darauf hin, dass dies zu Umbrüchen in den Vorständen und Präsidien der Kammern führen kann. „Auch wenn abzuwarten bleibt, wieviele Anwälte am Ende tatsächlich wählen – in Folge der Einführung der Briefwahl würden sich nach unseren Erhebungen deutlich mehr jüngere Rechtsanwälte und mehr Kollegen aus dem ländlichen Raum an den Wahlen beteiligen. Sie bevorzugen möglicherweise andere Kandidaten als die Rechtsanwälte, die bislang das Gros der aktiv an Wahlen teilnehmenden Anwälte ausmachen“, so Kilian.
Verständnis zeigen die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auch für den Vorschlag des BMJV, eine kontrollierte und sanktionierbare Fortbildungspflicht einzuführen. So wünschen sich nur 20 Prozent der Befragten, dass es bei dem bislang faktisch beliebigen Umfang der Fortbildung bleibt. Im Mittel können sich die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit einer jährlichen Fortbil-dungspflicht von 28,8 Stunden anfreunden. “Da sich eine große Mehrheit der Anwaltschaft bereits heute freiwillig in diesem Umfang fortbildet, ist dieses Meinungsbild nur auf den ersten Blick überraschend”, so Kilian weiter.
Auf eher geringe Zustimmung stößt dagegen der weitere Vorschlag des Minis-teriums, dass Rechtsanwaltskammern künftig Verstöße gegen die Fortbil-dungspflicht mit einer Geldbuße bis zu 2.000 EUR ahnden dürfen. Bislang können die Kammern Berufspflichtverstöße ihrer Mitglieder nur mit missbilligenden Belehrungen oder Rügen sanktionieren, während Geldbußen den Anwaltsge-richten vorbehalten sind. Lediglich 33 Prozent der Rechtsanwälte würden es begrüßen, wenn die Sanktionsmöglichkeiten der Kammern ausgeweitet wür-den. Allerdings zielt der aktuelle Reformvorschlag lediglich darauf, Verstöße gegen die Fortbildungspflicht, nicht aber beliebige Berufspflichtverstößen mit Geldbuße ahnden zu können.
Köln/Berlin, den 1.6.2016
Hinweise für die Redaktionen:
Die Daten beruhen auf der Befragung von 1.132 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im Rahmen des Berufsrechtsbarometers 2015 des Soldan Instituts. Sie erfolgte im Sommer 2015, als die nun durch den Referentenentwurf „eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe“ vom 24.5.2016 vorgeschlagenen Änderungen des Berufsrechts bereits in der Fachöffentlichkeit diskutiert wurden. BRAK und DAV als Berufsorganisationen der Anwaltschaft haben bis zum 24.6.2016 die Gelegenheit, zu den Reformvorschlägen, die zum Teil auf berufspolitischen Forderungen beruhen, Stellung zu nehmen.
Buch gibt Einblick in das Innenleben deutscher Kanzleien
(Köln) – Eine aktuelle Untersuchung des Soldan Instituts gewährt interessante Einblicke in das Innenleben deutscher Kanzleien. Die Kölner Berufsforscher haben die Charakteristika von Rechtsanwälten und Kanzleien detailliert analysiert und in 31 einzelne Themen untergliedert. So geht aus der Befragung von rund 1.600 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten unter anderem hervor, dass mittlerweile zwei Drittel diesen Beruf gemeinsam mit Berufskollegen ausüben; nur noch ein Drittel praktiziert als Einzelanwalt.
Ausführlich beschäftigt sich die Studie mit den Kanzleien in Deutschland: Danach sind die meisten in verschiedenen Rechtsgebieten tätig, die fachlich von unterschiedlich spezialisierten Rechtsanwälten abgedeckt werden. Generalistisch ausgerichtete Kanzleien sind dagegen deutlich seltener anzutreffen. Die geringste Verbreitung haben Kanzleien, die auf eine oder mehrere Zielgruppen spezialisiert sind und deren typischen Rechtsprobleme aus verschiedenen Rechtsgebieten bearbeiten. „Auffällig ist, dass sich bei den Berufsträgern ein Wandel weg vom generalistisch tätigen Rechtsanwalt hin zum Spezialisten vollzogen hat, bei den Kanzleien diese Entwicklung jedoch nicht in vergleichbarer Form stattgefunden hat“, beobachtet Soldan-Instituts-Direktor Prof. Dr. Matthias Kilian.
Die Ergebnisse der Studie haben die Kölner Berufsforscher in dem mehr als 300 Seiten umfassenden Buch “Anwaltstätigkeit der Gegenwart” zusammengefasst und stellen es auf dem 67. Deutschen Anwaltstag in Berlin vor. Desweiteren geht aus der Untersuchung hervor, dass die Hälfte der Mandanten in deutschen Anwaltskanzleien Verbraucher sind, Unternehmensmandanten folgen mit 42 Prozent. Nur ein geringer Teil (8 Prozent) kommt aus Organisationen, Verbänden oder der öffentlichen Hand. Die Bedeutung von Stammkunden, die die Kanzlei fortlaufend mandatieren oder immer wieder neue Mandate erteilen, ist nach den Erkenntnissen der Studie erheblich: Ein Viertel der Rechtsanwälte betreut zu mindestens 70 Prozent Stammmandanten, etwas mehr als die Hälfte hat zu 50 Prozent oder mehr Stammmandanten. Dabei kommt dem Zivilrecht in der Beratungspraxis die größte Bedeutung zu: Nur 15 Prozent der Studien-Teilnehmer benennen das Strafrecht, 10 Prozent das Sozialrecht, 9 Prozent das Verwaltungsrecht und 7 Prozent das (Bilanz- und) Steuerrecht als wichtigste nicht-zivilrechtliche Tätigkeitsschwerpunkte.
Köln/Berlin, den 1.6.2016
Hinweise für die Redaktionen:
Das Buch „Kilian, Anwaltstätigkeit der Gegenwart: Rechtsanwälte, Kanzleien, Mandate, Mandanten“ ist als Band 19 der Forschungsberichte des Soldan Instituts im Anwaltverlag erschienen (341 S., ISBN 978-3-8240-5431-2, 15 EUR). Das Buch wird am 2.6.2016 auf dem 67. Deutschen Anwaltstag in Berlin im Rahmen der Veranstaltung „Anwalt 2016: Einblicke in das Innenleben deutscher Kanzleien“ offiziell vorgestellt. Die Veranstaltung findet von 16-18 Uhr im Raum 4 (2. OG) des Tagungshotels Estrel Berlin, Sonnenallee 225, 12057 Berlin, statt.
Folgende Einzelthemen werden in dem Buch behandelt:
I. Rechtsanwälte: Berufsausübung – Alter – Berufserfahrung – Geschlecht – Ort der Berufsausübung – Arbeitszeit – Spezialisierung – Fachanwaltsstatus – Ausübung eines Zweitberufs – Risiko persönlicher Haftung – Einsatz von Fremdsprachen
II. Kanzleien: Kanzleitypus – Kanzleigrößen – Rechtsform – Standorte – Infrastruktur – Mitarbeiter – Strategie – Kostenquote – Kostenstruktur – Umsätze – Gewinne
III. Mandanten: Mandantenstruktur – Mandantentypen – Stammmandanten – Kommunikation mit Mandanten
IV. Mandate: Rechtsgebiete – Mandatsablehnungen – Mandatstypen – Struktur der Mandatsarbeit – Einsatz juristischer Hilfsmittel – Auslandsbezug der Mandate.
Die emprischen Befunde beruhen auf der Befragung von 1.593 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten.
Ausgabe 2015/16 mit vielen neuen Inhalten
Das vom Soldan Institut seit 2008 alle zwei Jahre publizierte Statistische Jahrbuch der Anwaltschaft ist in Neuausgabe erschienen. Auf 328 Seiten präsentiert die fünfte Ausgabe des Jahrbuchs Tausende statistische Daten rund um die Anwaltschaft und den Rechtsdienstleistungsmarkt. Zahlreiche neue Inhalte haben dazu geführt, dass der Umfang des Statistischen Jahrbuchs im Vergleich zur Vorausgabe um mehr als 20 % zugelegt hat.
Erstmals enthalten sind im Datenkompendium detaillierte Statistiken zur Zahl der jährlich neu zugelassenen Rechtsanwälte auf Bundesebene und auf der Ebene der Kammern. Sie ergänzen die bekannteren, stichtagsbezogenen Statistiken zur Gesamtzahl der Mitglieder der Rechtsanwaltskammern. Im Kapitel zur Juristenausbildung werden nun zusätzlich die Zahlen der Studierenden ausgewiesen, die nicht das „klassische“ Studium der Rechtswissenschaften mit Ziel des Erwerbs der Befähigung zum Richteramt, sondern alternative Abschlüsse anstreben und diese auch an Fachhochschulen erlangen. Der Abschnitt des Jahrbuchs, der sich mit der Finanzierung anwaltlicher Dienstleistungen befasst, dokumentiert neu auch die Ausgaben der Länder für Beiordnungen als Pflichtverteidiger in Straf- und OWi-Sachen. Schließlich wurde das Statistische Jahrbuch seit seiner Begründung zum ersten Mal um ein ganzes Kapitel ergänzt: Ein neues Kapitel 11 teilt die Geschäftsentwicklung der Gerichte anhand der Eingangszahlen mit; berichtetet werden sowohl Zahlen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit als auch zu den Fachgerichtsbarkeiten.
Ein zusätzlicher Service für die Nutzer des Statistischen Jahrbuchs findet sich in einem neuen Anhang: Da ältere Daten im Interesse einer Umfangbegrenzung des Gesamtwerks zunehmend aus den Tabellen ausgelagert werden müssen, informiert eine entsprechende Dokumentation nunmehr darüber, in welchen Vorausgaben des Statistischen Jahrbuchs ergänzende Daten vor allem aus den 1950er, 1960er und 1970er Jahren recherchiert werden können.
Hinweise für die Redaktionen:
Das Statistische Jahrbuch der Anwaltschaft 2015/2016 (ISBN: 978-3-8240-5432-9) kann zum Preis von 19 EUR im Buchhandel oder über den Anwaltverlag bezogen werden. Das Statistische Jahrbuch erscheint alle zwei Jahre zum Jahreswechsel in einer aktualisierten Neuausgabe. Die Ausgabe hat einen Umfang von 328 Seiten. Es gliedert sich in elf Kapitel u.a. zur Größe und zum Wachstum der Anwaltschaft, zu ihren Binnenstrukturen, zu Anwaltskanzleien, zur wirtschaftlichen Situation des Berufsstands oder zur Juristenausbildung. Weitere Kapitel behandeln die Institutionen der Anwaltschaft, z.B. die Rechtsanwaltskammern, die Berufsgerichte und die Anwaltvereine, ausländische Rechtsanwälte, die Finanzierung von Rechtsdienstleistungen, andere juristische Berufe und den Geschäftsanfall der deutschen Gerichte.
Zwei Drittel der angestellten Junganwälte werden von ihren Arbeitsgebern potenziell existenzvernichtenden Haftungsrisiken ausgesetzt. Sie werden von ihrem Arbeitgeber in der Außendarstellung der Kanzlei in einer Weise vermarktet, die sie zu persönlich haftenden Gesellschaftern kraft Rechtsscheins („Scheinsozien“) macht. Dadurch gehen sie das Risiko ein, für Verbindlichkeiten der Sozietät zu haften. Dies hat eine Studie ergeben, die das Soldan Institut in der Neuen Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG) vorgestellt hat.
91 % der angestellten Junganwälte werden von der Kanzlei, in der sie arbeiten, auf Drucksachen, Kanzleischildern oder im Internet neben den Kanzleiinhabern als Berufsträger geführt. Dass sie lediglich im Anstellungsverhältnis und damit ohne unternehmerische Verantwortung für die Verbindlichkeiten der Kanzlei tätig sind, wird von ihren Arbeitgebern aber nur selten durch erklärende Zusätze offengelegt: 70 % müssen sich deshalb bei einer Inanspruchnahme ihrer Kanzlei durch Gläubiger nach Rechtsscheingrundsätzen als mithaftender Gesellschafter behandeln lassen. Sie können nur darauf vertrauen, dass die Inhaber der Kanzlei für die Verbindlichkeiten tatsächlich einstehen können oder in einem Haftungsfall die Haftpflichtversicherung der Kanzlei eingreift und den Schaden vollständig ersetzt.
Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts: „Viele Junganwälte sind sich ihres Haftungsrisikos nicht bewusst – sie freuen sich, „auf den Briefbogen“ ihrer Kanzlei zu kommen, ohne zu berücksichtigen, dass sie hiermit in die volle persönliche Haftung geraten können. Jene, die das Risiko erkennen, sind in einem Dilemma: Nicht jeder Arbeitgeber ist begeistert, in der Außendarstellung den Marketingeffekt entwertende Zusätze, die auf ein Angestelltenverhältnis hindeuten, zu verwenden.“
Das anwaltliche Berufsrecht nimmt seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2012 an der Kreierung von Scheinsozien keinen Anstoß mehr, weil, so der Bundesgerichtshof, Dritten durch deren persönliche Haftung kein Nachteil entstehe. Die praktische Dimension des Problems der Rechtsscheinhaftung angestellter Rechtsanwälte beruht vor allem darauf, dass Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland nach wie vor ganz überwiegend als Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder als Einzelunternehmen betrieben werden. Ihre Inhaber haften persönlich und unbeschränkt.
Hinweise für die Redaktionen:
Ausführlich berichtet das Soldan Institut im Heft 3/2016 der Neuen Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG) über die Ergebnisse der Untersuchung (Kilian, Gesellschafter kraft Rechtsscheins – (k)ein praktisches Problem des Gesellschaftsrechts der freien Berufe?, NZG 2016, 90 ff.). Die dem Artikel zu Grunde liegenden Daten wurden im Rahmen der Studie „Die junge Anwaltschaft: Ausbildung, Berufseinstieg und Berufskarrieren“ des Soldan Instituts, an der sich 3.500 Anwälte mit einer Berufserfahrung von anderthalb bis achteinhalb Jahren beteiligten, erhoben.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur berufsrechtlichen Zulässigkeit der Vermarktung von Scheinsozien datiert vom 12.7.2012, Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 37/11 (abrufbar unter juris.bundesgerichtshof.de).
Ergebnisse aus der Befragung zum Berufsrechtsbarometer des Soldan Instituts
Bislang steht die Mehrheit der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland einer interprofessionellen Berufsausübung eher ablehnend gegenüber. So hätten es sich 62 Prozent wohl eher gewünscht, wenn sich an den jetzigen berufsrechtlichen Vorschriften zur Sozietätsfähigkeit verschiedener Berufe nichts ändern würde. Bei einer Befragung des Soldan Instituts im Rahmen des Berufsrechtsbarometers von April bis Juli 2015 hatten sie sich für eine Beibehaltung des Status Quo ausgesprochen. Danach dürften lediglich 31 Prozent die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüßen, nach der sich nun Anwälte auch mit Ärzten oder Apothekern zusammenschließen dürfen (Az.: 1 BvL 6/13). Sie gaben bei der Befragung an, dass sie eine Lockerung befürworten würden. 7 Prozent hatten sich hingegen noch gar keine Meinung zu diesem Thema gebildet.
Die Einstellung der Anwälte gegenüber diesen Liberalisierungen im Berufsrecht ist allerdings stark von ihrem Alter sowie von ihrer Spezialisierung abhängig: Anwälte im Alter von bis zu 40 Jahren sprachen sich lediglich zu 47 Prozent für eine Beibehaltung des Status Quo aus. Keine Änderung wünschten sich 59 Prozent im Alter zwischen 51 und 60 Jahren, bei Anwälten über 60 Jahren waren es sogar 69 Prozent. Während Generalisten nur mit 21 Prozent für eine Erweiterung des Kreises der sozietätsfähigen Berufe plädierten, waren es bei den Spezialisten für Rechtsgebiete mit 34 Prozent deutlich mehr. „Die Erweiterung der Sozietätsfähigkeit wird perspektivisch in der Anwaltschaft immer mehr Befürworter finden, da die älteren Rechtsanwälte sukzessive aus der Anwaltschaft ausscheiden und zugleich der Anteil der Spezialisten kontinuierlich zunimmt“, sagt Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts.
In keinem anderen akademischen Beruf liegen die niedrigsten und höchsten Einstiegsgehälter angestellter Berufseinsteiger so weit auseinander wie bei Rechtsanwälten. Hierauf weist das Soldan Institut in einer aktuellen Untersuchung hin. Im Vergleich mit anderen akademischen Berufen verdienen Junganwälte zwar leicht überdurchschnittlich, finden sich aber nur im Mittelfeld des Gehaltsrankings.
Deutlich besser als junge Anwälte verdienen im ersten Berufsjahr Elektro-, Wirtschafts- und Maschinenbauingenieure. Sie erzielen je nach Fachrichtung ein zwischen 10 und 25 % höheres mittleres Einstiegsgehalt. Die Anwälte liegen auf einem annähernd identischen Einkommensniveau wie Betriebswirte (+1 %) und Psychologen (-4 %). Merklich weniger verdienen Volkswirte (-12 %), Sozialpädagogen (-26 %) und Architekten (-34 %). Absolventen, die nicht in die Anwaltschaft gehen, sondern Richter, Staatsanwalt oder Unternehmensjurist werden, verdienen zu Beginn ihrer Karriere geringfügig mehr als Kommilitonen, die sich für den Anwaltsberuf entscheiden (+4 %).
Das ermittelte Durchschnittsgehalt von Junganwälten ist Resultat einer extremen Spannbreite möglicher Einstiegsgehälter: Sie reicht von deutlich weniger als 2.000 € pro Monat bis hin zu fünfstelligen Monatsgehältern. „Der Anwaltsberuf ist der akademische Beruf, in dem sich für Berufseinsteiger besonders hohe, aber auch besonders niedrige Gehälter erzielen lassen. Vergleichsweise prekäre Einkommensverhältnisse sind bei Rechtsanwälten deutlich häufiger als bei Angehörigen anderer akademischer Berufe festzustellen – andererseits gibt es auch Spitzengehälter, von denen andere Universitätsabsolventen nur träumen können“, sagt Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts.
Typischerweise bewegen sich Einstiegsgehälter von Akademikern in einem Bereich von 38.000 € bis 47.000 €. 70 % aller Ingenieure und Informatiker, 67 % der Wirtschaftswissenschaftler und 59 % der Naturwissenschaftler erzielen ein Einstiegsgehalt dieser Größenordnung. Hingegen berichteten dem Soldan Institut nur 20 % der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte eines ausgewählten Zulassungsjahrgangs, dass sie bei Berufseinstieg ein solches Jahreseinkommen verdienten. Viele Befragte verdienten deutlich mehr oder deutlich weniger: 23 % der Nachwuchsanwälte konnten ein Jahresgehalt von 59.000 EUR und mehr erzielen, 29 % mussten sich aber 32.000 EUR oder weniger begnügen. Die Vergleichswerte für die Summe aller akademischen Berufe liegen mit 8 % bzw. 2 % deutlich niedriger. „Insgesamt lässt sich die These, dass es keinen akademischen Beruf mit zugleich so guten und so schlechten Einkunftsmöglichkeiten gibt wie den Anwaltsberuf, ohne Weiteres empirisch belegen“, resümiert Kilian.
Hinweise für die Redaktionen:
Die Befragung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erfolgte im Rahmen der Studie „Die junge Anwaltschaft: Ausbildung, Berufseinstieg und Berufskarrieren“ des Soldan Instituts, an der sich 3.500 Anwälte beteiligt haben. Für die Analyse der Einstiegsgehälter wurde die Teilgruppe der 230 Junganwälte herangezogen, die im Jahr 2010 den Anwaltsberuf angestellt und in Vollzeit aufgenommen hat. Die Angaben zu den Gehältern anderer Akademiker beruhen auf einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung mit 1.815 Akademikerinnen und Akademikern, die zwischen 2009 und 2012 in den Beruf eingestiegen sind.
Erst jeder siebte Anwalt sieht die Mediation gestärkt
(Köln) – Seit Mitte 2012 ist das Mediationsförderungsgesetz nun in Kraft, doch fast die Hälfte der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (46 %) haben bislang keine spürbaren Veränderungen feststellen können. Lediglich 14 % sind der Auffassung, dass das Gesetz die Bedeutung dieser alternativen Form der Beilegung rechtlicher Konflikte gestärkt hat. Das geht aus einer Untersuchung des Soldan Instituts hervor.
Daraus ergibt sich jedoch nicht, dass die deutschen Anwältinnen und Anwälte in der Mediation nicht engagiert wären: Immerhin hatten 40 % in dem der Befragung vorangegangenen Zwölf-Monats-Zeitraum Mediationsmandate als Parteivertreter begleitet. 16 % waren mit einem Mediationsmandat befasst, 10 % mit zwei, 11 % mit drei bis fünf und 3 % mit mehr als fünf. Im Mittel hat jeder Anwalt 1,6 Mediationen begleitet. Die Kölner Berufsforscher schätzen die Zahl der Verfahren, an denen Rechtsanwälte auf Seiten von Medianten beteiligt sind, daher auf gegenwärtig 80.000 bis 100.000 pro Jahr.
Seit den 1990er Jahren hat die Mediation als alternativer Konfliktbeilegungsmechanismus an Bedeutung gewonnen, ohne gesetzlich geregelt zu sein. Mit dem Mediationsförderungsgesetz hat der Gesetzgeber dafür erstmals Maßstäbe und Leitlinien geschaffen. Dabei war es sein ausdrückliches Ziel, die Mediation weiter im Bewusstsein der Bevölkerung und der in der Rechtspflege tätigen Personen zu verankern. „Kurzfristig konnte man vom Mediationsgesetz keine Wunder erwarten. Das Gesetz hat aber die Mediation im Rahmen des ihm Möglichen zumindest ein wenig vorangebracht“, sagt Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts. „Größere Umbrüche sind erst über einen längeren Zeitraum und mit Hilfe von weiteren flankierenden Maßnahmen des Gesetzgebers zu erwarten.“
Hinweise für die Redaktionen:
Ausführlich berichtet das Soldan Institut im Heft 6/2015 der Zeitschrift für Konfliktmanagement (ZKM) über die Ergebnisse der Untersuchung. Die dem Artikel zu Grunde liegende Befragung erfolgte im Rahmen des Berufsrechtsbarometers des Soldan Instituts. Das Berufsrechtsbarometer ist eine zweijährlich durchgeführte empirische Studie zu aktuellen berufs- und rechtspolitischen Fragen, die die Anwaltschaft unmittelbar oder mittelbar betreffen. Die Befragung für das Berufsrechtsbarometer 2015 erfolgte von Ende April Mai bis Anfang Juli 2015. Befragt wurden zum Thema Mediation 1.132 berufsausübende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren außergerichtlicher Konfliktbeilegung („Mediationsförderungsgesetz“, BGBl I S. 1577) ist am 26. Juli 2012 in Kraft getreten. Es geht zurück auf die Richtlinie 2008/52/EG (Mediationsrichtlinie) vom 20. Mai 2008. Diese EU-Richtlinie verlangt von den Mitgliedstaaten, bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen aus dem Bereich der grenzüberschreitenden Streitigkeiten in nationales Recht umzusetzen. Das als Art. 1 des Mediationsförderungsgesetzes verabschiedete Mediationsgesetz hat ein Berufsrecht der Mediatoren geschaffen.