Abgeschlossene Projekte

Law Clinics sind in Deutschland ein relativ junges Phänomen – Rechtsberatungsangebote durch Studierende der Rechtswissenschaften oder Rechtsreferendare sind erst durch die Reform des Rechtsdienstleistungsrechts im Jahr 2008 auf eine rechtssichere Grundlage gestellt worden. Seitdem haben sich in vielen Universitätsstädten Law Clinics etabliert. Der Forschungsbericht erläutert das Konzept der klinischen Juristenausbildung, analysiert die deutsche Law Clinic-Landschaft und bietet detaillierte Informationen zu 75 Law Clinics, die sich mittlerweile in Deutschland gegründet haben.

Der Autor und die Autorin:
Prof. Dr. Matthias Kilian
Lisa Wenzel

Rechtsanwälte haben verbreitet den Ruf, viel und lange zu arbeiten, so dass ihnen wenig Zeit für das Privatleben und außerberufliche Aktivitäten bleibt. Mit dem zunehmenden Ausscheiden von Angehörigen der „Baby Boomer“-Generation aus dem Arbeitsleben und der immer größeren Zahl von sog, „Millenials“ und Angehörigen der „Generation Y“ in der Arbeitswelt, aber auch aufgrund eines geschlechtsspezifischen Wandels in traditionell männlich dominierten Berufsfeldern ist in vielen Teilen der Gesellschaft der Wunsch nach einer veränderten „Work-Life-Balance“ zu spüren. Die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben wird daher auch für die Anwaltschaft zu einer zentralen Zukunftsherausforderung, ist doch seit 2017 die Zahl der niedergelassenen Rechtsanwälte rückläufig. Der Forschungsbericht dokumentiert die Ergebnisse einer in mehreren europäischen Ländern durchgeführten Studie zum Berufs- und Privatleben von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Sie gibt auf der Basis der Befragung von mehr als 1.600 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten umfassende Informationen zu Inhalten und Rahmenbedingungen der anwaltlichen Berufstätigkeit, der privaten Lebenssituation der Berufsträger und der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben. Ein Vergleich der Befunde mit den Ergebnissen der Studie aus Frankreich, Spanien, Belgien und Luxemburg erlaubt eine Einordnung in einen internationalen Kontext.

Der Autor und die Autorin:
Prof. Dr. Matthias Kilian
Dr. Camilla Bertolino

Mit dem Soldan Berufsrechtsbarometer ermittelt das Soldan Institut das Meinungsbild der Anwaltschaft zu aktuellen Themen des anwaltlichen Berufsrechts und zu Entwicklungen auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt. Im Rahmen des Berufsrechtsbarometers 2021 wurden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu folgenden Themen befragt:

  • Öffnung der Berufsausübungsgesellschaften fur die interprofessionelle Berufsausübung
  • Öffnung der Handelsgesellschaften für Rechtsanwälte
  • Weitere Lockerung des Verbots des anwaltlichen Erfolgshonorars
  • Lockerung des Verbots anwaltlicher Kostenfinanzierung
  • Entitätenbezogene Regulierung und Versicherungspflicht
  • Versicherungssummen in der Berufshaftpflichtversicherung
  • Regulierung von nicht-anwaltlichen Rechtsdienstleistern
  • Berufsrechtliche Beschränkungen der Anwaltswerbung
  • Zulassung von Investoren in Anwaltskanzleien
  • Mechanismus zur Erhöhung der RVG-Gebühren
  • Virtuelle Gerichtsverhandlungen
  • Modernisierung des Zivilprozesses
  • Auswirkungen rückläufiger Anwaltszahlen auf den Rechtsdienstleistungsmarkt
  • Wettbewerb durch nicht-anwaltliche Legal Tech-Angebote
  • Gründe für den Bedeutungsverlust der forensischen Praxis
  • Zusammenarbeit mit Rechtsschutzversicherungen
  • Diversität in der Anwaltschaft

Das Berufsrechtsbarometer leitet in die untersuchten Fragestellungen und die berufsrechtlichen Grundlagen der Themen ein und präsentiert den durch Befragung der Anwaltschaft gewonnenen empirischen Befund, wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bereits verabschiedete oder in der Rechts- und Berufspolitik diskutierte Änderungen ihres Berufsrechts bewerten und wie sie die Entwicklung des Rechtsdienstleistungs-marktes beurteilen.

Vergütungsbarometer für den Rechtsanwaltskammerbezirk Hamm (2019-2020)


Vergütungsbarometer für den Rechtsanwaltskammerbezirk Hamburg (2019-2020)


Vergütungsbarometer für den Rechtsanwaltskammerbezirk Berlin (2019-2020)


Vergütungsbarometer für den Rechtsanwaltskammerbezirk Karlsruhe (2019-2020)


Vergütungsbarometer für den Rechtsanwaltskammerbezirk Koblenz (2019-2020)


Vergütungsbarometer Niedersachsen (2019-2020)

Diskussionen über Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit von Reformen des anwaltlichen Gesellschaftsrechts sind seit den 1990er Jahren ein Dauerbrenner des Anwaltsrechts. Sie werden in der Gegenwart aufgrund von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und Einflüssen des ausländischen Rechts besonders intensiv geführt – bislang allerdings nur aus dem Blickwinkel der Rechtspolitik, Rechtsdogmatik und Rechtsvergleichung. Die Reformdiskussion macht damit den zweiten Schritt vor dem ersten, muss doch logischer Ausgangspunkt einer jeden Reform der rechtstatsächliche Befund sein, um zu vermeiden, dass Scheinprobleme adressiert werden und am Bedarf der Praxis vorbei reformiert wird.

Das bislang bestehende Erkenntnisdefizit adressiert dieser Forschungsbericht, der die rechtstatsächlichen Erkenntnisse des Soldan Instituts zu Fragen des anwaltlichen Gesellschaftsrechts der Jahre 2011 bis 2018 zusammenfasst und aufbereitet. Sie beruhen vor allem auf der alle zwei Jahre stattfindenden Befragung einer repräsentativen Stichprobe von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im Rahmen der sog. „Berufsrechtsbarometer“. In diesen „Berufsrechtsbarometern“ haben die von bereits erfolgten und möglichen künftigen Reformen unmittelbar betroffenen Berufsträgerinnen und Berufsträger ihre Bewertung der Reformthemen mitgeteilt.

Der Autor:
Prof. Dr. Matthias Kilian
Universität zu Köln
Direktor des Soldan Instituts

2017 war erstmals die Mehrheit der neu zugelassenen Mitglieder der Rechtsanwaltskammern weiblich – 95 Jahre nachdem in Deutschland die erste Frau zur Anwaltschaft zugelassen wurde, ist die junge Anwaltschaft mittlerweile weiblich dominiert. Gleichwohl ist Deutschland beim Geschlechterproporz im Vergleich wichtiger Industrienationen mit einem Frauenanteil in der Gesamtanwaltschaft von wenig mehr als einem Drittel eines der Schlusslichter. Der Forschungsbericht untersucht den geschlechtsspezifischen Wandel der Anwaltschaft, zeigt die unterschiedlichen Binnenstrukturen von männlicher und weiblicher Anwaltschaft auf und identifiziert die möglichen Auswirkungen eines kontinuierlich steigenden Frauenanteils im Berufsstand. Inhalte:Historische Entwicklung der weiblichen Anwaltschaft

  • Berufsbildung der weiblichen Anwaltschaft
  • Berufseinstieg von Rechtsanwältinnen
  • Berufsausübung der weiblichen Anwaltschaft
  • Kanzleien der weiblichen Anwaltschaft
  • Fachlichkeit der weiblichen Anwaltschaft
  • Mandate und Mandanten der weiblichen Anwaltschaft
  • Wirtschaftliche Situation der weiblichen Anwaltschaft
  • Privates Umfeld der weiblichen Anwaltschaft

Der Autor und die Autorin:
Prof. Dr. Matthias Kilian
Universität zu Köln
Direktor des Soldan Instituts

Ass. iur. Hannah Hoffmann
Wiss. Mitarbeiterin
Universität zu Köln

Ziel des Forschungsprojekts des Soldan Instituts ist es zum einen, Erkenntnisse zu Beschäftigungsstrukturen in Anwaltskanzleien zu gewinnen und zum anderen das arbeitsteilige Arbeiten in Kanzleien und Problemfelder des Arbeitnehmer – Arbeitgeberverhältnisses in Kanzleien näher zu untersuchen. Die Studie hat daher die Arbeitsplatzsituation und die menschlichen Beziehungen in Anwaltskanzleien genauer beleuchtet. Zu diesem Zweck wurde auf psychologische Basiskonzepte zurückgegriffen. Die Studie klärt mit Hilfe dieses interdisziplinären Ansatzes, wie sich das Arbeiten, und das menschliche Miteinander im Arbeitsalltag von Kanzleien vollzieht. Hierdurch sollen Anknüpfungspunkte identifiziert werden, von denen ausgehend das Arbeiten so verändert werden kann, dass Mitarbeiter und Vorgesetzte den größtmöglichen Nutzen durch ein optimiertes Arbeitsumfeld haben. Eine resultierende Verbesserung der Mitarbeiter-zufriedenheit und der Mitarbeiterbindung können helfen, Personal an Kanzleien zu binden, Auszubildende bis zum erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung zu begleiten und vorzeitige Abbrüche der Ausbildung zu verhindern. Langfristiger Effekt kann eine Sicherung des Marktes der zukünftigen Fachkräfte für Anwaltskanzleien sein, indem mehr geeignetes Personal verfügbar ist bzw. in der Kanzlei gehalten werden kann, weil die Tätigkeit in Anwaltskanzleien attraktiver wird. Von gut ausgebildeten und zufriedenen Mitarbeitern, die in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen, würde die Anwaltschaft an sich profitieren, sind doch Mitarbeiter von Rechtsanwälten aufgrund ihres Tätigkeitsfelds für Unternehmen wie Banken und Versicherungen, aber auch für die öffentliche Verwaltung interessante Arbeitnehmer, um die konkurriert wird. Mit Hilfe des Forschungsprojekts sollen deshalb Potenziale zur Verbesserung der Mitarbeiterkompetenzen, Mitarbeiterzufriedenheit und der Mitarbeiterbindung identifiziert werden.

Ein erster Forschungsbericht (FB 22) als Teil der breiter angelegten Gesamtstudie beschäftigt sich auf der Basis der Abklärung der tatsächlichen Gegebenheiten in Kanzleien mit den Konzepten „Austauschbeziehung zwischen Führungskraft und Mitarbeiter“ („Leader Member Exchange“), „Soziale Unterstützung von Auszubildenden“ und der Kommunikationsqualität und ihrer Wirkung auf die Konzepte Mitarbeiterbindung (organisationales affektives Commitment), Arbeitszufriedenheit und Mitarbeiterfluktuation. Die relevanten psychologischen Konzepte werden weitgehend mit Hilfe standardisierter und in der Forschung bewährter Fragestellungen überprüft. Zwar werden solche arbeitspsychologischen Untersuchungen typischerweise auf der Ebene eines einzelnen Unternehmens durchgeführt, das Interesse daran hat, im Wettbewerb mit anderen Unter-nehmen Pluspunkte im Bereich „human resources“ zu sammeln. Gleichwohl ist es naheliegend, dass es strukturelle, branchentypische Probleme gibt, die sich durch eine Studie nicht einem bestimmten Unternehmen einer Branche, sondern in der Branche insgesamt identifizieren lassen. Da die Datenerhebung aber in einer Stichprobengröße erfolgt ist, deren resultierende Fallzahlen relativ differenzierte Betrachtungen in Abhängigkeit von Kanzleitypen und –größen zu treffen, sind nicht nur Aussagen zum Berufs-stand insgesamt, sondern auch zu Teilsegmenten möglich.

Die anwaltliche Berufstätigkeit ist durch vier Determinanten geprägt: Sie wird definiert durch die Rechtsanwälte als Träger des Berufs, die Kanzleien als Teilnehmer am Rechtsdienstleistungsmarkt, die Mandanten als Auftraggeber von Kanzleien und die Mandate als Bezugspunkt der anwaltlichen Berufstätigkeit. Berufsstatistiken und Berufsforschung sind, nicht zuletzt aufgrund der personalen Anknüpfung von Berufsrecht, traditionell auf die Dimension „Rechtsanwalt“ ausgerichtet. Dieser Forschungsbericht untersucht auf der Basis der Befragung von mehr als 1.500 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten differenziert auch Kanzleien, Mandanten und Mandate von Rechtsanwälten und zeichnet auf diese Weise ein detailliertes Bild der anwaltlichen Berufstätigkeit der Gegenwart. Untersuchte Teilaspekte sind:

  • Rechtsanwälte: Art der Berufsausübung, Alter, Berufserfahrung, Geschlecht, Ort der Berufsausübung, Arbeitszeit, Spezialisierung, Fachanwaltsstatus, Zweitberufliche Tätigkeit, Umsatz, Persönliche Haftung, Interprofessionelle Zusammenarbeit, Fremdsprachen.
  • Kanzleien: Kanzleitypus, Kanzleigrößen, Rechtsform der Kanzlei, Standorte, Infrastruktur, Mitarbeiter, Kanzleistrategie, Kostenquote, Kostenstruktur, Umsätze.
  • Mandanten: Mandantenstruktur, Mandantentypen, Stammmandanten, Kommunikation mit Mandanten.
  • Mandate: Rechtsgebiete, Mandatsablehnungen, Mandatstypen, Struktur der Mandatsarbeit, Nutzung juristischer Hilfsmittel, Auslandsbezug.

Der Autor:
Prof. Dr. Matthias Kilian
Universität zu Köln
Direktor des Soldan Instituts

Mit dem Statistischen Jahrbuch der Anwaltschaft will das Soldan Institut aktuelle Entwicklungen auf dem anwaltlichen Rechtsdienstleistungsmarkt und Veränderungen der Strukturmerkmale des anwaltlichen Berufsbildes dokumentieren und nachvollziehen. Dabei werden Daten referiert, die zwar teilweise aus eigenen Repräsentativbefragungen stammen, jedoch hauptsächlich auf der Forschungsarbeit externer Institutionen beruhen. Ziel des Jahrbuchs ist es, die wichtigsten die Anwaltschaft betreffenden Zahlenwerke in einer einzigen Publikation systematisch erschließbar zu machen und nutzerfreundlich aufzubereiten. Die gewählte Form einer mit kurzen einführenden Texten versehenen Datensammlung in Tabellen und Abbildungen wurde gewählt, um es sowohl den fachkundigen als auch den nicht juristischen Lesern zu ermöglichen, sich einen schnellen und präzisen Überblick über die auf dem Markt anwaltlicher Dienste vorhandenen Daten zu verschaffen.

Für die sechste Ausgabe des Statistischen Jahrbuchs der Anwaltschaft sind die Inhalte erneut nicht nur aktualisiert, sondern auch ausgeweitet worden: Neu aufgenommen sind in den Kapiteln 1 und 2 erstmals Statistiken zur Syndikusrechtsanwaltschaft. In Kapitel 4 neu dokumentiert ist die die Zahl der Unternehmergesellschaften, der Partnerschaftsgesellschaften mbB und der Limited Liability Partnerships unter anwaltlicher Beteiligung. In Kapitel 6 (Ausbildung) neu enthalten ist eine Statistik zur Zahl der Studienanfänger nach Semestern sowie der jährlich eingestellten Referendare. Im Kapitel 7 (Finanzierung anwaltlicher Dienstleistungen) werden erstmalig neben den Aufwendungen der Landeskassen für Beiordnungen als Pflichtverteidiger auch die bundesweiten Gesamtaufwendungen mitgeteilt. Deutlich ausgeweitet worden ist schließlich das Kapitel 11 (Geschäftsentwicklung der Gerichte), in dem nun zahlreiche weitere Kennziffern zur ordentlichen Gerichtsbarkeit abgedruckt sind. Ersichtlich sind dort neben den Eingangszahlen neu auch die Art der Erledigung, insbesondere die Vergleichsquoten, die Kostenentscheidungen und der Anteil der Parteien mit anwaltlicher Vertretung in Parteiprozessen.

Die Fortschreibung der Zahlenreihen um weitere zwei Jahre hat es mit sich gebracht, dass diese zum Teil um Daten aus früheren Jahrzehnten entschlackt werden mussten. Die Neuausgabe des Statistischen Jahrbuchs ersetzt daher die Vorausgaben nicht vollständig, so dass diese archiviert werden sollten, um bei Bedarf Zugriff auf vollständige Zahlenreihen nehmen zu können. Die betroffenen Zahlenreihen sind in der Überschrift mit dem Symbol „ ° “ gekennzeichnet und im Anhang aufgeschlüsselt.

Als Teil einer umfassenden empirischen Studie dokumentiert dieser Titel die Berufsbildung nicht-juristischen Personals in deutschen Anwaltskanzleien: Sie klärt, ob und mit welcher Motivation sich Berufsbildung in Anwaltskanzleien vollzieht und wie ihre Rahmenbedingungen sind. Näher betrachtet werden hierbei die Ausbildung von Schulabgängern zu Fachangestellten, die Weiterbildung von Fachangestellten zu Fachwirten und die Fortbildung von Mitarbeitern. Die gewonnenen Erkenntnisse ermöglichen ein besseres Verständnis der Gründe des Fachkräftemangels in deutschen Kanzleien und so die Entwicklung von Strategien, um im Wettbewerb mit anderen Branchen, aber auch im Wettbewerb anwaltlicher Arbeitgeber untereinander zu bestehen.

Grundlage des Werks ist eine detaillierte Befragung von mehr als 3.000 nicht-anwaltlichen Kanzleimitarbeitern und 750 Rechtsanwälten. Es ergänzt aus dem selben Forschungsprojekt hervorgegangene Studien zu Personalstrukturen in Anwaltskanzleien (Forschungsbericht 22) und zu arbeitspsychologischen Fragen des professionellen Miteinanders von Rechtsanwälten und ihren Mitarbeitern (Forschungsbericht 22)

Der Autor:
Prof. Dr. Matthias Kilian
Universität zu Köln
Direktor des Soldan Instituts

vlnr: Marina Hülsebus (3. Platz), René Dreske (Soldan), Ann-Katrin Dreber & Dr. Kevin Faber (1. Platz), Agnes Wendelmuth (2. Platz), Dr. Ulrich Wessels (Vizepräsident Brak), Prof. Dr. Matthias Kilan (Soldan Institut) und Ulrich Schellenberg (DAV-Präsident)

Ein gutes Konzept, unternehmerischen Mut und wirtschaftlichen Erfolg – all das konnten die Gewinner des 8. Soldan Kanzlei-Gründerpreises eindrucksvoll vorweisen. Am Freitag, den 9.12.2016, fand die feierliche Preisverleihung im Rahmen einer Tagung zum Berufsrecht in Köln statt.

Die erstplatzierte Kanzlei Dreber & Faber aus Eschwege überzeugte die Fachjury mit ihrem breiten Leistungsangebot, das Rechtsanwältin Ann-Kathrin Dreber und Rechtsanwalt und Notar Dr. Kevin Faber konsequent auf die Bedürfnisse einer Kleinstadt zugeschnitten haben. „Die Anfang 2014 gegründete Kanzlei Dreber & Faber hat sich in einer strukturschwachen Region dank hoher Professionalität, geschickter Vermarktung und authentischem Auftreten etabliert“  hob Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts, in seiner Laudatio hervor. Das Institut, das empirische Forschungen für die Anwaltschaft betreibt, hat für den Wettbewerb die Unterlagen der Teilnehmer gesichtet und die Arbeit der Jury koordiniert. Auch die nachfolgenden Gewinnerinnen zeichneten sich durch ein individuelles Kanzleiprofil sowie einer marktorientierten und strategischen Ausrichtung aus, so Kilian.

Die Rechts- und Fachanwältin Agnes Wendelmuth errang mit ihrer im Dezember 2012 in Berlin und Falkensee gegründete Kanzlei den 2. Platz. Damit honorierte die Jury ihre erfolgreiche Spezialisierung auf das Erb- und Familienrecht sowie ihre klare Fokussierung auf den Standort. Ähnliches trifft auch auf die drittplatzierte Kanzlei Hülsebus zu. Im April 2013 gründete Einzelanwältin und Rentenberaterin Marina Hülsebus ihre Kanzlei mit Schwerpunkt Senioren- und Versicherungsrecht in Meppen. Sie beweist damit, dass Anwälte mit fachlicher Spezialisierung auch im ländlichen Raum erfolgreich sein können.

„Die diesjährigen Preisträgerinnen und Preisträger demonstrieren eindrucksvoll, welche Bandbreite an Möglichkeiten es auch heute noch gibt, um sich in einem von starkem Wettbewerb geprägten Markt zu etablieren“, sagte Soldan-Geschäftsführer René Dreske. Der Kanzleispezialist Soldan aus Essen verleiht den Kanzlei-Gründerpreis alle zwei Jahre zusammen mit dem Deutschen Anwaltverein / Forum Junge Anwaltschaft, der Bundesrechtsanwaltskammer und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Die Gewinnerinnen und Gewinner erhalten Soldan-Gutscheine im Wert von insgesamt 10.000 Euro.

Inhaltsangabe

Mit dem Soldan Berufsrechtsbarometer ermittelt das Soldan Institut für Anwaltmanagement das Meinungsbild der Anwaltschaft zu aktuellen Themen des anwaltlichen Berufsrechts.

Im Rahmen des Berufsrechtsbarometers 2015 wurden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu folgenden berufsrechtlichen Themen befragt:

  • Nutzung der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) und Gründe für den Verzicht hierauf
  • Auswirkungen des Mediationsgesetzes in der Praxis
  • Wahrnehmung der Aktivitäten von Law Clinics durch Rechtsanwälte
  • Vorbereitung der Anwaltschaft auf den elektronischen Rechtsverkehr
  • Einstellung der Anwaltschaft zur Schaffung einer konkretisierten und sanktionierten Fortbildungspflicht
  • Bewertung der möglichen Erweiterung der Sozietätsfähigkeit und beabsichtigte Nutzung im Falle einer Reform
  • Meinungsbild zur gesonderten Zulassung zur Syndikusanwaltschaft
  • Auffassung zur berufspolitischen Forderung des verpflichtenden Nachweises von Berufsrechtskenntnissen bei Zulassung zur Anwaltschaft
  • Mögliche Auswirkungen einer Zulässigkeit von Haftungsbeschränkungsvereinbarungen für alle Formen fahrlässigen Handelns
  • Bewertung von Vorschlägen zur Reorganisation der Anwaltsgerichtsbarkeit
  • Beabsichtigte Reaktion auf die Einführung der Briefwahl bei Kammerwahlen
  • Einstellung zu denkbaren zusätzlichen Sanktionsmöglichkeiten der Kammern im Rahmen der Aufsicht
  • Meinungsbild zu den Beschlüssen des Deutschen Juristentages zu ausgewählten Reformfragen des Zivilverfahrensrechts

Das Berufsrechtsbarometer leitet in die berufsrechtlichen Fragestellungen der Themen ein und präsentiert den durch Befragung der Anwaltschaft gewonnenen empirischen Befund, wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bereits verabschiedete oder in der Rechts- und Berufspolitik diskutierte Änderungen ihres Berufsrechts bewerten.

Fortbildung als dritte Säule der Berufsbildung neben Ausbildung und Weiterbildung hat für Rechtsanwälte aus regulatorischer Sicht bislang keine Bedeutung erlangt. Die in § 43a Abs. 6 BRAO angeordnete Fortbildungspflicht hat aufgrund ihres unbestimmten Inhalts rein appellativen Charakter. Das Fehlen eines kohärenten Berufsbildungskonzepts unterscheidet den deutschen Rechtsanwalt damit von vielen ausländischen Berufskollegen, aber auch von Angehörigen anderer verkammerter bzw. regulierter Freiberufe in Deutschland. Erst seit rund zehn Jahren wird in der Anwaltschaft intensiv darüber diskutiert, ob die Fortbildungspflicht der Berufsangehörigen konkreter gefasst und damit sanktionierbar gemacht werden sollte.

Die sich intensivierende Reformdiskussion war der Anlass für die Entstehung des vorliegenden Forschungsberichts. Er veranschaulicht den Stand der berufs- und rechtspolitischen Diskussion und beantwortet verfassungsrechtliche, unionsrechtliche, verhaltenswissenschaftliche und soziologische Grundsatzfragen, um zu klären, ob und warum eine konkretisierte und sanktionierbare Fortbildungspflicht möglich und sinnvoll ist. Ferner dokumentiert der Forschungsbericht den Status Quo der Fortbildungspflicht im Ausland und in anderen freien Berufen, um Anregungen für die Ausgestaltung einer reformierten Fortbildungspflicht zu gewinnen. Zudem führt die Studie erstmals belastbare Rechtstatsachen in die Reformdiskussion ein.

Inhaltsverzeichnis

Mit dem Statistischen Jahrbuch der Anwaltschaft will das Soldan Institut aktuelle Entwicklungen auf dem anwaltlichen Rechtsdienstleistungsmarkt und Veränderungen der Strukturmerkmale des anwaltlichen Berufsbildes dokumentieren und nachvollziehen. Dabei werden Daten referiert, die zwar teilweise aus eigenen Repräsentativbefragungen stammen, jedoch hauptsächlich auf der Forschungsarbeit externer Institutionen beruhen. Ziel des Jahrbuchs ist es, die wichtigsten die Anwaltschaft betreffenden Zahlenwerke in einer einzigen Publikation systematisch erschließbar zu machen und nutzerfreundlich aufzubereiten. Die gewählte Form einer mit kurzen einführenden Texten versehenen Datensammlung in Tabellen und Abbildungen wurde gewählt, um es sowohl den fachkundigen als auch den nicht juristischen Lesern zu ermöglichen, sich einen schnellen und präzisen Überblick über die auf dem Markt anwaltlicher Dienste vorhandenen Daten zu verschaffen.

Für die fünfte Ausgabe des Statistischen Jahrbuchs der Anwaltschaft sind alle Datenreihen fortgeschrieben worden. Die Inhalte sind so umfangreich wie in keiner der Vorausgaben ausgeweitet worden, so dass der Umfang des Statistischen Jahrbuchs um mehr als 50 Seiten zugenommen hat. Erstmals enthalten sind in den Kapiteln 1 und 2 detaillierte Statistiken zur Zahl der Neuzulassungen auf Bundesebene und der Ebene der Kammern. Sie ergänzen die bekannteren, weil auch von der BRAK publizierten stichtagsbezogenen Statistiken zur Zahl der Kammermitglieder. In Kapitel 6 (Ausbildung) werden erstmalig auch die Zahlen der Studierenden ausgewiesen, die nicht das „klassische“ Studium der Rechtswissenschaften mit Ziel des Erwerbs der Befähigung zum Richteramt, sondern alternative Abschlüsse anstreben und diese auch an Fachhochschulen erlangen (Tab. 6.1.3 und 6.1.9). Im Kapitel 7 (Finanzierung anwaltlicher Dienstleistungen) werden zum ersten Mal neben den Aufwendungen der Landeskassen für die Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe auch die Ausgaben für Beiordnungen als Pflichtverteidiger in Straf- und OWi-Sachen mitgeteilt. Erstmalig wurde das Statistische Jahrbuch seit seiner Begründung um eine ganzes Kapitel ergänzt: Kapitel 11 teilt die Geschäftsentwicklung der Gerichte anhand der Eingangszahlen mit; berichtetet werden sowohl Zahlen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit, als auch zu den Fachgerichtsbarkeiten. Entfallen mussten zwei dem Leser aus den Vorausgaben vertraute Tabellen: Aufgrund Nichtverfügbarkeit der benötigten Daten sind die Übersichten zur Zahl der Hochschullehrer an den rechtswissenschaftlichen Fakultäten und zum Prämienaufkommen in der Rechtsschutzversicherung in anderen europäischen Ländern gestrichen worden.

Die Fortschreibung der Zahlenreihen um weitere zwei Jahre hat es mit sich gebracht, dass diese zum Teil um Daten aus früheren Jahrzehnten entschlackt werden mussten. Die Neuausgabe des Statistischen Jahrbuchs ersetzt daher die Vorausausgaben nicht vollständig, so dass diese archiviert werden sollten, um bei Bedarf Zugriff auf vollständige Zahlenreihen nehmen zu können.

Seit mehr als 150 Jahren erwerben künftige Volljuristen in Deutschland die „Befähigung zum Richteramt“, um Rechtsanwalt, Richter, Staatsanwalt, Notar oder Verwaltungsjurist zu werden. Beinahe eben so alt wie die Juristenausbildung moderner Prägung sind Diskussionen über Defizite des Ausbildungsmodells und notwendige Reformen der Ausbildungsgesetze. Dieses Buch zeichnet die Entwicklung und den Status Quo der Juristenausbildung in Deutschland nach und bietet eine Fülle an empirischen Informationen und evidenz-basierten Analysen. Ein besonderer Fokus gilt hierbei einer Überprüfung der Auswirkungen der Reformen der Jahre 1992 und 2002.

Umfangreiche Kapitel befassen sich mit

  • der historischen Entwicklung der Juristenausbildung
  • den rechtlichen Grundlagen der Juristenausbildung (Bundesrecht, Landesrecht, Verfassungsrecht, Rechtsvergleichung)
  • der universitären Ausbildungsstage (Studierendenzahlen, Studienabbruch, Studiendauer, Auslandsaufenthalte, Repetitoriumsbesuch, Prüfungsergebnisse, Zufriedenheit)
  • dem juristischen Vorbereitungsdienst (Referendarzahlen, Ausbildung in der Anwaltsstation, Repetitoriumsbesuch, Prüfungsergebnisse, Repetenten)
  • dem Erwerb von Zusatzqualifikationen (Promotion, Master, Fachanwalt)
  • dem Vergleich von Juristenausbildung und Berufspraxis (Praxisnähe, Bewertung der Ausbildung)

Das Buch richtet sich an die rechts-, berufs- und wissenschaftpolitisch an der Juristenausbildung Interessierten, die künftige Reformdiskussionen auf der Basis von belastbaren Rechtstatsachen führen wollen.

53 % der Privatpersonen, die in Deutschland einen Rechtsanwalt mandatieren und Gerichte in Anspruch nehmen, zahlen die hierfür entstehenden Kosten nicht aus eigener Tasche, sondern stützen sich für die Kostenfinanzierung auf einen Dritten. Im internationalen Vergleich ist die große Bedeutung der Drittfinanzierung von Rechtsberatungs- und Rechtsverfolgungskosten außergewöhnlich.

Dieser Ausgangsbefund war für das Soldan Institut Anlass, sich im Verlauf der letzten Jahre regelmäßig mit dem Phänomen der Drittfinanzierung von Rechtsverfolgungskosten aus Sicht der Anwaltschaft zu befassen. Aus den Erkenntnissen zu verschiedenen untersuchten Fragestellungen fügt sich dieser Forschungsbericht zusammen. Er untersucht die Bedeutung der gewerblichen, staatlichen und anwaltlichen Kostenfinanzierung in der anwaltlichen Berufspraxis und konsolidiert zu diesem Zwecke primär Daten, die das Soldan Institut in den Jahren 2009, 2011 und 2013 im Rahmen einer zweijährlich durchgeführten Multithemenstudie erhoben hat.

Der Anwaltsberuf weist für Berufseinsteiger im Vergleich zu anderen akademischen Berufen eine außergewöhnliche Bandbreite der Betätigungsformen und Verdienstmöglichkeiten auf. Vom Gründer einer Einzelkanzlei, der sich der Rechtsprobleme von Privatpersonen annimmt, zum Associate einer internationalen „Law Firm“, vom Unternehmenssyndikus zum freien Mitarbeiter anderer Rechtsanwälte – die junge Anwaltschaft ist vielschichtig und stark ausdifferenziert.
Die Studie hat durch die Befragung von rund 3.500 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die zwischen 2004 und 2010 zur Anwaltschaft zugelassen worden sind, die Binnenstrukturen der jungen Anwaltschaft, ihre Qualifikationen, Berufspräferenzen und Berufskarrieren untersucht. Die vier wichtigsten Teilgruppen der jungen Anwaltschaft – Angestellte, Kanzleigründer, Syndikusanwälte und freie Mitarbeiter – sind sowohl mit Blick auf den Zeitpunkt des Berufseinstiegs als auch auf die berufliche Situation nach einigen Jahren Berufstätigkeit in großer Detailtiefe analysiert worden. Dieser Ansatz ermöglicht es, berufliche Entwicklungen über einen längeren Zeitraum nachzuzeichnen. Entstanden ist auf diese Weise die bislang umfassendste Studie zu jungen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in Deutschland. Sie knüpft konzeptionell an vergleichbare Untersuchungen aus den 1980er, 1990er und 2000er Jahren an, so dass auch ein Vergleich mit früheren Anwaltsgenerationen möglich ist.
Das Buch richtet sich nicht nur an Referendare und Assessoren, die vor dem Berufseinstieg stehen, sondern auch an Anwälte mit einigen Jahren Berufserfahrung, die eine Standortbestimmung vornehmen möchten, an Arbeitgeberanwälte, die mehr über ihre potenziellen Arbeitnehmer erfahren wollen, und an Schulabgänger, die sich für ein Jurastudium interessieren und Klarheit über ihre Berufsperspektiven benötigen.

Zentrales unternehmerisches Risiko von Rechtsanwälten bei der Ausübung ihres Berufs ist die persönliche Haftung für fachliche Fehler. Aufgrund der überaus strengen Grundsätze, die die Rechtsprechung zur Anwaltshaftung entwickelt hat, ist dieses Haftungsrisiko erheblich. Erst seit rund 20 Jahren steht der Anwaltschaft ein ausdifferenziertes System von Risikomanagementinstrumenten zur Verfügung, die eine Begrenzung oder den Ausschluß einer potenziellen persönlichen Haftung ermöglichen. In diesem Buch werden die drei Risikomanagementinstrumente, die Rechtsanwälte mittlerweile nutzen können, detailliert untersucht: Die Wahl einer haftungsoptimierten Gesellschaftsform (PartG, PartG mbB, GmbH) als Träger des Unternehmens Anwaltskanzlei, der Abschluss von individuell angepasstem Versicherungsschutz in der Vermögensschadenhaftpflichtversichersicherung und die Vereinbarung von Haftungsbegrenzungsvereinbarungen mit Auftraggebern. Die jeweiligen Kapitel beleuchten die historische Entwicklung dieser Risikomanagementinstrumente, skizzieren die rechtlichen Rahmenbedingungen, die ihre Nutzungen determinieren, und erläutern ihre tatsächliche Nutzung in der Berufspraxis. In seinen empirischen Teilen kann sich das Werk auf Erkenntnisse stützen, die aus Befragungen mehrerer Tausend Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in den Jahren 2011 bis 2013 folgen. Die Anwaltschaft gibt auf diese Weise nicht nur Auskunft darüber, in welchem Umfang sie die verschiedenen Instrumente des Managements von Haftungsrisiken tatsächlich nutzt, sondern auch über die Gründe für einen Verzicht darauf, bestimmte Rechtsform zu wählen, Haftungsvereinbarungen zu schließen oder besonderen Versicherungsschutz einzuholen. Weitere Kapitel zu den Grundstrukturen der Anwaltshaftung und zum Umgang mit atypischen Haftungsrisiken runden die Darstellung ab.

7. Soldan Kanzlei-Gründerpreis 2014

2014 wurde der Kanzlei-Gründerpreis in Kooperation mit dem Deutschen Anwaltverein, der Bundesrechtsanwaltskammer, dem Forum Junge Anwaltschaft im Deutschen Anwaltverein und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zum sieben Mal vergeben. Für den Kanzlei-Gründerpreis konnten sich 2014 Kanzleien bewerben, die in den Jahren 2010 bis 2012 gegründet wurden. Der Preis war insgesamt mit 10.000 € dotiert, wobei 5.000 € auf den ersten, 3.000 € auf den zweiten und 2.000 € auf den dritten Preis entfielen.

Mitglieder der Jury waren 2014 der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Professor Dr. Wolfgang Ewer, der Vize-Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Ekkehard Schäfer, die Wirtschaftsredakteurin der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Corinna Budras,  der Vorsitzende des Forums Junge Anwaltschaft, Dr. Christoph Triltsch, der Geschäftsführer der Hans Soldan GmbH, René Dreske und der Direktor des Soldan Instituts, Prof. Dr. Matthias Kilian.

Die Teilnahme erfolgte im ersten Schritt über einen Online-Fragebogen. Unter den Teilnehmern der Online-Befragung wurden die vielversprechendsten Bewerbungen einer weiteren Beurteilung durch die Jury unterzogen, bei der sowohl Gründungskonzept als auch die wirtschaftlichen Ergebnisse der Kanzlei detaillierter begutachtet wurden. Die Ermittlung der Gewinner erfolgte anhand eines systematischen Punkte-Bewertungsverfahrens, das im Soldan Institut für Anwaltmanagement entwickelt wurde.

Die Preisverleihung fand im Rahmen der Veranstaltung „Start in den Anwaltsberuf“ des Forums Junge Anwaltschaft am 31. Oktober 2014 in Hamm statt.

Die Preisträger:

1. Platz: Rechtsanwaltskanzlei AssmannPeiffer Partnerschaft von Rechtsanwälten, München

2. Platz: Medizinkanzlei Mohr, Berlin

3. Platz: Zollkanzlei Peterka, Hamburg

Die Sieger des 7. Kanzleigründerpreises, Lukas Assmann (l.) und Dr. Max Peiffer (r.), mit dem Vorsitzenden der Jury, Prof. Dr. Matthias Kilian

Mit dem Statistischen Jahrbuch der Anwaltschaft will das Soldan Institut aktuelle Entwicklungen auf dem anwaltlichen Rechtsdienstleistungsmarkt und Veränderungen der Strukturmerkmale des anwaltlichen Berufsbildes dokumentieren und nachvollziehen. Dabei werden Daten referiert, die zwar teilweise aus eigenen Repräsentativbefragungen stammen, jedoch hauptsächlich auf der Forschungsarbeit externer Institutionen beruhen. Ziel des Jahrbuchs ist es, die wichtigsten die Anwaltschaft betreffenden Zahlenwerke in einer einzigen Publikation systematisch erschließbar zu machen und nutzerfreundlich aufzubereiten. Die gewählte Form einer mit kurzen einführenden Texten versehenen Datensammlung in Tabellen und Abbildungen wurde gewählt, um es sowohl den fachkundigen als auch den nicht juristischen Lesern zu ermöglichen, sich einen schnellen und präzisen Überblick über die auf dem Markt anwaltlicher Dienste vorhandenen Daten zu verschaffen.

Für die vierte Ausgabe des Statistischen Jahrbuchs der Anwaltschaft sind alle Daten umfassend aktualisiert worden. Zudem bieten zahlreiche neue Statistiken den Leserinnen und Lesern noch mehr empirische Informationen als in der Vergangenheit. Schwerpunkte der Ergänzungen liegen vor allem im Bereich des Kapitels 8 (Einrichtungen der Anwaltschaft). Dort sind neu enthalten Abschnitte zu den anwaltlichen Versorgungswerken und zur Schlichtungsstelle der Anwaltschaft. Geschlossen werden konnten zudem Lücken in den Geschäftsstatistiken der Anwaltgerichte ab dem Jahr 2001. Zu hoffen ist, dass dieser Lückenschluss in der nächsten Ausgabe auch für die Anwaltsgerichtshöfe gelingt. Kapitel 6 (Ausbildung) erhält erstmals statistische Daten zu Rechtsfachwirten, die die Daten zu den Fachangestellten in Kanzleien ergänzen. Umgestaltet worden ist in diesem Kapitel die Darstellung der Daten zum Studium der Rechtswissenschaften. Im Kapitel 10 ist nun auch die Berufsstatistik der Patentanwälte abgedruckt, so dass ab dieser Ausgabe alle im Sinne des § 59a BRAO sozietätsfähigen Berufe statistisch dokumentiert sind. Langjährige Nutzer des Jahrbuchs werden feststellen, dass verschiedene Statistiken aus den Kapiteln 1 und 2 thematisch neu zugeordnet worden sind. Das Inhaltsverzeichnis des Jahrbuchs steht auch am Ende dieses Textes als pdf zum download bereit.

Die Fortschreibung der Zahlenreihen um weitere zwei Jahre hat es mit sich gebracht, dass diese zum Teil um Daten aus früheren Jahrzehnten entschlackt werden mussten. Daten zu weit zurückliegenden Jahrzehnten werden daher, wo immer es nicht möglich ist, eine Tabelle weiter auszudehnen, nun in Intervallen von zwei oder fünf Jahren dokumentiert. Die Neuausgabe des Statistischen Jahrbuchs ersetzt daher die Vorausgaben nicht vollständig, so dass diese archiviert werden sollten, um bei Bedarf Zugriff auf die vollständigen Zahlenreihen nehmen zu können. Zahlenreihen, zu denen sich in den Vorausgaben ergänzende Daten finden, sind in der Überschrift mit dem Symbol „°“ gekennzeichnet.

Nicht alle Zahlenreihen, die das Jahrbuch enthält, sind lückenlos, nicht alle Themen, die in ein Statisches Jahrbuch der Anwaltschaft Eingang finden könnten, sind abgedeckt. Dies beruht auf bislang fehlendem Datenmaterial. Die Herausgeber hoffen, die Datensammlung in kommenden Auflagen des Jahrbuchs ergänzen zu können, sind hierfür aber auf die Unterstützung derjenigen angewiesen, die über entsprechende Daten verfügen. Das Jahrbuch ist in diesem Sinne auch eine Einladung zu einem Dialog im Interesse einer Erweiterung der rechtstaatsächlichen Erkenntnisse über Rechtsanwälte und den Markt, in dem sie tätig sind.

Publikationen zum Forschungsprojekt

Kilian/Dreske, Statistisches Jahrbuch der Anwaltschaft 2013/2014, Bonn 2014, 232. S.
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Hintergrund

Das Soldan Institut hat im Jahr 2011, als Auftakt eines breit angelegten Forschungsprojekts unter dem Titel „Anwaltliche Spezialisierung“, eine umfassende empirische Studie zum Fachanwaltswesen in Deutschland unter dem Titel „Fachanwälte“ veröffentlicht. Zwar wurden in jenem Forschungsbericht die verschiedenen Fachanwaltschaften auch untereinander verglichen, bereits aus Platzgründen konnten aber nicht sämtliche Fachanwaltschaften ausführlich gewürdigt werden. Besonders interessant ist es jedoch, die aus der Basisstudie gewonnenen Daten für die am stärksten nachgefragten Fachanwaltsgebiete einer eingehenden Betrachtung zu unterziehen und die Besonderheiten gerade dieser Fachanwaltschaften herauszustellen. Nach einzelnen Untersuchungen zu den Fachanwaltschaften Familienrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Steuerrecht, befasst sich das Forschungsprojekt „Fachanwälte für Steuerrecht“ mit der Fachanwaltschaft für Steuerrecht als fünfter und damit gleichzeitig letzter „Sub-Spezialisierung“.

Ihre besondere Bedeutung gewinnt die Fachanwaltschaft für Steuerrecht maßgeblich dadurch, dass sie die älteste der mittlerweile 21 Fachanwaltschaften ist. Bereits in den 1930er Jahren wurde das Führen des Titels „Fachanwalt für Steuerrecht“ ermöglicht. Die lange Historie der steuerrechtlichen Fachanwaltschaft ging mit dem allgemeinen Modernisierungsprozess innerhalb der Anwaltschaft einher, in dessen Zentrum die Entwicklung vom Generalisten hin zum Spezialisten stand. Darüber hinaus steht die Entwicklung der Fachanwaltschaft für Steuerrecht historisch in einem engen Zusammenhang mit der Entwicklung des Berufs des Steuerberaters. Keine andere Fachanwaltschaft weist die Besonderheit einer solchen speziellen Konkurrenzsituation auf. Entsprechend reizvoll stellt sich daher die Untersuchung dieses Einflusses auf die Fachanwaltschaft für Steuerrecht dar.

Projektgegenstand

Rund 4.800 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte hatten zum Zeitpunkt des Forschungsprojekts die Voraussetzungen zur Führung des Titels „Fachanwalt für Steuerrecht“ erfüllt. Die Besonderheiten dieses Fachanwaltsgebiets werden im Rahmen dieses Forschungsprojektes genauer untersucht. Inhaltlich werden zunächst die geschichtlichen und rechtlichen Hintergründe der Fachanwaltschaft genauer vorgestellt. Sodann wird der Frage nachgegangen, wie sich Fachanwälte aus dem Bereich Steuerrecht in Fragen ihrer Demographie, ihres beruflichen Umfelds und der von ihnen betreuten Mandanten von anderen Fachanwälten unterscheiden. Ein Schwerpunkt der empirischen Untersuchung liegt auf der Untersuchung der Erfahrungen, die Fachanwälte für Steuerrecht beim Erwerb der für den Titelerwerb notwendigen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen machen. Ein weiterer Aspekt befasst sich mit den Erwartungen und Hoffnungen, die Rechtsanwälte mit dem Erwerb des Fachanwaltstitels im Bereich Steuerrecht verbinden. Zudem werden die Auswirkungen des Titelerwerbs auf die Inhalte der beruflichen Tätigkeit, die erzielten Umsätze sowie die Mandatsstruktur untersucht. Die Untersuchung beinhaltet außerdem eine Analyse der Vergütungspraxis sowie des Fortbildungsverhaltens von Fachanwälten für Steuerrecht. Schließlich wird die Qualifikation zum Fachanwalt für Steuerrecht mit dem alternativen Qualifikationsweg zum Steuerberater verglichen. Auch wird das Konkurrenzverhältnis dieser Berufsgruppen auf dem Markt der Steuerberatung genauer untersucht.

Methodik

Die dem Forschungsprojekt zu Grunde liegenden empirischen Erkenntnisse beruhen maßgeblich auf den Ergebnissen der Fachanwaltsbefragung, die das Soldan Institut im April und September 2010 durchgeführt hat und an der sich 2.495 Fachanwälte – davon 286 Fachanwälte für Steuerrecht – beteiligt haben. Aufgrund der großen Zahl der Teilnehmer der Fachanwaltsbefragung war es insbesondere möglich, die Unterschiede zwischen der Fachanwaltschaft für Steuerrecht und den übrigen Fachanwaltschaften herauszuarbeiten. Weitere Erkenntnisquellen waren allgemein zugängliche statistische Daten zu Fachanwälten, die das Soldan Institut regelmäßig in seinem Statistischen Jahrbuch der Anwaltschaft konsolidiert sowie umfassende Sekundäranalysen früherer Studien des Soldan Instituts wie das Vergütungsbarometer 2009.

Zielgruppe

Das Forschungsprojekt richtet sich zum einen an Rechtsanwälte, die sich mit dem Gedanken tragen, einen Fachanwaltstitel im Steuerrecht zu erwerben. Ihnen soll die Möglichkeit gegeben werden, mit Hilfe dieser Studie Klarheit über die hiermit verbundenen Herausforderungen und Chancen zu gewinnen und zu überprüfen, ob ihre Erwartungen vor dem Hintergrund der Erfahrungen von Berufskollegen, die den Fachanwaltstitel bereits erworben haben, realistisch sind. Auch soll ihnen der Vergleich mit der alternativen Qualifikation zum Steuerberater, die jeweiligen Vorteile der einzelnen Qualifikationswege aufzeigen. Zum anderen soll diese fachgebietsspezifische Studie Fachanwälten für Steuerrecht eine Einordnung ermöglichen, wo sie innerhalb ihrer Fachanwaltschaft stehen.

Publikationen zum Forschungsprojekt

Buch: Kilian/Lange-Korf, Fachanwälte für Steuerrecht
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Das Soldan Institut hat im Jahr 2011, als Auftakt eines breit angelegten Forschungsprojekts unter dem Titel „Anwaltliche Spezialisierung“, eine umfassende empirische Studie zum Fachanwaltswesen in Deutschland veröffentlicht. Wenngleich in dieser Basisstudie bereits Erkenntnisse zu den Besonderheiten einzelner Fachanwaltschaften gewonnen wurden, ist es interessant, die im Rahmen der breit angelegten Befragung gewonnenen Daten für die zahlenmäßig stärksten Fachanwaltschaften spezifisch zu analysieren und die Besonderheiten gerade dieser Fachanwaltschaften herauszuarbeiten. Nachdem bereits „Sub-Studien“ zu den Fachanwaltschaften für Familienrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht erschienen sind, steht nun die Fachanwaltschaft für Strafrecht im Zentrum der Betrachtung. Obwohl der Erwerb des Fachanwaltstitels in diesem Bereich erst seit 1997 möglich ist, ist die Fachanwaltschaft für Strafrecht seitdem rasch gewachsen und zählt mittlerweile zu den größten Fachanwaltsgebieten. Mehr als 3.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ist es gegenwärtig erlaubt den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen. Diese Fachanwaltschaft ist als Untersuchungsgegenstand zudem besonders reizvoll, weil sie die fachliche Heimat der Strafverteidiger ist. Strafverteidiger bildeten bereits zu einer Zeit eine Gruppe von Spezialisten, als formale Spezialisierungen in Form der Fachanwaltschaften noch nicht existierten und daher seit jeher eine besondere Teilgruppe der Anwaltschaft. Im Rahmen des Forschungsprojektes „Fachanwälte für Strafrecht“ werden inhaltlich zunächst die geschichtlichen und rechtlichen Hintergründe der Fachanwaltschaft dargestellt. Sodann wird der Frage nachgegangen, wie sich Fachanwälte aus diesem Bereich in Fragen ihrer Demographie, ihres beruflichen Umfelds und der von ihnen betreuten Mandanten von anderen Fachanwälten unterscheiden. Ein Schwerpunkt der empirischen Untersuchung liegt auf der Untersuchung der Erfahrungen, die Fachanwälte für Strafrecht beim Erwerb der für den Titelerwerb notwendigen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen machen. Ein weiterer Abschnitt befasst sich mit den Erwartungen und Hoffnungen, die Rechtsanwälte mit dem Erwerb des Fachanwaltstitels im Bereich Strafrecht verbinden. Zudem werden die Auswirkungen des Titelerwerbs auf die Inhalte der beruflichen Tätigkeit, die erzielten Umsätze sowie die Mandatsstruktur untersucht. Schließlich beinhaltet die Untersuchung eine Analyse der Vergütungspraxis sowie des Fortbildungsverhaltens von Fachanwälten für Strafrecht.

Die in dem Forschungsprojekt vorgestellten empirischen Erkenntnisse beruhen maßgeblich auf den Ergebnissen der Fachanwaltsbefragung, die das Soldan Institut im April und September 2010 durchgeführt hat und an der sich 2.495 Fachanwälte – davon 154 Fachanwälte für Strafrecht – beteiligt haben. Aufgrund der großen Zahl der Teilnehmer der Fachanwaltsbefragung ist es insbesondere möglich, die Unterschiede zwischen der Fachanwaltschaft für Strafrecht und den übrigen Fachanwaltschaften herauszuarbeiten. Weitere Erkenntnisquellen bieten allgemein zugängliche statistische Daten zu Fachanwälten, die das Soldan Institut regelmäßig in seinem Statistischen Jahrbuch der Anwaltschaft konsolidiert sowie umfassende Sekundäranalysen früherer Studien des Soldan Instituts wie dem Vergütungsbarometer 2009.

Das Forschungsprojekt richtet sich zum einen an Rechtsanwälte, die sich mit dem Gedanken tragen, einen Fachanwaltstitel im Strafrecht zu erwerben. Ihnen soll die Möglichkeit gegeben werden, mit Hilfe dieser Studie Klarheit über die hiermit verbundenen Herausforderungen und Chancen zu gewinnen und zu überprüfen, ob ihre Erwartungen vor dem Hintergrund der Erfahrungen von Berufskollegen, die den Fachanwaltstitel bereits erworben haben, realistisch sind. Zum anderen soll diese fachgebietsspezifische Studie Fachanwälten für Strafrecht eine Einordnung ermöglichen, wo sie innerhalb ihrer Fachanwaltschaft stehen.

Publikationen zum Forschungsbericht

Kilian/Rimkus, Fachanwälte für Strafrecht, Forschungsberichte des Soldan Instituts, Band 13, Bonn 2014, 196. S.
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In der fachlichen Spezialisierung soll, so heißt es immer wieder, die Zukunft der anwaltlichen Tätigkeit liegen. Gleichwohl sind nur rund ein Viertel aller deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Fachanwalt qualifiziert. Im Rahmen dieses Projekts, das ein Baustein des Gesamt-Forschungsprojekts „Anwaltliche Spezialisierung“ war, wurden u.a. die Gründe untersucht, warum Rechtsanwälte  auf den Erwerb des Fachanwaltstitels verzichten, wie sich die anwaltliche Berufspraxis ohne Fachanwaltstitel darstellt und auf welche Art und Weise sich Rechtsanwälte ohne Fachanwaltstitel am Rechtsdienstleistungsmarkt positionieren.

Beleuchtet wurden im Rahmen dieses 2012/2013 durchgeführten Projekts u.a. folgende Themen:

  • Charakteristika von Rechtsanwälten und Fachanwälten
  • Rechtsanwälte ohne Fachanwaltstitel: Spezialisten oder Generalisten?
  • Anwaltliche Berufspraxis ohne Fachanwaltstitel
  • Interesse und Desinteresse am Erwerb eines Fachanwaltstitels
  • Die kommende Fachanwaltsgeneration: Fachanwälte in Ausbildung
  • Hindernisse beim Zugang zu den Fachanwaltschaften
  • Kommunikation fachlicher Kompetenz durch Nicht-Fachanwälte
  • Zertifizierungen als Alternative zu Fachanwaltschaften
  • Der Allgemeinanwalt – die generalistische anwaltliche Tätigkeit
  • Schlussfolgerungen für eine Reform der Fachanwaltsordnung

Die gewonnenen Erkenntnisse beruhen auf der Befragung von insgesamt 2.300 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ohne Fachanwaltstitel, die im 4. Quartal 2012 vom Soldan Institut befragt wurden. Sie wurden in vier Teilgruppen befragt:

  • Rechtsanwälte, die grundsätzlich nicht an einem Fachanwaltstitel interessiert sind
  • Rechtsanwälte, die grundsätzlich an einem Titelerwerb interessiert sind, sich aber an einem Erwerb aus näher untersuchten Gründen gehindert sehen
  • Rechtsanwälte, die sich zum Zeitpunkt der Befragung in der Qualifizierung zum Fachanwalt befanden
  • Rechtsanwälte, die am Erwerb eines bislang in der FAO noch nicht vorgesehen Fachanwaltstitels interessiert sind.

Umfassende Informationen erhalten Sie in dem zum Projekt erschienenen Forschungsbericht, der im Anwaltverlag in Buchform erschienen ist (siehe Abschnitt „Publikationen zum Forschungsprojekt„).

Publikationen zum Forschungsprojekt

Kilian, Rechtsanwälte als Spezialisten und Generalisten, Forschungsberichte des Soldan Instituts, Band 15, Bonn 2013, 286. S.
(Buch erschienen im Anwaltverlag)


Kilian, Die relative Bedeutung der Fachanwaltsgebiete in Gegenwart und Zukunft, in: AnwBl. 2014, S. 150-152.


Kilian, Der Verzicht auf einen Fachanwaltstitel aus wirtschaftlichen Gründen, in: AnwBl. 2014, S.52-54.


Kilian, Das Sammeln der Fälle: Hürde auf dem Weg zum Fachanwaltstitel?, in: AnwBl. 2013, S.875-878.


Kilian, Leistungskontrollen im Fachanwaltslehrgang –  aktuelle Erfahrungen, in: AnwBl. 2013, S.801-802.


Kilian, Fachanwaltsordnung (FAO): Notwendigkeit neuer Fachanwaltsgebiete?, in: AnwBl. 2013, S.731-732.


Kilian, Rechtsanwälte ohne Fachanwaltstitel – Spezialisten oder Generalisten?, in: AnwBl. 2013, S.622-625.


Kilian, „Nicht-Fachanwälte“ – nach wie vor die Mehrheit der Anwaltschaft, in: AnwBl. 2013, S.511-512.


Kilian, Die Fachanwaltschaft – Problemfelder und Herausforderungen, in: NJW 2013, S.1561-1567.


Berichterstattung zum Forschungsprojekt

„21 Fachanwaltstitel und die Qual der Wahl: Was bringt der Fachanwaltstitel?“ (Haufe)

Der Erwerb eines Fachanwaltstitels ist die beliebteste Form eine anwaltliche Spezialisierung nach außen hin kenntlich zu machen. Nachdem das Soldan Institut im Jahr 2011 mit seinem Forschungsbericht „Fachanwälte“ den Auftakt zu einer umfassenden empirischen Studie zum Fachanwaltswesen in Deutschland veröffentlicht hat, soll diese Basisstudie um Erkenntnisse und Analysen einiger besonders stark nachgefragter Fachanwaltschaften ergänzt werden. Ein Blick auf die Entwicklungszahlen der einzelnen Fachanwaltschaften zeigt, dass die Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht seit mehreren Jahren kontinuierlich die zahlenmäßig größte Gruppe unter den inzwischen 21 Fachanwaltschaften stellt. Nachdem im Jahr 1986 erstmalig die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ geführt werden durfte, hat sich innerhalb dieses Fachbereichs eine äußerst dynamische Entwicklung abgezeichnet. Gegenwärtig haben bereits über 9.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte den Rechtsanwaltskammern überdurchschnittliche theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen im Arbeitsrecht nachgewiesen und dadurch die Befugnis zum Führen des Fachanwaltstitels in diesem Rechtsgebiet erlangt. Aus diesem Grund sollen die Besonderheiten gerade dieser Fachanwaltschaft in einem eigenständigen Forschungsbricht herausgearbeitet werden. Inhaltlich werden zunächst die geschichtlichen und rechtlichen Hintergründe der Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht skizziert. Anschließend wird der Frage nachgegangen, wie sich Fachanwälte aus diesem Bereich in Fragen ihrer Demographie, ihres beruflichen Umfelds und der von ihnen betreuten Mandanten von anderen Fachanwälten unterscheiden. Ein weiterer Schwerpunkt der empirischen Untersuchung liegt auf den Erfahrungen, die Fachanwälte für Arbeitsrecht beim Erwerb der für den Titelerwerb notwendigen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen machen. In einem weiteren Abschnitt werden die Erwartungen und Wünsche, die Rechtsanwälte mit dem Erwerb des Fachanwaltstitels im Bereich Arbeitsrecht verbinden, sowie die Auswirkungen des Titelerwerbs auf die Inhalte der beruflichen Tätigkeit, die erzielten Umsätze sowie die Mandatsstruktur untersucht. Schließlich befasst sich die Analyse mit der Vergütungspraxis sowie dem Fortbildungsverhalten von Fachanwälten für Arbeitsrecht.

Die in dem Forschungsprojekt vorgestellten empirischen Erkenntnisse beruhen maßgeblich auf den Ergebnissen der Fachanwaltsbefragung, die das Soldan Institut im April und September 2010 durchgeführt hat und an der sich 2.495 Fachanwälte – davon 541 Fachanwälte für Arbeitsrecht – beteiligt haben. Aufgrund der großen Zahl der Teilnehmer der Fachanwaltsbefragung ist es insbesondere möglich, die Unterschiede zwischen der Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht und den übrigen Fachanwaltschaften herauszuarbeiten. Weitere Erkenntnisquellen bieten allgemein zugängliche statistische Daten zu Fachanwälten, die das Soldan Institut regelmäßig in seinem Statistischen Jahrbuch der Anwaltschaft konsolidiert sowie umfassende Sekundäranalysen früherer Studien des Soldan Instituts wie dem Vergütungsbarometer 2009.

Das Forschungsprojekt richtet sich zum einen an Rechtsanwälte, die sich mit dem Gedanken tragen, einen Fachanwaltstitel im Arbeitsrecht zu erwerben. Ihnen soll die Möglichkeit gegeben werden, mit Hilfe dieser Studie Klarheit über die hiermit verbundenen Herausforderungen und Chancen zu gewinnen und zu überprüfen, ob ihre Erwartungen vor dem Hintergrund der Erfahrungen von Berufskollegen, die den Fachanwaltstitel bereits erworben haben, realistisch sind. Zum anderen soll diese fachgebietsspezifische Studie Fachanwälten für Arbeitsrecht eine Einordnung ermöglichen, wo sie innerhalb ihrer Fachanwaltschaft stehen.

Publikationen zum Forschungsbericht

Kilian/Lange, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Forschungsberichte des Soldan Instituts, Band 12, Bonn 2014, 180 S.
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Das Soldan Institut hat im Jahr 2011, als Auftakt eines breit angelegten Forschungsprojekts unter dem Titel „Anwaltliche Spezialisierung“, eine umfassende empirische Studie zum Fachanwaltswesen in Deutschland unter dem Titel „Fachanwälte“ veröffentlicht. Wenngleich in dieser Basisstudie bereits Erkenntnisse zu den Besonderheiten einzelner Fachanwaltschaften gewonnen wurden, ist es interessant, die im Rahmen der breit angelegten Befragung gewonnenen Daten für die zahlenmäßig stärksten Fachanwaltschaften spezifisch zu analysieren und die Besonderheiten gerade dieser Fachanwaltschaften herauszuarbeiten. Zu den mitgliedsstärksten Fachanwaltschaften zählt die Fachanwaltschaft für Verkehrsrecht. Obwohl es Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten erst seit 2005 möglich ist, den Fachanwaltstitel in diesem Bereich zu erwerben, hat die Fachanwaltschaft für Verkehrsrecht innerhalb ihres noch relativ jungen Daseins traditionelle Fachanwaltschaften wie jene für Familien- oder Arbeitsrecht in ihrer Bedeutung eingeholt. Rund 3.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben gegenwärtig den Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ erworben. Der große Bedeutungszuwachs des Fachanwaltsgebiets innerhalb kürzester Zeit spiegelt die große Anzahl verkehrsrechtlicher Streitigkeiten auf dem anwaltlichen Beratungsmarkt wieder. Umso wesentlicher stellt sich vor diesem Hintergrund eine gründliche Spezialisierung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mittels eines Fachanwaltstitels in diesem Bereich dar. Die Besonderheiten dieses Fachanwaltsgebiets werden im Rahmen eines eigenständigen Forschungsprojektes genauer untersucht. Inhaltlich sollen zunächst die geschichtlichen und rechtlichen Hintergründe der Fachanwaltschaft genauer vorgestellt werden. Sodann wird der Frage nachgegangen, wie sich Fachanwälte aus dem Bereich Verkehrsrecht in Fragen ihrer Demographie, ihres beruflichen Umfelds und der von ihnen betreuten Mandanten von anderen Fachanwälten unterscheiden. Ein Schwerpunkt der empirischen Untersuchung liegt auf der Untersuchung der Erfahrungen, die Fachanwälte für Verkehrsrecht beim Erwerb der für den Titelerwerb notwendigen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen machen. Ein weiterer Abschnitt befasst sich mit den Erwartungen und Hoffnungen, die Rechtsanwälte mit dem Erwerb des Fachanwaltstitels im Bereich Verkehrsrecht verbinden. Zudem werden die Auswirkungen des Titelerwerbs auf die Inhalte der beruflichen Tätigkeit, die erzielten Umsätze sowie die Mandatsstruktur untersucht. Schließlich beinhaltet die Untersuchung eine Analyse der Vergütungspraxis sowie des Fortbildungsverhaltens von Fachanwälten für Verkehrsrecht.

Die in dem Forschungsprojekt vorgestellten empirischen Erkenntnisse beruhen maßgeblich auf den Ergebnissen der Fachanwaltsbefragung, die das Soldan Institut im April und September 2010 durchgeführt hat und an der sich 2.495 Fachanwälte – davon 154 Fachanwälte für Verkehrsrecht – beteiligt haben. Aufgrund der großen Zahl der Teilnehmer der Fachanwaltsbefragung ist es insbesondere möglich, die Unterschiede zwischen der Fachanwaltschaft für Verkehrsrecht und den übrigen Fachanwaltschaften herauszuarbeiten. Weitere Erkenntnisquellen bieten allgemein zugängliche statistische Daten zu Fachanwälten, die das Soldan Institut regelmäßig in seinem Statistischen Jahrbuch der Anwaltschaft konsolidiert sowie umfassende Sekundäranalysen früherer Studien des Soldan Instituts wie dem Vergütungsbarometer 2009.

Das Forschungsprojekt richtet sich zum einen an Rechtsanwälte, die sich mit dem Gedanken tragen, einen Fachanwaltstitel im Verkehrsrecht zu erwerben. Ihnen soll die Möglichkeit gegeben werden, mit Hilfe dieser Studie Klarheit über die hiermit verbundenen Herausforderungen und Chancen zu gewinnen und zu überprüfen, ob ihre Erwartungen vor dem Hintergrund der Erfahrungen von Berufskollegen, die den Fachanwaltstitel bereits erworben haben, realistisch sind. Zum anderen soll diese fachgebietsspezifische Studie Fachanwälten für Verkehrsrecht eine Einordnung ermöglichen, wo sie innerhalb ihrer Fachanwaltschaft stehen.

Publikationen zum Forschungsbericht

Kilian/von Albedyll, Fachanwälte für Verkehrsrecht, Forschungsberichte des Soldan Instituts, Band 11, Bonn 2014, 160 S.
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Inhaltsangabe

Mit dem Soldan Berufsrechtsbarometer ermittelt das Soldan Institut für Anwaltmanagement das Meinungsbild der Anwaltschaft zu aktuellen Themen des anwaltlichen Berufsrechts.

Im Rahmen des Berufsrechtsbarometers 2013 wurden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu folgenden berufsrechtlichen Themen befragt:

  • Effekte der Reform der Juristenausbildung aus Sicht von anwaltlichen Ausbildern und Arbeitgebern
  • Wettbewerbssituation auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt in Folge der Reform des Rechtsdienstleistungsrechts
  • Gründe für die verhaltene Nutzung von anwaltlichen Erfolgshonoraren
  • Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur in Anwaltskanzleien
  • Einstellung der Anwaltschaft zur neu geschaffenen Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
  • Bewertung der Einführung verschiedener Elemente des elektronischen Rechtsverkehrs
  • Meinungsbild zur Möglichkeit einer nachträglichen Beantragung von Beratungshilfe
  • Bedeutung der Neugestaltung der Tabelle zu § 13 RVG im niedrigen Streitwertbereich
  • Wunsch nach Schaffung weiterer Fachanwaltsgebiete
  • Einstellung zur weiteren Freigabe von anwaltlichen Erfolgshonoraren
  • Auffassung zur berufsrechtlichen Stellung von Syndikusanwälten
  • Bewertung der Idee einer Dynamisierung des anwaltlichen Vergütungstarifs
  • Berufszufriedenheit von Rechtsanwälten

Das Berufsrechtsbarometer leitet in die berufsrechtlichen Fragestellungen der Themen ein und präsentiert den durch Befragung der Anwaltschaft gewonnenen empirischen Befund, wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bereits verabschiedete oder in der Rechts- und Berufspolitik diskutierte Änderungen ihres Berufsrechts bewerten.

Das Soldan Institut hat im Jahr 2011, als Auftakt eines breit angelegten Forschungsprojekts unter dem Titel „Anwaltliche Spezialisierung“, eine umfassende empirische Studie zum Fachanwaltswesen in Deutschland unter dem Titel „Fachanwälte“ veröffentlicht. Wenngleich in dieser Basisstudie bereits Erkenntnisse zu den Besonderheiten einzelner Fachanwaltschaften gewonnen wurden, ist es interessant, die im Rahmen der breit angelegten Befragung gewonnenen Daten für die zahlenmäßig stärksten Fachanwaltschaften spezifisch zu analysieren und die Besonderheiten gerade dieser Fachanwaltschaften herauszuarbeiten. Innerhalb der Fachanwaltschaften kommt der Fachanwaltschaft für Familienrecht besondere Bedeutung zu. Seit einigen Jahren liefert sich dieser Bereich ein „Kopf-an-Kopf“-Rennen um die zahlenmäßig stärkste der mittlerweile 21 Fachanwaltschaften. Jeder Fünfte Fachanwalt in Deutschland hat seinen Fachanwaltstitel im Familienrecht erworben. Diese große Nachfrage nach einer in der Außendarstellung erkennbaren Spezialisierung im Bereich Familienrecht, wirft die Frage auf, welche Motive spezialisiert tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit dem Erwerb des Fachanwaltstitels im Bereich Familienrecht verbinden und welche konkreten beruflichen Erfahrungen sie infolge des Titelerwerbs machen. Diesen Fragen widmet sich dieses Forschungsprojekt und stellt damit zugleich die erste von insgesamt fünf Untersuchungen zu einzelnen Fachanwaltsgebieten dar. Nach der Fachanwaltschaft für Familienrecht sollen Analysen zu den „Sub-Spezialisierungen“ in den Gebieten Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht und Steuerrecht folgen. Inhaltlich sollen zunächst die geschichtlichen und rechtlichen Hintergründe der Fachanwaltschaft für Familienrecht genauer vorgestellt werden. Sodann wird der Frage nachgegangen, wie sich Fachanwälte aus dem Bereich Familienrecht in Fragen ihrer Demographie, ihres beruflichen Umfelds und der von ihnen betreuten Mandanten von anderen Fachanwälten unterscheiden. Ein Schwerpunkt der empirischen Untersuchung liegt auf der Untersuchung der Erfahrungen, die Fachanwälte für Familienrecht beim Erwerb der für den Titelerwerb notwendigen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen machen. Ein weiterer Abschnitt befasst sich mit den Erwartungen und Wünsche, die Rechtsanwälte mit dem Erwerb des Fachanwaltstitels im Bereich Familienrecht verbinden. Zudem werden die Auswirkungen des Titelerwerbs auf die Inhalte der beruflichen Tätigkeit, die erzielten Umsätze sowie die Mandatsstruktur untersucht. Die Untersuchung beinhaltet schließlich eine Analyse der Vergütungspraxis sowie des Fortbildungsverhaltens von Fachanwälten für Familienrecht.

Die in dem Forschungsprojekt vorgestellten empirischen Erkenntnisse beruhen maßgeblich auf den Ergebnissen der Fachanwaltsbefragung, die das Soldan Institut im April und September 2010 durchgeführt hat und an der sich 2.495 Fachanwälte – davon 523 Fachanwältinnen und Fachanwälte für Familienrecht – beteiligt haben. Aufgrund der großen Zahl der Teilnehmer der Fachanwaltsbefragung ist es insbesondere möglich, die Unterschiede zwischen der Fachanwaltschaft für Familienrecht und den übrigen Fachanwaltschaften herauszuarbeiten. Weitere Erkenntnisquellen bieten allgemein zugängliche statistische Daten zu Fachanwälten, die das Soldan Institut regelmäßig in seinem Statistischen Jahrbuch der Anwaltschaft konsolidiert sowie umfassende Sekundäranalysen früherer Studien des Soldan Instituts wie dem Vergütungsbarometer 2009.

Das Forschungsprojekt richtet sich zum einen an Rechtsanwälte, die sich mit dem Gedanken tragen, einen Fachanwaltstitel im Familienrecht zu erwerben. Ihnen soll die Möglichkeit gegeben werden, mit Hilfe dieser Studie Klarheit über die hiermit verbundenen Herausforderungen und Chancen zu gewinnen und zu überprüfen, ob ihre Erwartungen vor dem Hintergrund der Erfahrungen von Berufskollegen, die den Fachanwaltstitel bereits erworben haben, realistisch sind. Zum anderen soll diese fachgebietsspezifische Studie Fachanwälten für Familienrecht eine Einordnung ermöglichen, wo sie innerhalb ihrer Fachanwaltschaft stehen.

Publikationen zum Forschungsbericht

Kilian, Fachanwälte für Familienrecht, Forschungsberichte des Soldan Instituts, Band 10, Bonn 2012, 156 S.
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6. Soldan Kanzlei-Gründerpreis (2012)

Dr. Mahmoudi & Partner beeindruckt Jury durch zielführendes Marketing

Der erste Preis des Soldan Kanzlei-Gründerpreises 2012 ist an die Kölner Rechtsanwaltskanzlei Dr. Mahmoudi & Partner gegangen. Im Januar 2008 haben die beiden Schwestern Yasmin und Dr. Nathalie Mahmoudi ihre auf Kunstrecht spezialisierte Kanzlei gegründet. Der Kanzlei-Gründerpreis wurde von der Hans Soldan GmbH zusammen mit dem Deutschen Anwaltverein/Forum Junge Anwaltschaft, der Bundesrechtsanwaltskammer und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung in diesem Jahr bereits zum sechsten Mal ausgelobt. Ausgezeichnet wurden die Preisträger im Rahmen des Existenzgründerforums des Forums Junge Anwaltschaft am 26./27. Oktober 2012 in Würzburg. Der zweite Preis ging an die Kölner Sozietät Kinast & Partner. Den dritten Platz belegte die Kanzlei InDe Rechtsanwälte aus Berlin.

Über die Gewinner des 6. Soldan Kanzlei-Gründerpreises, Yasmin und Dr. Nathalie Mahmoudi, sagte Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts für Anwaltmanagement und Vorsitzender der Jury, in seiner  Laudatio: „Unsere Preisträgerinnen haben die Jury unter anderem damit beeindruckt, dass sie mit ihrem Rechtsdienstleistungsangebot Kunstrecht nicht nur eine interessante Nische besetzt haben, sondern ihnen auch ein zielführendes Marketing besonders gut gelungen ist: Die Gewinnerinnen sind in einer Szene mit hohem Multiplikatorenpotenzial, die stark von Persönlichkeiten und persönlichen Kontakten lebt, exzellent vernetzt. Sie sind  auf Kunstmessen, Vernissagen und in Museen aktiv, publizieren zielgruppengerecht, betreiben gezieltes regionales Kultursponsoring und verknüpfen soziales Engagement mit strategischem Marketing, indem sie junge Künstler zu günstigen Konditionen beraten.“

Der zweite Preis ging an die 2010 gegründete Sozietät Kinast & Partner aus Köln, die sich als Kanzlei für Datenschutz versteht. Der Kern des Dienstleistungsangebots ist die Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter für Unternehmen und die Planung, Implementierung und Kontrolle umfassender Datenschutzkonzepte. „Kinast & Partner hat mit ihrem weit über das eigentliche Datenschutzrecht hinausreichendem Dienstleistungsangebot erfolgreich ein Tätigkeitsfeld erschlossen, das in Vergangenheit häufig von anderen Berufen besetzt worden ist“, lobt Institutsdirektor Dr. Kilian das Konzept.

Beim Drittplatzierten, „InDE Rechtsanwälte“, handelt es sich um eine deutsch-indische Anwaltskanzlei, die sich auf gewerblichen Rechtsschutz in Indien spezialisiert hat. Die Kanzlei ist gemeinsam mit indischen Kooperationspartnern für Unternehmen bei der Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie tätig. „Die Kanzlei bietet dank exzellenter Vernetzung eine Rechtsdienstleistung an, die viele große Kanzleien gerne anbieten würden – was ihnen aber aufgrund der schwierigen Zugangs zum indischen Rechtsdienstleistungsmarkt nicht möglich ist. Nicht zuletzt deshalb ist ein Standbein der Kanzlei auch die Beratung anderer Kanzleien auf diesem Spezialgebiet,“ erklärt Dr. Matthias Kilian.

Soldan Kanzlei-Gründerpreis 2012

Gewinner:

1. Platz: Dr. Mahmoudi & Partner (Köln)

2. Platz: Kinast & Partner (Köln)

3. Platz: InDe Rechtsanwälte (Berlin)

Das Soldan Institut hat Anfang 2008 erstmals das Statistische Jahrbuch der Anwaltschaft publiziert. Das Institut griff seinerzeit eine von Hans Soldan, Namensgeber und Gründer der gleichnamigen gemeinnützigen Stiftung, bereits im Jahr 1909 formulierte Idee auf, als Ableger des von ihm begründeten„Wirtschaftlichen Verbandes Deutscher Rechtsanwälte“ ein Statistisches Amt zu etablieren, das der Anwaltschaft empirische Daten zur Verfügung stellen sollte. Bis zur Realisierung dieser Idee in Form der Publikation eines Statistischen Jahrbuchs der Anwaltschaft sollten fast 100 Jahre vergehen. Für die nunmehr dritte Ausgabe des Statistischen Jahrbuchs sind alle Daten umfassend aktualisiert worden. Darüber hinaus sind zahlreiche neue Statistiken aufgenommen worden, um den Leserinnen und Lesern noch mehr empirische Informationen zu bieten als in der Vergangenheit. Schwerpunkte der Ergänzungen liegen vor allem im Bereich des Kapitels 6 (Ausbildung), in dem nunmehr nicht nur die Prüfungsstatistiken der Ersten Juristischen Staatsprüfung, sondern auch der Ersten Juristischen Prüfung mit ihrem staatlichen und universitären Teil dokumentiert sind. Neu aufgenommen sind ferner statistische Informationen zu Frei- und Notenverbesserungsversuchen. Ein zweiter Schwerpunkt der Ergänzungen liegt im Kapitel 8, in dem erstmals ausführliche Statistiken zum Geschäftsanfall der Anwaltsgerichtshöfe und Anwaltsgerichte enthalten sind. Weitere neue Statistiken bieten Informationen zur Zahl der Fachanwälte, die die seit langem bekannten und publizierten Zahlen zu den verliehenen Fachanwaltstiteln ergänzen, zu Insolvenzen von Anwaltskanzleien sowie zur Veränderung der Preise für anwaltliche Dienstleistungen. Deutlich ausgeweitet worden ist der Abschnitt zur Ausbildung von Fachangestellten in Deutschland, der nun auch über die Vorqualifikation der Auszubildenden, aufgelöste Ausbildungsverträge und die Zahl der Absolventen informiert. Im Anhang finden sich neu die Adressen der Anwaltsgerichtshöfe. Das Inhaltsverzeichnis des Jahrbuchs steht auch am Ende dieses Textes als pdf zum download bereit.

Nicht alle Zahlenreihen, die das Jahrbuch enthält, sind lückenlos, nicht alle Themen, die in ein Statisches Jahrbuch der Anwaltschaft Eingang finden könnten, sind abgedeckt. Dies beruht auf bislang fehlendem Datenmaterial. Die Herausgeber hoffen, die Datensammlung in kommenden Auflagen des Jahrbuchs ergänzen zu können, sind hierfür aber auf die Unterstützung derjenigen angewiesen, die über entsprechende Daten verfügen. Das Jahrbuch ist in diesem Sinne auch eine Einladung zu einem Dialog im Interesse einer Erweiterung der rechtstaatsächlichen Erkenntnisse über Rechtsanwälte und den Markt, in dem sie tätig sind.

Inhaltsverzeichnis

Publikationen zum Forschungsprojekt

Kilian/Dreske, Statistisches Jahrbuch der Anwaltschaft 2011/2012, Bonn 2012, 232. S.
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Innerhalb der Anwaltschaft herrscht häufig Unsicherheit über die berufsrechtliche Zulässigkeit von Kommunikationsmaßnahmen. Zahlreiche Veröffentlichungen zum „anwaltlichen Werberecht“ erläutern, welche Mittel der Unternehmenskommunikation aus der Sicht des anwaltlichen Berufsrechts zulässig oder aber unzulässig sind. Weitgehend unbeantwortet ist bislang jedoch die Frage, welche Kommunikationsmittel bei einem Einsatz durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte überhaupt wirksam sind. Gerade mit Blick auf einen sich stetig intensivierenden Wettbewerb auf dem Rechtsberatungsmarkt, ist eine Auseinandersetzung mit der anwaltlichen Unternehmenskommunikation von großer Bedeutung. Hierbei haben sich zahlreiche Methoden der Bewerbung von geistigen Rechtsdienstleistungen herausgebildet. Es stellt sich nur die Frage wie wirksam Annoncen in den „Gelben Seiten“, Weihnachtsgrüße oder Newsletter an Mandanten, bedruckte Kugelschreiber und Schreibblöcke oder das Abhalten von Mandantenveranstaltungen sind. Die Übernahme von in anderen Branchen erfolgreich eingesetzten Kommunikationsmitteln, verspricht nicht automatisch den gleichen Erfolg auf dem Rechtsberatungsmarkt, auf dem eine immaterielle Dienstleistung das angebotene „Produkt“ darstellt. Ziel des Forschungsprojektes ist es daher Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten auf der Grundlage empirischer Erkenntnisse Informationen über den Einsatz und die wahrgenommene Wirksamkeit von Mitteln anwaltlicher Unternehmenskommunikation zur Verfügung zu stellen. Hierbei soll verdeutlicht werden, welche Kommunikationsmaßnahmen besonders geeignet sind, die anwaltliche Dienstleistung zu vermarkten.

Im Rahmen des Forschungsprojekts sind im Jahr 2009 710 zufällig ausgewählte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte per Telefax befragt worden, welche Mittel der Unternehmenskommunikation in ihrer Kanzlei eingesetzt werden, wie die Effektivität dieser Mittel auf Grundlage ihrer Erfahrungen eingeschätzt wird und welche Mittel in der Kanzlei jährlich für die Unternehmenskommunikation aufgewendet werden.

Publikationen zum Forschungsprojekt

Kilian, Wirksamkeit anwaltlicher Werbemaßnahmen, Forschungsberichte des Soldan Instituts, Band 6, Bonn 2012, 168. S.
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Inhaltsangabe

Mit dem Soldan Berufsrechtsbarometer ermittelt das Soldan Institut für Anwaltmanagement das Meinungsbild der Anwaltschaft zu aktuellen Fragen des anwaltlichen Berufsrechts.

Im Rahmen des Berufsrechtsbarometers 2011 wurden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu folgenden berufsrechtlichen Themen befragt:

  • Lockerung des Verbots der Vertretung widerstreitender Interessen
  • Neufassung des Verbots des anwaltlichen Erfolgshonorars
  • Abtretung von Vergütungsforderungen an Nicht-Anwälte
  • Reform der Referendarausbildung
  • Fremdkapital in Berufsausübungsgesellschaften
  • Schaffung einer Freiberuflergesellschaft mit umfassend beschränkter Gesellschafterhaftung
  • Erleichterung der Qualifikation zum Fachanwalt
  • Einführung zertifizierter Spezialisierungen
  • Beibehaltung gesetzlicher Mindestgebühren im gerichtlichen Tätigkeitsfeld
  • Etablierung berufsethischer Regeln
  • Berufsrecht als Bestandteil der Juristenausbildung
  • Verschwiegenheitspflicht von berufsfremden Dienstleistern in Kanzleien

Das Berufsrechtsbarometer leitet in die berufsrechtlichen Fragestellungen der Themen ein und präsentiert den durch Befragung der Anwaltschaft gewonnenen empirischen Befund, wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bereits verabschiedete oder in der Rechts- und Berufspolitik diskutierte Änderungen ihres Berufsrechts bewerten.

Hintergrund

In Befragungen des Soldan Instituts teilen regelmäßig rund 70 % der befragten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit, dass sie sich als Spezialisten verstehen – nur drei von zehn Rechtsanwälten charakterisieren sich hingegen als Generalist. Der Rechtsanwalt der BRAO ist, so heißt es in § 3 Abs. 1 BRAO, der berufene und unabhängige Berater und Vertreter der Bürger in allen Rechtsangelegenheiten. Der Rechtsanwalt der Gegenwart ist hingegen, fragt man ihn selbst, ganz überwiegend Spezialist. Am offensichtlichsten vollzieht sich die anwaltliche Spezialisierung eines Rechtsanwalts durch den Erwerb eines Fachanwaltstitels. Fast ein Viertel aller Rechtsanwälte in Deutschland hat mittlerweile einen Fachanwaltstitel erworben, wobei sich die Zahl der verliehenen Fachanwaltstitel seit Mitte der 1990er Jahre verzehnfacht hat. In der Entwicklung der Fachanwaltschaften ist folglich der augenfälligste Beleg für die fortschreitende Spezialisierung der deutschen Anwaltschaft zu erblicken.

Untersuchungsgegenstand

Für das Soldan Institut war dieser Befund Anlass, die Ausprägungen, Gründe und Folgen der anwaltlichen Spezialisierung detailliert zu untersuchen. In einem ersten Schritt des breit angelegten Forschungsprojekts unter dem Titel „Anwaltliche Spezialisierung“, widmete sich das Institut daher der umfassenden empirischen Analyse der Gruppe der Fachanwälte. Erstmalig wurde die innere Struktur der Fachanwaltschaft, die grundlegende Einstellung der Anwaltschaft zum Konzept der Fachanwaltschaft, die verschiedenen Beweggründe für den Titelerwerb, die Erfahrungen der Fachanwälte während des Titelerwerbs, die Besonderheiten des Titelverleihungsverfahrens sowie die Auswirkungen dieses Spezialisierungsinstruments auf die berufliche Tätigkeit genau beleuchtet.

Detailliert werden in der Studie folgende Aspekte behandelt:

  • Soziologie, Geschichte und rechtlicher Rahmen der Fachanwaltschaft
  • Struktur und Konzept der Fachanwaltschaft
  • Entscheidung für den Erwerb des Fachanwaltstitels
  • Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse durch künftige Fachanwälte
  • Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen durch künftige Fachanwälte
  • Verfahren der Titelverleihung
  • Auswirkungen des Erwerbs des Fachanwaltstitels: Spezialisierung, Mandate, Umsätze
  • Kommunikation von Fachanwälten
  • Vergütung von Fachanwälten
  • Fortbildung von Fachanwälten

Methodik

In der Feldphase der Studie wurden im April und September 2010 insgesamt 10.680 Fachanwältinnen und Fachanwälte vom Soldan Institut per Telefax befragt. Insgesamt beteiligten sich 2.530 Berufsträger an der Umfrage, so dass eine Rücklaufquote von 24 % realisiert werden konnte. Im Rahmen der Befragung wurde zudem besonderes Augenmerk auf eine repräsentative Teilnehmerzahl von Fachanwälten aus zahlenmäßig eher kleinen Fachanwaltsgebieten gelegt. Auf diese Weise wurde eine Grundlage geschaffen, um differenzierte Aussagen auch in Bezug auf einzelne Teilgebiete der Fachanwaltschaft treffen zu können.

Projektergebnisse

Zentrale Ergebnisse des Forschungsprojekts – Download PDF

Publikationen zum Forschungsprojekt

Buch

  • Hommerich/Kilian, Fachanwälte, Forschungsberichte des Soldan Instituts, Band 8, Bonn 2008, 281. S.
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Aufsätze

5. Soldan Kanzlei-Gründerpreis (2010)

Essen/Düsseldorf, den 08. November 2010

Die Rechtsanwaltskanzlei BHO Legal mit Standorten in Köln und München hat den Soldan Kanzlei-Gründerpreis 2010 gewonnen. Ende 2008 haben sich die Unternehmer und Rechtsanwälte Dr. Ingo Baumann, Dr. Oliver Heinrich und Dr. Roderic Ortner zu BHO Legal zusammengeschlossen. Der Kanzlei-Gründerpreis wird von der Hans Soldan GmbH zusammen mit dem Deutschen Anwaltverein/Forum Junge Anwaltschaft, der Bundesrechtsanwaltskammer und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung in diesem Jahr bereits zum fünften Mal ausgelobt. Ausgezeichnet wurden die Preisträger im Rahmen des Existenzgründerforums des Forums Junge Anwaltschaft am 05. November 2010 im Maritim Hotel in Düsseldorf. Der zweite Preis wurde dieses Jahr an gleich zwei Rechtsanwälte vergeben, an die Rechtsanwältin Carola Sieling aus Paderborn und an die Rechtsanwältin Corinna Unger aus Gera. Den dritten Platz belegte die Kanzlei AfA Arbeitsrecht für Arbeitnehmer mit Standorten in Nürnberg, Bamberg und Rostock.

„Die Kanzlei BHO Legal hat das Ziel, eine europaweit bekannte Kanzlei für das Raumfahrtrecht sowie speziell für die Bereiche Satellitenkommunikation, Satelli-tennavigation und Geoinformation zu werden. Überraschenderweise reden wir in diesem Zusammenhang nicht etwa über ein Departement in einer internationalen Großkanzlei, sondern über eine mittelständische, weltoffene, international ausgerichtete Nischengründung. So etwas muss erst einmal im Wettbewerb der Kanzleien gelingen! Und wir reden hier über hohe fachliche Qualifikation, einen differenzierten Gründungsplan mit klaren Zielen, einen Gründungsplan, der übrigens den inzwischen weit verbreiteten formelhaften Gründungs-Slang weit hinter sich lässt. Ein Plan, der in ein operatives, geradezu minutiöses Projektmanagement mündet und über eine sehr professionelle Marketingkommunikation. Wir reden darüber hinaus über wirtschaftlichen Erfolg, über Expansion und auch über erkennbare Expansionschancen“, erklärt Prof. Dr. Christoph Hommerich, Direktor des Soldan Instituts für Anwaltmanagement und Jury-Mitglied in seiner  Laudatio.

Ziel des Soldan Kanzlei-Gründerpreises ist es, Transparenz über vorbildliche Gründungen herzustellen, Erfolgsfaktoren für Neugründungen herauszuarbeiten und potenzielle Kanzleigründer anzuregen, ihre Gründungsvorhaben an hohen Standards zu orientieren. Der Preis ist insgesamt mit 13.000 EUR dotiert, wobei 5000 EUR auf den ersten, 3000 EUR auf den zweiten und 2000 EUR auf den dritten Preis entfallen.

Der zweite Preis ging an Rechtsanwältin Corinna Unger, die mit dem Anspruch angetreten ist, die beste Rechtsanwaltskanzlei rund um SGB II im Großraum Gera zu werden. Die Jury begeisterte , dass das Konzept ebenso ambitioniert wie ethisch fundiert ist. Dabei betreibt Corinna Unger mit einfachen Mitteln zielgruppenorientiertes Marketing, kümmert sich um ihre Mandanten, engagiert sich im öffentlichen Raum.

Ein weiterer zweiter Preis ging an Rechtsanwältin Carola Sieling, die sich dem IT-Recht verschrieben hat. Bei der Rechtsanwältin aus Paderborn honorierte die Jury die Besessenheit für das IT-Recht und die Konsequenz im Handeln. Diese Konsequenz führte zum Aufbau einer Zweigstelle in Hamburg und der Einbindung verwandter Rechtsgebiete und mündete in eine intensive Kommunikation am Markt, die Vernetzung mit Communities sowie in einer klaren Ansprache der definierten Zielgruppen.

Beim Drittplatzierten, der Kanzlei AfA Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, ging es den Jury – Mitgliedern nicht alleine um den Mut, den Marc-Oliver Schulze und sein Team aufgebracht haben, im Rahmen ihrer strategischen Grundentscheidung ein ganzes Marktsegment auszuklammern. Es war vielmehr die Konsequenz und Professionalität, mit der das Kanzleikonzept durch den Gründer umgesetzt wurde.

„Die in diesem Jahr prämierten Kanzleien sind ein schönes Beispiel für innovative Ideen, die zu außergewöhnlichen Spezialisierungen führen und sich durch eine konsequente Umsetzung auszeichnen. Sie zeigen auch, dass Gründungserfolge auf hoher fachlicher Kompetenz basieren und darüber hinaus sehr viel Fleiß, Kommunikation auf allen Kanälen und intensiven zeitlichen Einsatz verlangen“, erklärt René Dreske, Geschäftsführer der Hans Soldan GmbH und Mitglied der Jury.

Mitglieder der Jury waren in diesem Jahr der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Prof. Dr. Wolfgang Ewer, der Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Rechtsanwalt Hansjörg Staehle, Rechtsanwältin Silke Waterscheck, Vorsitzende des Forums junge Anwaltschaft, Dr. Joachim Jahn, bei der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zuständig für Rechtspolitik und die einschlägige FAZ-Seite „Recht und Steuern“, René Dreske, Geschäftsführer der Soldan GmbH, die den Preis auslobt und Prof. Dr. Christoph Hommerich, Direktor des Soldan Instituts für Anwaltmanagement.

Soldan Kanzlei-Gründepreis 2010

Gewinner:

1. Platz: Rechtsanwaltskanzlei BHO Legal (Köln/München)

2. Platz: Rechtsanwältin Corinna Unger (Gera)

und Rechtsanwältin Carola Sieling (Paderborn/Hamburg)

3. Platz: Kanzlei AfA Arbeitsrecht für Arbeitnehmer (Nürnberg/Bamberg/Rostock)

Weitere Informationen

Deutschland ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherungsmarkt. Die Abdeckung der Bevölkerung mit Rechtsschutzversicherungen, die jährlichen Aufwendungen der Bürger für Rechtsschutzversicherungsprämien, die Schadensleistungen der Versicherungswirtschaft haben einen Umfang wie in keiner anderen Rechtsordnung. Rechtsanwälte sind ein integraler Bestandteil dieses Versicherungsmarktes, weil nur sie diejenigen Rechtsdienstleistungen erbringen dürfen, deren Kosten die Versicherungen tragen. Die empirische und wissenschaftliche Befassung mit der Schnittstelle zwischen Rechtsschutzversicherungen und Rechtsanwälten ist dennoch überschaubar. Das Soldan Institut hat sich seit 2005 aus unterschiedlichen Blickwinkeln regelmäßig mit Rechtsschutzversicherungen beschäftigt – sei es im Rahmen anwaltlicher Vergütungsvereinbarungen oder bei einer Bevölkerungsumfrage zu Rechtsproblemen der Deutschen und zur Mandatierung von Anwälten. Eine weitere Erhebung im Frühjahr 2009 zu ausgewählten Fragen der Rechtsschutzversicherung war Anlass, die hierdurch generierten neuen Befunde mit den bislang gewonnenen Erkenntnissen zu Rechtsschutzversicherungen in einem eigenständigen Forschungsprojekt zu konsolidieren. Angereichert um Ergebnisse einer Sekundäranalyse und um ausgewählte statistische Daten aus externen Quellen, widmet sich die Untersuchung inhaltlich folgenden Schwerpunkten:

  • Charakteristika des deutschen Rechtsschutzversicherungsmarktes
  • Rechtsschutzversicherungen als Verführer zum Risiko
  • Rechtsschutzversicherung und Kostenfinanzierung
  • Rechtsschutzversicherte Mandate
  • Rechtsschutzversicherung und anwaltliche Vergütung
  • Zufriedenheit mit Rechtsschutzversicherungen

Die empirischen Daten beruhen hierbei auf den Resultaten dreier Befragungen der Anwaltschaft mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten. Im Zeitraum von April bis Mai 2009 wurden 1.400 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte u.a. zur Zusammenarbeit der Anwaltschaft mit Rechtsschutzversicherungen befragt. Erkenntnisse zur Auswirkung der durch Rechtsschutzversicherungen finanzierten Anwaltskosten auf Mandanten wurden aus einer Befragung aus dem Jahr 2007 gewonnen, die das Soldan Institut zusammen mit FORSA durchgeführt hat. Hier wurden 1.000 Mandanten, die in den vergangenen fünf Jahren mindestens einmal einen Rechtsanwalt beauftragt hatten, u.a. nach der Finanzierung ihres Rechtsanwalts befragt. Schließlich bietet eine im Jahr 2005 durchgeführte Befragung von mehr als 1.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zur Vergütungspraxis der deutschen Anwaltschaft wichtige Erkenntnisse.

Projektergebnisse

Zentrale Ergebnisse des Forschungsprojekts – Download PDF (demnächst)

Publikationen zum Forschungsprojekt

Hommerich/Kilian, Rechtsschutzversicherungen und Anwaltschaft, Forschungsberichte des Soldan Instituts, Band 7, Bonn 2010, 172. S.
(Buch erschienen im Anwaltverlag)

Vergütungsbarometer 2009Christoph Hommerich / Matthias Kilian Berufsrechtsbarometer 2009, Meinungsbild der Anwaltschaft zu aktuellen Problemen des Berufsrechts 143 S., ISBN 978-3-9812-1262-4

Inhaltsangabe

Mit dem Soldan Berufsrechtsbarometer ermittelt das Soldan Institut für Anwaltmanagement das Meinungsbild der Anwaltschaft zu aktuellen Fragen des anwaltlichen Berufsrechts.

Im Rahmen des Berufsrechtsbarometers 2009 wurden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu folgenden berufsrechtlichen Themen befragt:

Das Berufsrechtsbarometer leitet in die berufsrechtlichen Fragestellungen der Themen ein und präsentiert den durch Befragung der Anwaltschaft gewonnenen empirischen Befund, wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bereits verabschiedete oder in der Rechts- und Berufspolitik diskutierte Änderungen ihres Berufsrechts bewerten.

Zusammenfassung

Vergütungsbarometer 2009Christoph Hommerich / Matthias Kilian Vergütungsbarometer 2009, 143 Seiten, ISBN 978-3-9812-1261-7 / ISBN 978-3-8240-5407-7.

Inhaltsangabe

Das Vergütungsbarometer des Soldan Instituts für Anwaltmanagement bietet Informationen zur Praxis der Vergütungsvereinbarungen deutscher Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und dokumentiert damit zusammenhängende Entwicklungen auf dem Markt anwaltlicher Rechtsdienstleistungen. Vor dem Hintergrund der Deregulierung des Vergütungsrechts, die im Jahr 2006 mit der Aufhebung der Gebührentatbestände für die anwaltliche Tätigkeit in der Beratung und Begutachtung und 2008 mit der Lockerung des Verbots des Erfolgshonorars begonnen hat, sind empirisch gesicherte Erkenntnisse zu anwaltlichen Vergütungsvereinbarungen für die Berufsangehörigen sowie für Rechtsanwaltskammern und Gerichte unverzichtbar.

Die im Vergütungsbarometer 2009 präsentierten Daten beruhen auf Auskünften von mehr als 6.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Die Größe der realisierten Stichprobe erlaubt sehr verlässliche, aber auch stark nach den verschiedensten Einflussfaktoren differenzierende Aussagen zu der Frage, wie in deutschen Anwaltskanzleien Vergütungsvereinbarungen getroffen werden.

Das Vergütungsbarometer 2009 beleuchtet u.a. folgende Aspekte:

  • Verwendungshäufigkeit verschiedener Vergütungsmodelle
  • Höhe der vereinbarten Stundensätze
  • Determinanten und Bestimmungsfaktoren anwaltlicher Stundensätze
  • Umgang der Anwaltschaft mit erfolgsabhängiger Vergütung
  • Abrechnungsmethoden von Zeithonoraren
  • Kostenquote deutscher Anwaltskanzleien

Zusammenfassung

Mit dem Statistischen Jahrbuch der Anwaltschaft will das Soldan Institut aktuelle Entwicklungen auf dem anwaltlichen Rechtsdienstleistungsmarkt und Veränderungen der Strukturmerkmale des anwaltlichen Berufsbildes dokumentieren und nachvollziehen. Dabei werden Daten referiert, die zwar teilweise aus eigenen Repräsentativbefragungen stammen, jedoch hauptsächlich auf der Forschungsarbeit externer Institutionen beruhen. Ziel des Jahrbuchs ist es, die wichtigsten die Anwaltschaft betreffenden Zahlenwerke in einer einzigen Publikation systematisch erschließbar zu machen und nutzerfreundlich aufzubereiten. Die gewählte Form einer mit kurzen einführenden Texten versehenen Datensammlung in Tabellen und Abbildungen wurde gewählt, um es sowohl den fachkundigen als auch den nicht juristischen Lesern zu ermöglichen, sich einen schnellen und präzisen Überblick über die auf dem Markt anwaltlicher Dienste vorhandenen Daten zu verschaffen.

Das Statistische Jahrbuch der Anwaltschaft 2009 / 2010 ist der zweite Band einer neuen Publikationsreihe, mit dem das Soldan Institut für Anwaltmanagement aktuelle Entwicklungen auf dem anwaltlichen Rechtsdienstleistungsmarkt und Veränderungen der Strukturmerkmale des anwaltlichen Berufsbildes dokumentieren und nachvollziehen möchte. Dabei werden Daten referiert, die zwar teilweise aus eigenen Repräsentativbefragungen stammen, jedoch hauptsächlich auf der Forschungsarbeit externer Institutionen beruhen. Ziel des Jahrbuchs ist es, die wichtigsten die Anwaltschaft betreffenden Zahlenwerke in einer einzigen Publikation systematisch erschließbar zu machen und nutzerfreundlich aufzubereiten. Die gewählte Form einer mit kurzen einführenden Texten versehenen Datensammlung in Tabellen und Abbildungen wurde gewählt, um es sowohl den fachkundigen als auch den nicht juristischen Lesern zu ermöglichen, sich einen schnellen und präzisen Überblick über die auf dem Markt anwaltlicher Dienste vorhandenen Daten zu verschaffen.

Im ersten Kapitel werden die aktuellen Entwicklungen des Anwaltsmarkts dargestellt, wobei der Fokus auf strukturellen Entwicklungen wie Wachstum und geschlechtsspezifischem Wandel liegt. Kapitel 2 zeigt die regionale Verteilung der Anwaltschaft, insbesondere die Anwaltsdichte in den einzelnen Bundesländern sowie die Anzahl der Rechtsanwälte nach Kammerbezirken, auf. Es folgt eine Aufbereitung des Datenmaterials zur inneren Differenzierung sowie zu den Organisationsformen der Berufsausübung der Anwaltschaft. Einen Überblick über die wirtschaftliche Situation der deutschen Anwaltschaft bietet das fünfte Kapitel, während im darauf folgenden Kapitel Aspekte der juristischen Ausbildung, des Berufseinstieges und der Arbeitslosigkeit von Juristen analysiert werden. Fragen der Finanzierung anwaltlicher Rechtsdienstleistungen werden, sowohl mit Blick auf gewerbliche als auch auf staatliche Finanzierungsarten, in Kapitel 7 thematisiert, bevor in Kapitel 8 Institutionen der deutschen Anwaltschaft wie die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), die Satzungsversammlung, die Rechtsanwaltskammern, die Berufsgerichtsbarkeit und der Deutsche Anwaltverein (DAV) erörtert werden. Ein weiteres Kapitel befasst sich mit der grenzüberschreitenden anwaltlichen Tätigkeit, bevor abschließend die dem Rechtsanwalt benachbarten Berufe des Notars, des Rechtsbeistands, des Steuerberaters, des Wirtschaftsprüfers sowie des Richters und der Staatsanwälte beleuchtet werden. Das Jahrbuch endet mit einem Adressteil. Das Inhaltsverzeichnis des Jahrbuchs steht auch am Ende dieses Textes als pdf zum download bereit.

Nicht alle Zahlenreihen, die das Jahrbuch enthält, sind lückenlos, nicht alle Themen, die in ein Statisches Jahrbuch der Anwaltschaft Eingang finden könnten, sind abgedeckt. Dies beruht auf bislang fehlendem Datenmaterial. Die Herausgeber hoffen, die Datensammlung in kommenden Auflagen des Jahrbuchs ergänzen zu können, sind hierfür aber auf die Unterstützung derjenigen angewiesen, die über entsprechende Daten verfügen. Das Jahrbuch ist in diesem Sinne auch eine Einladung zu einem Dialog im Interesse einer Erweiterung der rechtstaatsächlichen Erkenntnisse über Rechtsanwälte und den Markt, in dem sie tätig sind.

Inhaltsverzeichnis

Publikationen zum Forschungsprojekt

Kilian/Dreske, Statistisches Jahrbuch der Anwaltschaft 2009/2010, Bonn 2010, 231. S.
zu kaufen

Mit dem Statistischen Jahrbuch der Anwaltschaft will das Soldan Institut aktuelle Entwicklungen auf dem anwaltlichen Rechtsdienstleistungsmarkt und Veränderungen der Strukturmerkmale des anwaltlichen Berufsbildes dokumentieren und nachvollziehen. Dabei werden Daten referiert, die zwar teilweise aus eigenen Repräsentativbefragungen stammen, jedoch hauptsächlich auf der Forschungsarbeit externer Institutionen beruhen. Ziel des Jahrbuchs ist es, die wichtigsten die Anwaltschaft betreffenden Zahlenwerke in einer einzigen Publikation systematisch erschließbar zu machen und nutzerfreundlich aufzubereiten. Die gewählte Form einer mit kurzen einführenden Texten versehenen Datensammlung in Tabellen und Abbildungen wurde gewählt, um es sowohl den fachkundigen als auch den nicht juristischen Lesern zu ermöglichen, sich einen schnellen und präzisen Überblick über die auf dem Markt anwaltlicher Dienste vorhandenen Daten zu verschaffen.

Im ersten Kapitel werden die aktuellen Entwicklungen des Anwaltsmarkts dargestellt, wobei der Fokus auf strukturellen Entwicklungen wie Wachstum und geschlechtsspezifischem Wandel liegt. Kapitel 2 zeigt die regionale Verteilung der Anwaltschaft, insbesondere die Anwaltsdichte in den einzelnen Bundesländern sowie die Anzahl der Rechtsanwälte nach Kammerbezirken, auf . Es folgt eine Aufbereitung des Datenmaterials zur inneren Differenzierung sowie zu den Organisationsformen der Berufsausübung der Anwaltschaft. Einen Überblick über die wirtschaftliche Situation der deutschen Anwaltschaft bietet das fünfte Kapitel, während im darauf folgenden Kapitel Aspekte der juristischen Ausbildung, des Berufseinstieges und der Arbeitslosigkeit von Juristen analysiert werden. Fragen der Finanzierung anwaltlicher Rechtsdienstleistungen werden, sowohl mit Blick auf gewerbliche als auch auf staatliche Finanzierungsarten, in Kapitel 7 thematisiert, bevor in Kapitel 8 Institutionen der deutschen Anwaltschaft wie die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), die Satzungsversammlung, die Rechtsanwaltskammern, die Berufsgerichtsbarkeit und der Deutsche Anwaltverein (DAV) erörtert werden. Ein weiteres Kapitel befasst sich mit der grenzüberschreitenden anwaltlichen Tätigkeit, bevor abschließend die dem Rechtsanwalt benachbarten Berufe des Notars, des Rechtsbeistands, des Steuerberaters, des Wirtschaftsprüfers sowie des Richters und der Staatsanwälte beleuchtet werden. Das Jahrbuch endet mit einem Adressteil.

Nicht alle Zahlenreihen, die das Jahrbuch enthält, sind lückenlos, nicht alle Themen, die in ein Statisches Jahrbuch der Anwaltschaft Eingang finden könnten, sind abgedeckt. Dies beruht auf fehlendem Datenmaterial. Die Herausgeber hoffen, die Datensammlung in kommenden Auflagen des Jahrbuchs ergänzen zu können, sind hierfür aber auf die Unterstützung derjenigen angewiesen, die über entsprechende Daten verfügen. Das Jahrbuch ist in diesem Sinne auch eine Einladung zu einem Dialog im Interesse einer Erweiterung der rechtstatsächlichen Erkenntnisse über Rechtsanwälte und den Markt, in dem sie tätig sind.

Der Beruf des Rechtsanwalts hat in Deutschland eine jahrhundertealte Tradition. Gleichwohl war der Beruf lange Zeit eine Männerdomäne. Die erste Rechtsanwältin wurde im Jahr 1922 zur Anwaltschaft zugelassen. Auch heute liegt der Frauenanteil an der Gesamtanwaltschaft erst bei rund 30 %. Das Forschungsprojekt „Frauen im Anwaltsberuf“ untersucht die Charakteristika der weiblichen Anwaltschaft. Insbesondere wird untersucht in welchen Kanzleigrößen und welchen fachlichen Ausrichtungen Rechtsanwältinnen tätig sind, welche Rechtsgebiete sie maßgeblich bearbeiten und welche Mandanten sie betreuen. Darüber hinaus wird die Qualifikation der weiblichen Anwaltschaft durch Studium und Fortbildung untersucht. Auch die Umstände des Berufseinstiegs und die wirtschaftliche Situation der Anwältinnen, also Fragen betreffend das Einkommen, Umsätze und Stundensätze, sind Teil der Analyse. Besonders interessant ist hierbei der direkte Vergleich mit der beruflichen und wirtschaftlichen Situation der männlichen Berufskollegen. Schließlich stehen noch die bevorzugten Beschäftigungsformen der Rechtsanwältinnen sowie ihre beruflichen Ziele im Zentrum der Betrachtung.

Die Informationen, die dem Forschungsprojekt zugrunde liegen beruhen insbesondere auf den Ergebnissen von zwei Befragungen der Anwaltschaft mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten: Zunächst beruhen die Daten auf einer Befragung aus dem Jahr 2005, in welcher mehr als 1.000, die Gesamtanwaltschaft repräsentativ abbildenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, zur Vergütungspraxis der deutschen Anwaltschaft befragt wurden. Die Ergebnisse der Studie lassen Rückschlüsse auf die Strukturen der weiblichen Anwaltschaft zu. Daneben liegen der Untersuchung Daten zugrunde, die aus einer ebenfalls 2005 durchgeführten Befragung von ca. 600 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten des Zulassungsjahrgangs 2003 zum Thema Einstieg in den Anwaltsberuf folgen. Aus diesen Daten konnten Informationen speziell zur jungen weiblichen Anwaltschaft gewonnen werden. Aber auch aus weiteren früheren Studien des Soldan Instituts konnten geschlechtsspezifische Signifikanzen abgeleitet werden, die im Rahmen des Forschungsprojektes „Frauen im Anwaltsberuf“ näher untersucht und aufbereitet werden.

Publikationen zum Forschungsprojekt

Hommerich/Kilian, Frauen im Anwaltberuf, Forschungsberichte des Soldan Instituts, Band 5, Bonn 2007, 73. S.
(Buch erschienen im Anwaltverlag)

Berufsrechtsbarometer 2007Christoph Hommerich / Matthias Kilian Berufsrechtsbarometer 2007, Meinungsbild der Anwaltschaft zu aktuellen Problemen des Berufsrechts 55 S., ISBN 978-3-9812-1260

Inhaltsangabe

Mit dem Soldan Berufsrechtsbarometer ermittelt das Soldan Institut für Anwaltmanagement das Meinungsbild der deutschen Anwaltschaft zu aktuellen Fragen des anwaltlichen Berufsrechts.

Im Rahmen des Berufsrechtsbarometers 2007 wurden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu folgenden berufsrechtlichen Themen befragt:

  • Auftretungsberechtigung vor den Oberlandesgerichten
  • Anwaltschaft beim Bundesgerichtshof
  • Zweigstellen und auswärtige Sprechtage von Anwaltskanzleien
  • Interprofessionelle Berufsausübung durch Erweiterung der Sozietätsfähigkeit
  • Aufgabe des Verbots der Mitgliedschaft in mehreren Sozietäten („Sternsozietät“)
  • Neufassung des Verbots des anwaltlichen Erfolgshonorars

Das Berufsrechtsbarometer leitet in die berufsrechtlichen Fragestellungen der Themen ein und präsentiert den durch Befragung der Anwaltschaft gewonnenen empirischen Befund, wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bereits verabschiedete oder in der Rechts- und Berufspolitik diskutierte Änderungen ihres Berufsrechts bewerten.

Zusammenfassung

Rechtsanwälten wird von der Bevölkerung gelegentlich ein bestimmtes „Image“ zugeschrieben. Die eigentlichen Erwartungen und Erfahrungen der Bevölkerung in Bezug auf die Beauftragung eines Rechtsanwaltes sowie eine Rechtsberatung- und Vertretung spiegeln sich hier jedoch regelmäßig nicht wieder und sind bislang weitgehend unerforscht. Dieses Erkenntnisdefizit trifft Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte umso nachhaltiger, als auf einem immer wettbewerbsintensiver werdenden Beratungsmarkt, der mandantenorientierten Dienstleistung eine stetig wachsende Bedeutung zukommt. Das Forschungsprojekt „Mandanten und ihre Anwälte“ will auf der Grundlage von empirischen Erkenntnissen die verschiedenen Dimensionen der Anwalt-Mandant-Beziehung untersuchen und Rechtsdienstleister bei der Steigerung ihrer anwaltlichen Dienstleistungsqualität unterstützen. Hierzu wird insbesondere den Fragen nachgegangen welches Bild die Bevölkerung von Rechtsanwälten hat, in welchen Bereichen besonders häufig rechtliche Probleme entstehen und welche Strategien in erster Linie zur Lösung solcher Probleme ergriffen werden. Mit Blick auf das konkrete Beratungsverhältnis wird beleuchtet, wie Bürger eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zur Beratung bei einem Rechtsproblem auswählen. Hierbei werden die verschiedenen personenbezogenen und kanzleibezogenen Auswahlkriterien und auch Hemmschwellen des ratsuchenden Bürgers bei der Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen vorgestellt und entsprechend nach ihrer Bedeutung im Rahmen der Auswahl eines Rechtsanwalts eingeordnet. Darüber hinaus wird der Prozess der Beauftragung des Rechtsanwalts zur Beratung in der entsprechenden rechtlichen Angelegenheit näher untersucht. Ein weiterer Schwerpunkt des Forschungsprojektes liegt in der Untersuchung der Frage, wie Mandanten die Dienstleistungsqualität der anwaltlichen Tätigkeit einschätzen. Dazu werden die Erfahrungen und die Zufriedenheit der Mandanten mit den einzelnen Aspekten der Mandatsbearbeitung durch die Rechtsanwältin oder den Rechtsanwalt analysiert.

Für die Mandantenbefragung wurde in einem ersten Schritt von dem durch das Soldan Institut beauftragte Meinungsforschungsinstitut forsa, Berlin, im Rahmen einer Screeningbefragung im Dezember 2006 1.000 Personen telefonisch u.a. zur Wahrnehmung des Anwaltsberufs, zur Häufigkeit der Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen und zur Strategie zur Lösung von Rechtsproblemen befragt. In einer zweiten Befragungswelle wurden durch die Befragung von 6.400 Personen, insgesamt 2.300 Personen herausgefiltert, die in den vergangenen fünf Jahren anwaltliche Beratung in Anspruch genommen haben. Aus dieser Gruppe wurde eine Stichprobe von 1.000 Mandanten konkret zur Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen und deren Bewertung im Zeitraum von Dezember 2006 bis Januar 2007 befragt.

Publikationen zum Forschungsprojekt

Hommerich/Kilian, Mandanten und ihre Anwälte, Forschungsberichte des Soldan Instituts, Band 4, Bonn 2007, 227. S.
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Die vom Gesetzgeber vorangetriebene Deregulierung des anwaltlichen Vergütungsrechts, die zur Aufhebung der gesetzlichen Gebührenvorschriften für die anwaltlichen Tätigkeitsfelder der außergerichtlichen Beratung und der Begutachtung zum 1. Juli 2006 geführt hat, ist für die Anwaltschaft von weitreichender Bedeutung. Stärker als in der Vergangenheit muss sich der Berufsstand mit den rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Grundlagen des Vergütungsthemas auseinandersetzen: Welche Preise und Vergütungsmodelle sind am Markt anwaltlicher Rechtsdienstleistungen üblich, wie werden Anwaltshonorare kalkuliert und gegenüber den Mandanten kommuniziert und gegebenenfalls ausgehandelt? Wie betreibt der Wettbewerb Forderungsmanagement und Liquiditätssteuerung, wie ist das Verhältnis zu den in Deutschland überdurchschnittlich bedeutenden Rechtsschutzversicherungen? Trotz des im Zuge der Deregulierung gestiegenen Interesses am Thema Vergütungsvereinbarungen, muss angenommen werden, dass die Anwaltschaft auf die neuen Herausforderungen nur schlecht vorbereitet ist. Eine Befragung der Anwaltschaft zeigt, dass sich ein Teil der Anwaltschaft über die geänderte Rechtslage noch keine Gedanken gemacht hat. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass empirisch gesicherte Informationen über „marktübliche Honorare“ nur schwer erhältlich sind.

Um Fragen der Preisfindung, Üblichkeit und Angemessenheit anwaltlicher Vergütung auf der Grundlage empirischer Daten beantworten zu können, hat das Soldan Institut im Frühjahr 2005 eine umfassende Untersuchung zum Thema Vergütungsvereinbarungen durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurden von März bis Mai 2005 bundesweit 5.000, nach dem Zufallsprinzip ausgewählte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zum anwaltlichen Vergütungsmanagement befragt. Letztlich konnten ca. 1.000 beantwortete Fragebögen in das Forschungsprojekt einfließen, welches Rechtsanwälten, Gerichten und Kammern als Erkenntnisquelle anwaltlicher Vergütungspraxis dienen soll.

Publikationen zum Forschungsprojekt

Hommerich/Kilian, Vergütungsvereinbarungen deutscher Rechtsanwälte, Forschungsberichte des Soldan Instituts, Band 3, Bonn 2006, 195. S.
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Der Berufseinstieg junger Juristen in den Arbeitsmarkt und speziell in den wettbewerbsintensiven Markt für Rechtsdienstleistungen kann sich schwierig gestalten. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Insbesondere erschwert die große Anzahl junger Absolventen, eine restriktive Einstellungspolitik im Bereich des öffentlichen Dienstes, der Justiz, aber auch der Privatwirtschaft, und nicht zuletzt erheblicher Expansionsdruck auf die Anwaltschaft die Situation für junge Juristen. Im Jahr 2004 waren rund 60 % der Volljuristen als Rechtsanwälte tätig. Bei den Berufseinsteigern erreicht dieser Wert nach verbreiteter Schätzung 75 – 80 %. Dieses Übergewicht der Rechtsanwälte auf dem juristischen Arbeitsmarkt ist dabei nicht nur nachfrage- oder bedarfsgesteuert. Der Anwaltsberuf ist vielmehr das einzige volljuristische Berufsbild, das jedem Interessierten ohne Zulassungsbeschränkungen offensteht. Vor dem Hintergrund, dass ein Großteil der Berufseinsteiger – aus eigenem Antrieb oder den Zwangsläufigkeiten des Arbeitsmarktes gehorchend – den Weg in die Anwaltschaft wählt, sieht das Soldan Institut die rechtstatsächliche Erforschung der bislang weitgehend intransparenten Berufssituation der jungen Anwaltschaft als eine unverzichtbare Aufgabe des Berufsstandes an. Die Erkenntnisse des Forschungsprojektes sollen Assessoren Hilfestellungen für den Berufseinstieg geben und zugleich Studierenden und bereits zur Anwaltschaft Zugelassenen zur Orientierung bei Karriereentscheidungen dienen. Hierzu werden die Beschäftigungsbedingungen junger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Anwaltskanzleien untersucht. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Analyse der Durchsetzungsbedingungen von neu gegründeten Kanzleien, zulassungsjunger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Auf der Grundlage empirisch fundierten Wissens sollen insbesondere diejenigen Faktoren herausgearbeitet werden, die eine erfolgreiche Kanzlei kennzeichnen. Auf diese Weise erhalten Junganwälte, die sich mit dem Gedanken tragen eine Kanzlei zu gründen, wertvolle Anregungen in Bezug auf strategische Gründungskonzepte, Gründungsinvestitionen sowie Einblicke in wirtschaftliche Entwicklungen neu gegründeter Kanzleien.

Anfang 2005 wurden 593 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte des Zulassungsjahrgangs 2003 zu ihrem Berufseinstieg befragt. Dabei knüpft die Studie an den früheren Forschungsbericht von Hommerich aus dem Jahr 1997 mit dem Titel „Einstieg in den Anwaltsberuf“ an. Die Ergebnisse der damaligen Befragung dienen im Rahmen des vorliegenden Forschungsprojektes als Vergleichsdaten, die eine Untersuchung der Entwicklung des Berufseinstiegs von zulassungsjungen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ermöglicht.

Für die Nachfolgestudie wurden im Jahr 2012 noch einmal zahlreiche zulassungsjunge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zum Thema Berufseinstieg befragt.

Publikationen zum Forschungsprojekt

Hommerich/Kilian, Die Berufssituation junger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Forschungsberichte des Soldan Instituts, Band 2, Bonn 2006, 165. S.
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Die Mediation ist zur Lösung von Konflikten in vielen gesellschaftlichen Bereichen auf dem Vormarsch. Eine Vielzahl von Mediatoren wird ausgebildet und ist bereit die erworbenen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Obwohl von den Mediatoren auf eine Reihe von Nutzenkomponenten, die durch Mediation gestiftet werden, hingewiesen werden kann, ist der Markterfolg von Mediation bislang nach Ansicht aller Marktbeobachter eher bescheiden. Dies kann insbesondere auf den immer noch geringen Bekanntheitsgrad der Mediation als schonendes Konfliktlösungsverfahren zurückgeführt werden. Für die weitere erfolgreiche Entwicklung des Bereichs Mediation ist es daher sinnvoll, dass die Mediation sowie die Mediatoren in der Öffentlichkeit stärker bekannt gemacht werden. In diesem Zusammenhang trat immer wieder die Frage nach der richtigen „Marketingstrategie“ für die Mediation auf. Eine Grundvoraussetzung bilden hier verlässliche Informationen in Bezug auf die Mediationsszene. Um Marketingkonzepte auf einer gesicherten Grundlage entwickeln zu können, hat das Soldan Institut eine Untersuchung durchgeführt, in der systematisch Daten aus der Mediationsszene erhoben und wissenschaftlich ausgewertet wurden. Konzepte zur Verbesserung des Marketings im Bereich Mediation können sich nun nicht nur auf die subjektive Einschätzung einiger Mediatoren stützen, sondern auf eine umfassende, wissenschaftlich fundierte Erhebung.

Für das Forschungsprojekt wurden 160 Mediatoren befragt, welche insgesamt 2.868 Mediationen durchgeführt haben.

Publikationen zum Forschungsprojekt

Hommerich/Kriele, Marketing für Mediation, Forschungsberichte des Soldan Instituts, Band 1, Bonn 2004, 107. S